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   LSG Hessen, 09.02.2011 - L 6 AS 338/09   

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LSG Hessen, 09.02.2011 - L 6 AS 338/09 (https://dejure.org/2011,5936)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09.02.2011 - L 6 AS 338/09 (https://dejure.org/2011,5936)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - L 6 AS 338/09 (https://dejure.org/2011,5936)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe und Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für

    Auszug aus LSG Hessen, 09.02.2011 - L 6 AS 338/09
    Anders als der normale Lohn oder das übliche Gehalt sind vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers nicht dazu bestimmt, dem allgemeinen Lebensunterhalt zu dienen, sondern der Schaffung von Vermögen (so überzeugend LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.9.2009 - L 34 AS 1308/08; vgl. auch BSG, Urteil vom 23.10.1985 - Az.: 7 RAr 37/84, SozR 4100 § 138 Nr. 13 noch zum Arbeitsförderungsgesetz; offen gelassen in BSG, Urteil vom 27.02.2008 - Az.: B 14/7b AS 32/06 R).

    Ein solcher Aufbau von Geldvermögen wird gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchst a und b sowie § 11 Abs. 2 Nr. 4 SGB II nämlich nur dann privilegiert, wenn das Vermögen ausdrücklich zur Altersvorsorge dient (so BSG, Urteil vom 27.2.2008- B 14/7b AS 32/06 R juris-Rdnr. 50).

  • BFH, 06.07.1989 - IV R 91/87

    Kein Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug außergewöhnlich hoher Aufwendungen für

    Auszug aus LSG Hessen, 09.02.2011 - L 6 AS 338/09
    Das gelte auch dann, wenn die bürgerliche Kleidung ausschließlich während der Ausübung der Erwerbstätigkeit getragen werde [Bezugnahme auf BFH vom 20.11.1979, Az.: VI R 25/78, BStBl II 80, 75; vom 06.07.1989, Az.: IV R 91-92/87, BStBl II 90, 49].

    Dies gelte auch, wenn die Aufwendungen infolge der beruflichen Gepflogenheiten besonders hoch seien [BFHE 158, 221, BStBl II 1990, 49 unter Aufgabe der teilweise gegenteiligen Ansicht im Urteil vom 11. November 1976, IV R 3/73].

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 09.02.2011 - L 6 AS 338/09
    Das BVerfG stelle diesbezüglich in ständiger Rechtsprechung darauf ab, dass ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz erst dann vorliege, wenn kein vernünftiger Grund für eine Differenzierung oder Gleichbehandlung vorliege bzw. wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen anders behandelt werde, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestünden, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnten [BVerfGE 107, 205 (213 f)].

    Was in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd und deshalb willkürlich sei, lasse sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern stets nur in Bezug auf die Eigenart des konkret geregelten Sachbereiches [Bezugnahme auf u.a. BVerfGE 87, 1; BVerfGE 90, 226; BVerfGE 107, 205; BVerfGE 110, 412].

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus LSG Hessen, 09.02.2011 - L 6 AS 338/09
    Diesbezüglich ergäben sich auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz, denn dieser gebiete es, wesentliches Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln [Bezugnahme auf die st. Rspr. BVerfGE 110, 412 (431)].

    Was in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd und deshalb willkürlich sei, lasse sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern stets nur in Bezug auf die Eigenart des konkret geregelten Sachbereiches [Bezugnahme auf u.a. BVerfGE 87, 1; BVerfGE 90, 226; BVerfGE 107, 205; BVerfGE 110, 412].

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus LSG Hessen, 09.02.2011 - L 6 AS 338/09
    Denn der Gesetz- oder Verordnungsgeber sei bei der Ordnung von Massenerscheinungen grundsätzlich berechtigt, in wesentlichen Elementen gleich geartete Lebenssachverhalte durch typisierende Regelungen normativ zusammenzufassen, im Tatsächlichen bestehende Besonderheiten generalisierend zu vernachlässigen sowie Begünstigungen oder Belastungen in einer gewissen Bandbreite nach oben oder nach unten pauschalierend zu bestimmen [Bezugnahme auf BVerfGE 84, 348 (359); BVerfGE 111, 115(137); BSG a.a.O.].
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - L 34 AS 1308/08

    Bedarfsgemeinschaft

    Auszug aus LSG Hessen, 09.02.2011 - L 6 AS 338/09
    Anders als der normale Lohn oder das übliche Gehalt sind vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers nicht dazu bestimmt, dem allgemeinen Lebensunterhalt zu dienen, sondern der Schaffung von Vermögen (so überzeugend LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.9.2009 - L 34 AS 1308/08; vgl. auch BSG, Urteil vom 23.10.1985 - Az.: 7 RAr 37/84, SozR 4100 § 138 Nr. 13 noch zum Arbeitsförderungsgesetz; offen gelassen in BSG, Urteil vom 27.02.2008 - Az.: B 14/7b AS 32/06 R).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

