Weitere Entscheidung unten: LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011

Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 25.11.2009 - L 6 AS 24/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13458
LSG Schleswig-Holstein, 25.11.2009 - L 6 AS 24/09 (https://dejure.org/2009,13458)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.11.2009 - L 6 AS 24/09 (https://dejure.org/2009,13458)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. November 2009 - L 6 AS 24/09 (https://dejure.org/2009,13458)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,13458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) ohne Einbehaltung von Tilgungsraten; Aufrechnung als Ausübung eines schuldrechtlichen Gestaltungsrechts im Wege öffentlich-rechtlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Unzulässigkeit der Einbehaltung monatlicher Tilgungsraten für ein Mietkautionsdarlehen, unzulässige Rechtsausübung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Abzug von Darlehnsraten für Mietkaution bei Hartz 4

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 292 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Baden-Württemberg, 06.09.2006 - L 13 AS 3108/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - keine Aufrechnung zur Tilgung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.11.2009 - L 6 AS 24/09
    Damit fehlt es an einer als Verwaltungsakt zu qualifizierenden Regelung (wie hier auch LSG Hessen, Beschluss vom 16.1.2008 - L 9 SO 121/07 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6.9.2006 - L 13 AS 3108/06 ER-B).

    Deshalb unterliegt es keinem Zweifel, dass der durch eine Mietkaution für einen Hilfeempfänger entstehende Bedarf gerade nicht von der Regelleistung abgedeckt wird, sondern ein Bedarf der Kosten der Unterkunft ist (vgl. so auch LSG Hessen, Beschluss vom 5. September 2007 - L 6 AS 145/07 ER - LSG Hessen, Beschluss vom 16. Januar 2008 - L 9 SO 121/07 ER - Mietkaution und Umzugskosten im Bereich des SGB XII; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. September 2006 - L 13 AS 3108/06 ER-B).

    Denn dies würde eine unzulässige Rechtsausübung darstellen (vgl. LSG Hessen, Beschluss vom 16. Januar 2008 - L 9 SO 121/07 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. September 2006 - L 13 AS 3108/06 ER-B; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.3.2003 - 12 ME 52/03; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2.Aufl. § 22 Rn. 22)).

  • LSG Hessen, 16.01.2008 - L 9 SO 121/07

    Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe - Darlehen für Mietkaution und

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.11.2009 - L 6 AS 24/09
    Damit fehlt es an einer als Verwaltungsakt zu qualifizierenden Regelung (wie hier auch LSG Hessen, Beschluss vom 16.1.2008 - L 9 SO 121/07 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6.9.2006 - L 13 AS 3108/06 ER-B).

    Deshalb unterliegt es keinem Zweifel, dass der durch eine Mietkaution für einen Hilfeempfänger entstehende Bedarf gerade nicht von der Regelleistung abgedeckt wird, sondern ein Bedarf der Kosten der Unterkunft ist (vgl. so auch LSG Hessen, Beschluss vom 5. September 2007 - L 6 AS 145/07 ER - LSG Hessen, Beschluss vom 16. Januar 2008 - L 9 SO 121/07 ER - Mietkaution und Umzugskosten im Bereich des SGB XII; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. September 2006 - L 13 AS 3108/06 ER-B).

    Denn dies würde eine unzulässige Rechtsausübung darstellen (vgl. LSG Hessen, Beschluss vom 16. Januar 2008 - L 9 SO 121/07 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. September 2006 - L 13 AS 3108/06 ER-B; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.3.2003 - 12 ME 52/03; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2.Aufl. § 22 Rn. 22)).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2007 - L 1 B 37/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.11.2009 - L 6 AS 24/09
    Dies, der Gesamtzusammenhang der Normen §§ 20 ff SGB II mit ihren unterschiedlichen Regelungszwecken und die bereits unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) von der Rechtsprechung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. März 2003 - 12 ME 52/03 m.w.N.; Merkler/Zink, BSHG, 4. Aufl. § 4 Rn 35) beanstandete Praxis der örtlichen Sozialhilfeträger, Mietkautionsdarlehen ohne explizite gesetzliche Grundlage durch regelmäßigen Einbehalt von Hilfe zu tilgen, sprechen dafür, dass der Gesetzgeber von einem tilgungsfreien (und zinsfreien) Darlehen ausgegangen ist (wie hier LSG Hessen aaO; LSG Baden - Württemberg aaO; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.8.2007 - L 1 B 37/07 AS).

