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   LSG Hessen, 30.06.2020 - L 6 AS 327/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,20943
LSG Hessen, 30.06.2020 - L 6 AS 327/20 B ER (https://dejure.org/2020,20943)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.06.2020 - L 6 AS 327/20 B ER (https://dejure.org/2020,20943)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. Juni 2020 - L 6 AS 327/20 B ER (https://dejure.org/2020,20943)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76

    Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als

    Auszug aus LSG Hessen, 30.06.2020 - L 6 AS 327/20
    Entscheidend hierfür ist, dass es sich in diesen Fällen nicht um Prozessvoraussetzungen handelt, ohne deren Vorliegen - zum Schutz eines der Beteiligten oder mit Blick auf die Funktion der Rechtsprechung im System der verschiedenen staatlichen Gewalten - dem Gericht eine Sachprüfung und eine (verneinende) Entscheidung in der Sache überhaupt verwehrt ist (vgl. ähnl. BGH, Urteil vom 14. März 1978 - VI ZR 68/76 -, NJW 1978, 2031).
  • BVerwG, 21.11.1967 - I B 91.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus LSG Hessen, 30.06.2020 - L 6 AS 327/20
    Trotz der unterschiedlichen Rechtskraftwirkung von Prozessentscheidungen einerseits und Entscheidungen in der Sache andererseits hält der Senat ein entsprechendes Vorgehen jedenfalls dann für unbedenklich, wenn sich - wie hier - die Zweifel an der Zulässigkeit allein im Hinblick auf das Rechtsschutzbedürfnis oder auf die hiervon zwar zu unterscheidende, aber doch eine ähnliche Problematik betreffende Frage ergeben, ob die vom Betroffenen in Anspruch genommene Rechtsposition überhaupt existiert und ihm zustehen kann (vgl. in diesem Sinne auch Wysk, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Auflage 2020, Vorbemerkung zu §§ 40 bis 53 Rn. 15 sowie - für das Rechtsschutzbedürfnis - Keller, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG - Kommentar, 12. Aufl. 2017, vor § 51 Rn. 13c; Becker-Eberhard, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, Vorbemerkung zu § 253 Rn. 19; - für die Klagebefugnis - BVerwG, Beschluss vom 21. November 1967 - I B 91.67 -, juris).
  • BGH, 26.09.1995 - KVR 25/94

    "Stadtgaspreise" Zulässigkeit eines Feststellungsantrags; Umfang des

    Auszug aus LSG Hessen, 30.06.2020 - L 6 AS 327/20
    Diese prozessökonomischen Erwägungen würden in ihr Gegenteil verkehrt, wenn in einem konkreten Fall die Sachentscheidung selbst weniger aufwändig ist als die Beurteilung der genannten Sachentscheidungsvoraussetzung, das Gericht wegen des grundsätzlichen Vorrangs der Zulässigkeits- vor der Prüfung der Begründetheit hierzu aber dennoch gezwungen wäre (vgl. in diesem Sinne auch BGH, Beschluss vom 26. September 1995 - KVR 25/94 -, NJW 1996, 193, 195).
  • LSG Hessen, 06.09.2021 - L 6 AS 381/21

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Jedenfalls ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unbegründet, wenn der ablehnende Bescheid tatsächlich Bindungswirkung entfaltet (vgl. in diesem Sinne Burkiczak, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, § 86b Rn. 303); dabei ist der Senat trotz des grundsätzlichen Vorrangs der Zulässigkeits- vor der Begründetheitsprüfung und der grundsätzlich unterschiedlichen Konsequenzen für die Reichweite der mit der Entscheidung einhergehenden Rechtskraftwirkung in Situationen wie der hiesigen, in denen dies ohne erkennbar Auswirkung auf die Rechtsstellung der Beteiligten bleibt, nicht gehindert, seine Entscheidung jedenfalls (ergänzend auch) hierauf zu stützten (vgl. hierzu ausfl. erk. Senat, Beschluss vom 30. Juni 2020 - L 6 AS 327/20 B ER -, juris, Rn. 24) beziehungsweise die Zuordnung der Problematik zur Prüfung der Zulässigkeit einerseits oder der Begründetheit andererseits letztlich offenzulassen.
  • LSG Hessen, 21.02.2022 - L 6 AS 585/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sozialgerichtliches Verfahren

    Die Beschwerde ist darüber hinaus unbegründet, wobei der Senat durch den grundsätzlichen Vorrang der Zulässigkeits- vor der Begründetheitsprüfung jedenfalls im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht gehindert ist, seine Entscheidung auch hierauf zu stützen, da Rechtsnachteile für die Beteiligten mit einem entsprechenden Vorgehen nicht verbunden sind (vgl. hierzu ausfl. erk. Senat, Beschluss vom 30. Juni 2020 - L 6 AS 327/20 B ER -, juris, Rn. 24).
  • LSG Hessen, 26.08.2021 - L 6 AS 358/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Die Beschwerde ist jedenfalls unbegründet, wobei der Senat trotz des grundsätzlichen Vorrangs der Prüfung der Zulässigkeit vor der Begründetheit nicht gehindert ist, seine Entscheidung (ergänzend auch) hierauf zu stützen (vgl. hierzu ausfl. erk. Senat, Beschluss vom 30. Juni 2020 - L 6 AS 327/20 B ER -, juris, Rn. 24).
  • VG Schleswig, 30.08.2021 - 1 B 102/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis

    Wenn jedoch - wie hier - nicht erkennbar ist, dass mit einer Sachentscheidung andere Konsequenzen verbunden wären als mit einer Abweisung als unzulässig, kann das Gericht von dem grundsätzlichen Vorrang der Zulässigkeits- vor der Begründetheitsprüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren absehen (vgl. dazu Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30. Juni 2020 - L 6 AS 327/20 B ER -, Rn. 24, juris).
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