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   LSG Hessen, 25.11.2010 - L 6 AS 423/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,16668
LSG Hessen, 25.11.2010 - L 6 AS 423/10 B ER (https://dejure.org/2010,16668)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25.11.2010 - L 6 AS 423/10 B ER (https://dejure.org/2010,16668)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25. November 2010 - L 6 AS 423/10 B ER (https://dejure.org/2010,16668)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Hessen, 25.11.2010 - L 6 AS 423/10
    Wegen des Gebotes, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -), ist von diesem Grundsatz jedoch dann abzuweichen, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare später nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988, Az.: 2 BvR 745/88 = BVerfGE 79, 69 ff.; Beschluss vom 22. November 2002, Az.: 1 BvR 1586/02 = NJW 2003, 1236 f.).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 25.11.2010 - L 6 AS 423/10
    Wegen des Gebotes, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -), ist von diesem Grundsatz jedoch dann abzuweichen, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare später nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988, Az.: 2 BvR 745/88 = BVerfGE 79, 69 ff.; Beschluss vom 22. November 2002, Az.: 1 BvR 1586/02 = NJW 2003, 1236 f.).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

    Auszug aus LSG Hessen, 25.11.2010 - L 6 AS 423/10
    Insoweit ist dem Antragsgegner nicht zu folgen, der zehnprozentige Zuschlag auf die Werte der Wohngeldtabelle habe für die Zeit ab dem 1. Januar 2009 zu unterbleiben, weil dieser Zuschlag nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009, B 4 AS 50/09 R) im Hinblick auf die bis zum 31. Dezember 2008 nicht erfolgte Anpassung der Tabelle an Preissteigerungen der vorhergehenden Jahre anzusetzen sei.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2004 - L 16 B 15/04

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 25.11.2010 - L 6 AS 423/10
    Ist die Klage in der Hauptsache dagegen offensichtlich begründet und das angegriffene Verwaltungshandeln offensichtlich rechtswidrig bzw. bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Leistungsträgers, so vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Mai 2004, Az.: L 16 B 15/04 KR ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31. Juli 2002, Az.: L 18 B 237/01 V ER).
  • LSG Bayern, 31.07.2002 - L 18 B 237/01

    Anspruch auf Weiterzahlung der Versorgungsleistungen bis zum Abschluss eines

    Auszug aus LSG Hessen, 25.11.2010 - L 6 AS 423/10
    Ist die Klage in der Hauptsache dagegen offensichtlich begründet und das angegriffene Verwaltungshandeln offensichtlich rechtswidrig bzw. bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Leistungsträgers, so vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Mai 2004, Az.: L 16 B 15/04 KR ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31. Juli 2002, Az.: L 18 B 237/01 V ER).
  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 25.11.2010 - L 6 AS 423/10
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Beschluss des 7. Senates des Hessischen Landessozialgerichts vom 29. Juni 2005, Az.: L 7 AS 1/05 ER; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG Kommentar, 9. Aufl., § 86b Rdnr. 29).
  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Finanzierungskosten für

    Auszug aus LSG Hessen, 25.11.2010 - L 6 AS 423/10
    Soweit das Bundessozialgericht lediglich zur Übernahme von Tilgungsleistungen für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie im Rahmen der Kosten der Unterkunft gemäß § 22 SGB II Stellung genommen und ausgeführt hat, Gesetzeswortlaut und Sinn und Zweck der Leistung stünden der Übernahme eines derartigen Aufwandes nicht entgegen, jedoch komme die Berücksichtigung nur unter engen Voraussetzungen in Betracht, um dem Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz des Wohneigentums einerseits und der Beschränkung der Leistungen nach dem SGB II auf die aktuelle Existenzsicherung, die grundsätzlich nicht der Vermögensbildung dienten, andererseits gerecht zu werden (vgl. Urteil vom 18. Juni 2008, B 14/11b AS 67/06 R), lässt sich diese Rechtsprechung nicht ohne weiteres auf die vorliegende Fallkonstellation übertragen.
  • LSG Hessen, 17.05.2013 - L 9 AS 247/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens, wenn etwa eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich ist, ist im Wege einer Folgenabwägung zu entscheiden (Hessisches LSG, Beschluss vom 25. November 2010 - L 6 AS 423/10 B ER).
  • LSG Hessen, 03.06.2013 - L 9 AS 219/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Auszug eines jungen

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens, wenn etwa eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich ist, ist im Wege einer Folgenabwägung zu entscheiden (Hessisches LSG, Beschluss vom 25. November 2010 - L 6 AS 423/10 B ER).
  • LSG Hessen, 24.09.2013 - L 6 AS 597/13

    Ausschluss einer darlehensweisen Übernahme von Stromschulden bei

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens, wenn etwa eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich ist, ist im Wege einer Folgenabwägung zu entscheiden (Hessisches LSG, Beschluss vom 25. November 2010 - L 6 AS 423/10 B ER).
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