    Auszug aus LSG Hessen, 09.02.2011 - L 6 AS 338/09
    Denn der Gesetz- oder Verordnungsgeber sei bei der Ordnung von Massenerscheinungen grundsätzlich berechtigt, in wesentlichen Elementen gleich geartete Lebenssachverhalte durch typisierende Regelungen normativ zusammenzufassen, im Tatsächlichen bestehende Besonderheiten generalisierend zu vernachlässigen sowie Begünstigungen oder Belastungen in einer gewissen Bandbreite nach oben oder nach unten pauschalierend zu bestimmen [Bezugnahme auf BVerfGE 84, 348 (359); BVerfGE 111, 115(137); BSG a.a.O.].
  • BSG, 23.10.1985 - 7 RAr 37/84

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosenhilfe - Pfändungsfreigrenze -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.02.2011 - L 6 AS 338/09
    Anders als der normale Lohn oder das übliche Gehalt sind vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers nicht dazu bestimmt, dem allgemeinen Lebensunterhalt zu dienen, sondern der Schaffung von Vermögen (so überzeugend LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.9.2009 - L 34 AS 1308/08; vgl. auch BSG, Urteil vom 23.10.1985 - Az.: 7 RAr 37/84, SozR 4100 § 138 Nr. 13 noch zum Arbeitsförderungsgesetz; offen gelassen in BSG, Urteil vom 27.02.2008 - Az.: B 14/7b AS 32/06 R).
  • BFH, 20.11.1979 - VI R 25/78

    Aufwendungen für bürgerliche Kleidung - Werbungskosten - Nutzung zur

    Auszug aus LSG Hessen, 09.02.2011 - L 6 AS 338/09
    Das gelte auch dann, wenn die bürgerliche Kleidung ausschließlich während der Ausübung der Erwerbstätigkeit getragen werde [Bezugnahme auf BFH vom 20.11.1979, Az.: VI R 25/78, BStBl II 80, 75; vom 06.07.1989, Az.: IV R 91-92/87, BStBl II 90, 49].
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.10.2011 - L 5 AS 109/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zugehörigkeit zur Bedarfsgemeinschaft -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.02.2011 - L 6 AS 338/09
    Die Klägerin habe auf der Grundlage des gerichtlichen Vergleiches vom 11.06.2008 in der Streitsache Az.: S 5 AS 109/08 ER auch Leistungen des Beklagten erhalten, von der dringenden Notwendigkeit der Anschaffung von Sommerreifen sei im Sommer 2008 ohnehin nie die Rede gewesen, so dass diese Behauptung im Nachhinein nicht etwa zu einer Absetzungen fiktiver Anschaffungskosten führen könne.
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

  • BFH, 07.06.1984 - IV R 81/82

    Rechtmäßigkeit der Einordnung von Aufwendungen für Kleidung zu den Kosten der

  • BFH, 09.03.1979 - VI R 171/77

    Aufwendung für Berufskleidung - Oberkellner - Werbungskosten

  • BSG, 29.03.2007 - B 7b AS 4/06 R

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 45/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Arbeitslosengeld II -

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

  • BFH, 19.01.1996 - VI R 73/94

    Bürgerliche Kleidung wird nicht dadurch typische Berufskleidung, weil sie vom

  • BFH, 06.12.1990 - IV R 65/90

    Aufwendungen für Berufskleidung nur Betriebsausgaben, wenn außerberufliche

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 7/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 62/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

  • BFH, 11.11.1976 - IV R 3/73
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.05.2018 - L 34 AS 1068/12

    Verwertbarkeit eines Bausparvertrags als Vermögen bei der Bewilligung von

    Grundsätzlich stimme die Kammer der vom Landessozialgericht (LSG) Hessen geäußerten Auffassung (Urteil vom 09. Februar 2011 - L 6 AS 338/09 -) zu, dass nur ein den steuerrechtlichen Grundsätzen entsprechendes Fahrtenbuch mit Beibringung sämtlicher Belege über durchgeführte Reparaturen, Inspektionen, Betankungen usw. den von § 6 Alg II-VO geforderten konkreten Nachweis höherer Kosten gewährleiste.
  • SG Detmold, 18.10.2013 - S 13 AS 344/10

    Anspruch eines Hilfebedürftigen auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

    Nur dann ist gewährleistet, dass der Träger der Grundsicherung eine verlässliche Entscheidung über die Höhe der beruflich veranlassten Kosten treffen und diese insbesondere von den privat veranlassten Kosten unterscheiden kann (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 09.02.2011 - L 6 AS 338/09, zitiert nach Juris, Rdnrn. 11 und 30).
  • SG Osnabrück, 10.02.2016 - S 27 BK 6/14

    Bewilligung von Kinderzuschlag für einzelne Kinder verbunden mit der Ablehnung

    Die Arbeitgeberanteile zu vermögenswirksamen Leistungen und zur Betriebsrente sind anrechnungsfrei, weil sie als bereite Mittel nicht zur Verfügung stehen (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 09.2. 2011 - L 6 AS 338/09 -, juris Rn. 26 f.).
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