    Dies hat er aber gerade nicht getan, so dass sich die Beklagte in Ermangelung einer entsprechenden Rechtsgrundlage für die Aufrechnung eines Mietkautionsdarlehens nicht auf § 23 Abs. 1 SGB II berufen kann (wie hier LSG Hessen aaO; LSG Baden - Württemberg aaO; LSG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 21. August 2007 - L 1 B 37/07 AS; ebenso Weth in Info also 2007, S. 105). .

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2003 - 12 ME 52/03

    Darlegungserfordernisse bei einer Beschwerde; Voraussetzungen des Widerrufs eines

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.11.2009 - L 6 AS 24/09
    Dies, der Gesamtzusammenhang der Normen §§ 20 ff SGB II mit ihren unterschiedlichen Regelungszwecken und die bereits unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) von der Rechtsprechung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. März 2003 - 12 ME 52/03 m.w.N.; Merkler/Zink, BSHG, 4. Aufl. § 4 Rn 35) beanstandete Praxis der örtlichen Sozialhilfeträger, Mietkautionsdarlehen ohne explizite gesetzliche Grundlage durch regelmäßigen Einbehalt von Hilfe zu tilgen, sprechen dafür, dass der Gesetzgeber von einem tilgungsfreien (und zinsfreien) Darlehen ausgegangen ist (wie hier LSG Hessen aaO; LSG Baden - Württemberg aaO; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.8.2007 - L 1 B 37/07 AS).

    Denn dies würde eine unzulässige Rechtsausübung darstellen (vgl. LSG Hessen, Beschluss vom 16. Januar 2008 - L 9 SO 121/07 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. September 2006 - L 13 AS 3108/06 ER-B; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.3.2003 - 12 ME 52/03; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2.Aufl. § 22 Rn. 22)).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - L 19 B 72/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.11.2009 - L 6 AS 24/09
    Gegen die grundsätzliche Einstufung als Verwaltungsakt spricht jedoch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach die wirksame Aufrechnung allein zum Erlöschen von Ansprüchen führt, ohne dass das im Verwaltungsakt festgesetzte Recht verändert oder sonst geregelt wird (BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 60/02 R, SozR 4-1200 § 52 Nr. 1; nachfolgend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Mai 2005 - L 13 KN 702/2005; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. September 2007 - L 19 B 72/07 AS ER).
  • LSG Hessen, 05.09.2007 - L 6 AS 145/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der Heizkosten -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.11.2009 - L 6 AS 24/09
    Deshalb unterliegt es keinem Zweifel, dass der durch eine Mietkaution für einen Hilfeempfänger entstehende Bedarf gerade nicht von der Regelleistung abgedeckt wird, sondern ein Bedarf der Kosten der Unterkunft ist (vgl. so auch LSG Hessen, Beschluss vom 5. September 2007 - L 6 AS 145/07 ER - LSG Hessen, Beschluss vom 16. Januar 2008 - L 9 SO 121/07 ER - Mietkaution und Umzugskosten im Bereich des SGB XII; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. September 2006 - L 13 AS 3108/06 ER-B).
  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.11.2009 - L 6 AS 24/09
    Gegen die grundsätzliche Einstufung als Verwaltungsakt spricht jedoch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach die wirksame Aufrechnung allein zum Erlöschen von Ansprüchen führt, ohne dass das im Verwaltungsakt festgesetzte Recht verändert oder sonst geregelt wird (BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 60/02 R, SozR 4-1200 § 52 Nr. 1; nachfolgend LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Mai 2005 - L 13 KN 702/2005; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. September 2007 - L 19 B 72/07 AS ER).
  • SG Schleswig, 20.12.2007 - S 9 AS 799/07
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.11.2009 - L 6 AS 24/09
    Das dem Kläger gewährte Mietkautionsdarlehen sei ein auch während des laufenden Leistungsbezuges zu tilgendes Darlehen, weil die Bestimmung des § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB II - wie andere Kammern des Sozialgerichts Schleswig in den Verfahren S 9 AS 799/07 ER und S 4 AS 254/08 mit zutreffender Begründung ausgeführt hätten - entsprechend anwendbar sei.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2017 - L 7 AS 607/17

