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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2011 - L 6 AS 227/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,18038
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2011 - L 6 AS 227/11 B ER (https://dejure.org/2011,18038)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.04.2011 - L 6 AS 227/11 B ER (https://dejure.org/2011,18038)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. April 2011 - L 6 AS 227/11 B ER (https://dejure.org/2011,18038)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2011 - L 6 B 86/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2011 - L 6 AS 227/11
    Solange er die ihm zumutbaren Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hat, das erstrebte Ziel auch ohne Einschaltung des Gerichts zu erlangen, fehlt es an der Notwendigkeit gerichtlichen Eingreifens (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 19.04.2011 - L 6 AS 399/11 B ER und vom 31.03.2011 - L 6 B 86/09 AS mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2011 - L 6 AS 399/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2011 - L 6 AS 227/11
    Solange er die ihm zumutbaren Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hat, das erstrebte Ziel auch ohne Einschaltung des Gerichts zu erlangen, fehlt es an der Notwendigkeit gerichtlichen Eingreifens (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 19.04.2011 - L 6 AS 399/11 B ER und vom 31.03.2011 - L 6 B 86/09 AS mwN).
  • SG Altenburg, 25.01.2022 - S 4 KR 1794/21

    Krankenversicherung - stationsäquivalente psychiatrische Behandlung bei

    Solange die Antragstellerin die ihr nach dem Willen des Gesetzgebers zumutbaren Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hat, das von ihr angestrebte Ziel, nämlich die Erteilung einer Bescheinigung über die Einhaltung der Strukturmerkmale gemäß § 275d Abs. 2 SGB V hier bezogen auf den OPS 9-701 in der Version des OPS 2021 gemäß § 301 Abs. 2 SGB V mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022, auch ohne die Einschaltung des Gerichts zu erreichen, fehlt es an der Notwendigkeit gerichtlichen Eingreifens (siehe dazu die Beschlüsse des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg [LSG Berlin-Brandenburg] vom 3. Februar 2016, Az.: L 15 SO 15/16 B ER und L 15 SO 14/16 B ER PKH sowie des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen [LSG Nordrhein-Westfalen] vom 24. September 2012, Az.: L 20 SO 301/12 B ER und L 20 SO 302/12 B und vom 20. April 2011, Az.: L 6 AS 227/11 B ER; alle zitiert nach juris).
  • SG Düsseldorf, 26.03.2020 - S 12 AS 1028/20
    Das Erfordernis einer Vorbefassung der Behörde setzt sinnlogisch voraus, dass der Antragsteller die zur Anspruchsprüfung erforderlichen Angaben vorträgt und erforderlichenfalls durch Nachweise belegt, denn erst dann kann die Behörde eine Entscheidung über die begehrte Leistung fällen (LSG NRW, Beschlüsse vom 19.04.2011, Az.: L 6 AS 399/11 B ER und vom 20.04.2011, Az.: L 6 AS 227/11 B ER).
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