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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - L 6 AS 2016/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,39468
LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - L 6 AS 2016/15 B ER (https://dejure.org/2015,39468)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.12.2015 - L 6 AS 2016/15 B ER (https://dejure.org/2015,39468)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - L 6 AS 2016/15 B ER (https://dejure.org/2015,39468)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdeverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Gewährung von Leistungen nach SGB II für EU-Bürger; Kein Eingreifen des Leistungsausschlusses des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II; Annahme der Arbeitnehmereigenschaft angesichts einer geringfügigen Beschäftigung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerdeverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2008 - L 20 B 76/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - L 6 AS 2016/15
    Dort wird für die Frage, ob ein für die Bewilligung einer Hinterbliebenenrente zuvor bezogener Unterhalt bedeutsam ist, ein Betrag in Höhe von 25% des zeitlich und örtlich maßgeblichen Regelsatzes zugrundegelegt (vgl. LSG NRW Beschluss vom 30.01.2008 - L 20 B 76/07 SO ER mwN).
  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - L 6 AS 2016/15
    Unter Berücksichtigung der europarechtlichen Rechtsprechung (vgl. insbesondere EuGH vom 04.02.2010 C -14/09, Genc, juris, mwN: Arbeit an 6 Stunden in der Woche als Reinigungskraft bei einem monatlichen Einkommen in Höhe von 200, 00 Euro) ist hier festzustellen, dass der Antragsteller sowohl einen Arbeitsvertrag als auch entsprechende Lohnabrechnungen vorgelegt hat.
  • SG Dortmund, 18.04.2016 - S 32 AS 380/16

    Ausschluss eines ausländischen Arbeitssuchenden in Deutschland mit einem

    Ein Monatsentgelt von 64, 10 EUR rechtfertigt es selbst bei großzügiger Bewertung nicht, einen Arbeitnehmerstatus anzunehmen, zumal ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit in dieser Höhe nach den Regelungen des SGB II wegen der bestehenden Freibeträge vollständig anrechnungsfrei bliebe und daher keine Auswirkung auf die Hilfebedürftigkeit hätte (vgl. zu dieser Überlegung auch LSG NRW, Beschluss vom 15.12.2015 - L 6 AS 2016/15 B ER - juris (Rn. 19)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - L 12 AS 965/16

    Grundsicherungsleistungen; Leistungsausschluss für EU-Ausländer; Aufenthaltsrecht

    Nach summarischer Prüfung führt demnach eine Gesamtbewertung der Sach- und Rechtslage dazu, dass vorliegend nicht von einer unwesentlichen Tätigkeit mit völlig untergeordneter Bedeutung ausgegangen werden kann (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 23.12.2015, L 12 AS 2000/15 B ER, juris und vom 04.07.2016, L 12 AS 391/16 B ER; vgl auch LSG NRW Beschluss vom 15.12.2015, L 6 AS 2016/15 B ER, juris: 150 Euro ausreichend, da mehr als 25% des Regelsatzes, und LSG NRW Beschluss vom 07.04.2016, L 7 AS 288/16 B ER, juris: im Ergebnis offen gelassen; a.A. LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17.02.2015, L 31 AS 3100/14 B ER, Rn. 11ff., mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstandes).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2016 - L 12 AS 1420/16

    Einstweiliger Rechtsschutz; Grundsicherung für Arbeitsuchende;

    Nach summarischer Prüfung führt demnach eine Gesamtbewertung der Sach- und Rechtslage dazu, dass vorliegend nicht von einer unwesentlichen Tätigkeit mit völlig untergeordneter Bedeutung ausgegangen werden kann (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 23.12.2015, L 12 AS 2000/15 B ER, vom 04.07.2016, L 12 AS 391/16 B ER, und vom 07.10.2016, L 12 AS 965/16 B ER; vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 15.12.2015, L 6 AS 2016/15 B ER: 150 Euro ausreichend, da mehr als 25% des Regelsatzes, und LSG NRW Beschluss vom 07.04.2016, L 7 AS 288/16 B ER: im Ergebnis offen gelassen; a.A. LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 17.02.2015, L 31 AS 3100/14 B ER, juris Rn. 11ff., mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstandes).
  • SG München, 20.11.2020 - S 8 AS 2674/16

    Kein SGB II-Leistungsausschluss einer italienischen Staatsangehörigen

    Ob den Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung zu folgen ist, die sogar bei einem Durchschnittslohn von ca. 160 Euro angesichts des weit zu fassenden europarechtlichen Arbeitsnehmerbegriffes den Arbeitsnehmerstatus bejahen, kann daher dahinstehen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.10.2016 - L 12 AS 965/15 B ER: 162 Euro ausreichend; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.12.2015 - L 6 AS 2016/15 B ER: 150 Euro ausreichend; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.06.2016 - L 4 AS 294/16 B ER: 160 Euro ausreichend).
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