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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2011 - L 6 AS 1602/10 B   

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https://dejure.org/2011,14736
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2011 - L 6 AS 1602/10 B (https://dejure.org/2011,14736)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.01.2011 - L 6 AS 1602/10 B (https://dejure.org/2011,14736)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - L 6 AS 1602/10 B (https://dejure.org/2011,14736)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2009 - L 19 B 158/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2011 - L 6 AS 1602/10
    Erst wenn ein Antragsteller alle zumutbaren Möglichkeiten, das erstrebte Ziel auch ohne Einschaltung des Gerichts zu erreichen, - erfolglos - ausgeschöpft hat, kann die Notwendigkeit gerichtlichen Eingreifens bejaht werden (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 29.07.2009, L 19 B 158/09 AS).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2008 - L 19 B 98/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2011 - L 6 AS 1602/10
    Es war der Antragstellerin auch zumutbar, vor der Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes zunächst die Antragsgegnerin oder das Hauptzollamt auf den offensichtlichen Irrtum hinzuweisen und deren Reaktion abzuwarten (vgl. hierzu auch LSG NRW, Beschluss vom 15.02.2008, L 19 B 98/07 AS).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2011 - L 19 AS 1509/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Dahinstehen kann, ob die Zulässigkeit eines solchen Antrags erfordert, dass sich im Fall des faktischen Vollzugs eines Verwaltungsakts - wie im vorliegenden Fall - ein Betroffener vor der Inanspruchnahme des gerichtlichen Rechtschutzes auf (deklaratorische) Feststellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ergebnislos an die Behörde wenden muss (so anscheinend Leitherer, a.a.O., § 86b Rn 15; Zeihe, SGG, § 86a Rn 4c; LSG NRW Beschluss vom 11.01.2011 - L 6 AS 1602/10 B) oder sich unmittelbar an das Gericht wenden kann (so LSG NRW Beschluss vom 22.12.2006 - L 19 B 41/06 AL).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2011 - L 6 B 86/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Dies ist der Fall, wenn die Notwendigkeit gerichtlichen Eingreifens fehlt, weil der Hilfebedürftige nicht zuvor die ihm zumutbaren Möglichkeiten ausgeschöpft hat, das erstrebte Ziel auch ohne Einschaltung des Gerichts zu erreichen (vgl Beschluss des erkennenden Senats vom 11.01.2011 - L 6 AS 1602/10 B; LSG NRW - Beschluss vom 29.07.2009 - L 19 B 158/09 AS - juris Rn 6 mwN).
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