    SGB-II -Leistungen

    Vor Inkrafttreten der Regelung des § 42a SGB II war einhellig anerkannt, dass Kautionsdarlehen nicht mit der laufenden Regelleistung getilgt werden dürfen (BSG Urteile vom 22.03.2012 - B 4 AS 26/10 R und vom 18.11.2014 - B 4 AS 3/14 R; LSG Hessen Beschluss vom 19.6.2006 - L 7 AS 150/06 ER; LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 6.9.2006 - L 13 AS 3108/06 ER B; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 28.9.2007 - L 1 B 37/07 AS; LSG Hessen Beschlüsse vom 5.9.2007 - L 6 AS 145/07 ER und vom 16.1.2008 - L 9 SO 121/07 ER; LSG Schleswig-Holstein Urteil vom 25.11.2009 - L 6 AS 24/09), da die Mietkaution dem Unterkunftsbedarf zuzurechnen ist und die Aufrechnungsbefugnis nach § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB II aF sich nur auf Sonderbedarfe bezog, die der Regelleistung zuzurechnen waren.
  • SG Berlin, 30.09.2011 - S 37 AS 24431/11

    Arbeitslosengeld II - Bedarfe für Unterkunft und Heizung - Einbehaltung von

    Vor Inkrafttreten der Regelung des § 42a SGB II war einhellig anerkannt, dass Kautionsdarlehen nicht mit der laufenden Regelleistung getilgt werden dürfen (SG Lüneburg vom 16.6.2005 - S 25 AS 251/05 ER; LSG Hessen vom 19.6.2006 - L 7 AS 150/06 ER; LSG Baden-Württemberg vom 6.9.2006 - L 13 AS 3108/06 ER B; LSG NRW vom 28.9.2007 - L 1 B 37/07 AS; LSG Hessen vom 5.9.2007 - L 6 AS 145/07 ER; vom 16.1.2008 - L 9 SO 121/07 ER; LSG Schleswig-Holstein vom 25.11.2009 - L 6 AS 24/09; zur Rechtlage unter Geltung des BSHG: OVG Lüneburg vom 25.7.2002 - 4 LA 145/02; vom 27.3.2003 - 12 ME 52/03).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2012 - L 15 AS 305/11

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren des sozialgerichtlichen

    Das Begehren auf vollständige Auszahlung der in den jeweiligen Bewilligungsbescheiden bewilligten Leistungen kann der Kläger im Wege einer sogenannten echten Leistungsklage geltend machen (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall: LSG Schleswig Holstein, Urteil vom 25. November 2009 - L 6 AS 24/09 -, Rn. 21, Revision beim BSG anhängig unter dem Az. B 4 AS 26/10 R).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.01.2012 - L 15 AS 305/11

    Anspruch auf vollständige Auszahlung der Leistungen zur Sicherung des

    Das Begehren auf vollständige Auszahlung der in den jeweiligen Bewilligungsbescheiden bewilligten Leistungen kann der Kläger im Wege einer sogenannten echten Leistungsklage geltend machen (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall: LSG Schleswig Holstein, Urteil vom 25. November 2009 - L 6 AS 24/09 -, Rn. 21, Revision beim BSG anhängig unter dem Az. B 4 AS 26/10 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2011 - L 7 AS 1306/09
    (&946;) Der Einbehalt von Leistungen infolge des Verzichts stellt auch keine unzulässige Rechtsausübung durch den Beklagten dar (dies halten für möglich Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05.09.2007 -L 6 AS 145/07 ER = juris Rz 10 und an diesen Beschluss offenbar angelehnt auch Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.11.2009 - L 6 AS 24/09 = ASR 2010, 163, 164 = juris Rz 29).
  • SG Oldenburg, 22.06.2011 - S 45 AS 210/09

    Aufrechnung sozialrechtlicher Leistungsansprüche mit einem aus einem

    Eine solche Aufrechnung stellt nach ganz überwiegender Meinung keinen Verwaltungsakt dar (so ausdrücklich Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urt. v. 25.11.2009 - L 6 AS 24/09 -, Rdnr. 21 m.w.N., zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - L 6 AS 24/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,19388
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - L 6 AS 24/09 (https://dejure.org/2011,19388)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.06.2011 - L 6 AS 24/09 (https://dejure.org/2011,19388)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - L 6 AS 24/09 (https://dejure.org/2011,19388)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,19388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.04.2011 - L 6 AS 37/10
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - L 6 AS 24/09
    Dem Bestimmtheitserfordernis ist Genüge getan, wenn der Verfügungssatz eines Verwaltungsakts - wie hier - in sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen bei Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers (ggf unter Rückgriff auf die Begründung des Verwaltungsakts, die ihm beigefügten Unterlagen, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen, vgl. LSG NRW Urteil vom 25.01.2011 - L 6 AS 37/10 m.w.N., insb. BSG Urteil vom 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R Rn 38 - Breith 2008, 240; auch BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R Rn 16) in die Lage versetzt, sein Verhalten daran auszurichten (BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R Rn 16 - SozR 4-4200 § 31 Nr. 3).

