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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 6 AS 2275/11 B   

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https://dejure.org/2012,12827
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 6 AS 2275/11 B (https://dejure.org/2012,12827)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.05.2012 - L 6 AS 2275/11 B (https://dejure.org/2012,12827)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - L 6 AS 2275/11 B (https://dejure.org/2012,12827)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 15/11 R

    Arbeitslosengeld II - keine Kostenübernahme einer Auszugsrenovierung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 6 AS 2275/11
    Mit ihrer Beschwerde vom 27.12.2011 hat die Klägerin Ausführungen zu Vorgängen aus Oktober 2008 und Januar 2009 gemacht und dann unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgericht (BSG) vom 24.11.2011 - B 14 AS 15/11 R - die Auffassung vertreten, die Anwalts- und Gerichtskosten für den Mieterhöhungsprozess seien vom Beklagten im Rahmen der Leistungen gem. § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II zu übernehmen.

    Denn nach der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung des BSG (Urt v 24.11.2011 - B 14 AS 15/11 R, juris), die der Senat in den dort formulierten Rechtssätzen für zutreffend erachtet, kommt die Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit dem Mieterhöhungsverlangen entstanden sind, unter bestimmten Voraussetzungen als sog. Annex zu den Kosten nach § 22 Abs. 1 S 1 SGB II in Betracht.

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - L 6 AS 2275/11
    Ist ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte, darf der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe abgelehnt werden (BVerfG Beschl v 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 juris Rn 26 - BVerfGE 81, 347).
  • LSG Hamburg, 31.07.2020 - L 4 AS 322/19

    Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten des Hilfebedürftigen durch den

    Es komme zwar in Betracht, dass die im Zusammenhang mit der Kostensenkungsaufforderung des Beklagten vom 8. Juni 2016 angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten als Annex zu dem Kläger möglicherweise zustehenden Leistungen gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II aufgefasst werden könnten (BSG, Urteil vom 24.11.2011, B 14 AS 15/11 R Rn. 19; LSG NRW, Beschluss vom 22.5.2012, L 6 AS 2275/11 B, Rn. 7) mit der Folge, dass er insoweit nicht auf die regelmäßig speziellere Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu verweisen gewesen wäre.
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