    Entsprechend ist die Berechnung des Gesamtbetrages der Rückforderung nicht eine Frage der inhaltlich hinreichenden Bestimmtheit des Verwaltungsaktes im Sinne von § 33 SGB X, sondern der hinreichenden Begründung im Sinne von § 35 SGB X (LSG NRW Urteil vom 25.01.2011 - L 6 AS 37/10).

  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenzen - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - L 6 AS 24/09
    Dem Bestimmtheitserfordernis ist Genüge getan, wenn der Verfügungssatz eines Verwaltungsakts - wie hier - in sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen bei Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers (ggf unter Rückgriff auf die Begründung des Verwaltungsakts, die ihm beigefügten Unterlagen, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen, vgl. LSG NRW Urteil vom 25.01.2011 - L 6 AS 37/10 m.w.N., insb. BSG Urteil vom 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R Rn 38 - Breith 2008, 240; auch BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R Rn 16) in die Lage versetzt, sein Verhalten daran auszurichten (BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R Rn 16 - SozR 4-4200 § 31 Nr. 3).

    Allein der Verfügungssatz eines Verwaltungsakts obliegt dem Erfordernis hinreichender Bestimmtheit, nicht hingegen dessen Gründe (BSG Urteil vom 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R Rn 38 - Breith 2008, 240).

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 R

    Vormerkung einer Ausbildungsanrechnungszeit erst nach Vollendung des 17.

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - L 6 AS 24/09
    Dies genügt den Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes iSv § 33 SGB X, für die erforderlich ist, dass der Verwaltungsakt vollständig, klar und unzweideutig erkennen lässt, was die Behörde regelt (BSG Urteil vom 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 Rn 25 - SozR 3-2600 § 149 Nr. 6).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Aufhebung der Bewilligung ohne

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - L 6 AS 24/09
    Dem Bestimmtheitserfordernis ist Genüge getan, wenn der Verfügungssatz eines Verwaltungsakts - wie hier - in sich widerspruchsfrei ist und den Betroffenen bei Zugrundelegung der Erkenntnismöglichkeiten eines verständigen Empfängers (ggf unter Rückgriff auf die Begründung des Verwaltungsakts, die ihm beigefügten Unterlagen, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen, vgl. LSG NRW Urteil vom 25.01.2011 - L 6 AS 37/10 m.w.N., insb. BSG Urteil vom 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R Rn 38 - Breith 2008, 240; auch BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R Rn 16) in die Lage versetzt, sein Verhalten daran auszurichten (BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R Rn 16 - SozR 4-4200 § 31 Nr. 3).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - L 6 AS 24/09
    Gründe, die einen Ausnahmefall mit anderer Aufteilung rechtfertigen könnten (vgl zB BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R Rn 19: zeitweilige alleinige Nutzung der Wohnung) sind nicht ersichtlich.
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - L 6 AS 24/09
    Teilen sich mehrere Personen eine Wohnung, so sind die tatsächlichen Unterkunftskosten des Einzelnen im Regelfall zu ermitteln, indem die tatsächlichen Wohnkosten nach Kopfzahlen aufgeteilt werden (BSG Urteil vom 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R Rn 24 - SGb 2010, 226).
  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - L 6 AS 24/09
    In einem solchen Maße hat die erforderliche Sorgfalt verletzt, wer schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchtet, wobei das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie den besonderen Umständen des Falles zu beurteilen ist (BSG Urteil vom 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R Rn 23 m.w.N. - SozR 3-1300 § 45 Nr. 45).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - L 6 AS 24/09
    Die (nunmehrige) Berufung der Klägerin auf die Vermutungsregel des § 38 SGB II scheitert im Übrigen daran, dass diese Vorschrift lediglich für Handlungen im Verwaltungsnicht aber im Gerichtsverfahren Geltung entfaltet (BSG Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R Rn 22 - BSGE 104, 48).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2011 - L 6 AS 24/09
    Das Passivrubrum war entsprechend von Amts wegen zu berichtigen (vgl. BSG Urteil vom 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R Rn 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht