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   LSG Hessen, 01.11.2010 - L 6 AS 441/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,17537
LSG Hessen, 01.11.2010 - L 6 AS 441/10 B ER (https://dejure.org/2010,17537)
LSG Hessen, Entscheidung vom 01.11.2010 - L 6 AS 441/10 B ER (https://dejure.org/2010,17537)
LSG Hessen, Entscheidung vom 01. November 2010 - L 6 AS 441/10 B ER (https://dejure.org/2010,17537)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 73/08 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Wohnflächengrenze -

    Auszug aus LSG Hessen, 01.11.2010 - L 6 AS 441/10
    Der Senat vertritt jedoch die Auffassung, dass die Prüfung, ob die von einem Leistungsträger erstellten und angewendeten "Mietdatenbanken" auf einem schlüssigen Konzept beruhen und eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass sie die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes wiedergeben (vgl. BSG, Urteile vom 18. Juni 2008, B 14/7b AS 44/06 R, 2. Juli 2009, B 14 AS 33/08 R, 22. September 2009, B 4 AS 18/09 R und 18. Februar 2010, B 14 AS 73/08 R), innerhalb des Rahmens eines Eilverfahrens in aller Regel nicht möglich ist.

    hat sodann eine Nachbesserung des Konzepts durch weitere eigene Ermittlungen des Gerichts zu erfolgen (BSG, Urteil vom 18. Februar 2010, a.a.O.).

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Hessen, 01.11.2010 - L 6 AS 441/10
    Der Senat vertritt jedoch die Auffassung, dass die Prüfung, ob die von einem Leistungsträger erstellten und angewendeten "Mietdatenbanken" auf einem schlüssigen Konzept beruhen und eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass sie die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes wiedergeben (vgl. BSG, Urteile vom 18. Juni 2008, B 14/7b AS 44/06 R, 2. Juli 2009, B 14 AS 33/08 R, 22. September 2009, B 4 AS 18/09 R und 18. Februar 2010, B 14 AS 73/08 R), innerhalb des Rahmens eines Eilverfahrens in aller Regel nicht möglich ist.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Hessen, 01.11.2010 - L 6 AS 441/10
    Wegen des Gebotes, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -), ist von diesem Grundsatz jedoch dann abzuweichen, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare später nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988, Az. 2 BvR 745/88 = BVerfGE 79, 69 ff.; Beschluss vom 22. November 2002, Az. 1 BvR 1586/02 = NJW 2003, 1236 f.).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 01.11.2010 - L 6 AS 441/10
    Wegen des Gebotes, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -), ist von diesem Grundsatz jedoch dann abzuweichen, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare später nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988, Az. 2 BvR 745/88 = BVerfGE 79, 69 ff.; Beschluss vom 22. November 2002, Az. 1 BvR 1586/02 = NJW 2003, 1236 f.).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus LSG Hessen, 01.11.2010 - L 6 AS 441/10
    Der Senat vertritt jedoch die Auffassung, dass die Prüfung, ob die von einem Leistungsträger erstellten und angewendeten "Mietdatenbanken" auf einem schlüssigen Konzept beruhen und eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass sie die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes wiedergeben (vgl. BSG, Urteile vom 18. Juni 2008, B 14/7b AS 44/06 R, 2. Juli 2009, B 14 AS 33/08 R, 22. September 2009, B 4 AS 18/09 R und 18. Februar 2010, B 14 AS 73/08 R), innerhalb des Rahmens eines Eilverfahrens in aller Regel nicht möglich ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2004 - L 16 B 15/04

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 01.11.2010 - L 6 AS 441/10
    Ist die Klage in der Hauptsache dagegen offensichtlich begründet und das angegriffene Verwaltungshandeln offensichtlich rechtswidrig bzw. bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Leistungsträgers, so vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Mai 2004, Az: L 16 B 15/04 KR ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31. Juli 2002, Az: L 18 B 237/01 V ER).
  • LSG Bayern, 31.07.2002 - L 18 B 237/01

    Anspruch auf Weiterzahlung der Versorgungsleistungen bis zum Abschluss eines

    Auszug aus LSG Hessen, 01.11.2010 - L 6 AS 441/10
    Ist die Klage in der Hauptsache dagegen offensichtlich begründet und das angegriffene Verwaltungshandeln offensichtlich rechtswidrig bzw. bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Leistungsträgers, so vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Mai 2004, Az: L 16 B 15/04 KR ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 31. Juli 2002, Az: L 18 B 237/01 V ER).
  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 01.11.2010 - L 6 AS 441/10
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Beschluss des 7. Senates des Hessischen Landessozialgerichts vom 29. Juni 2005, Az. L 7 AS 1/05 ER; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG Kommentar, 9. Aufl., § 86b Rdnr. 29).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 33/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus LSG Hessen, 01.11.2010 - L 6 AS 441/10
    Der Senat vertritt jedoch die Auffassung, dass die Prüfung, ob die von einem Leistungsträger erstellten und angewendeten "Mietdatenbanken" auf einem schlüssigen Konzept beruhen und eine hinreichende Gewähr dafür bieten, dass sie die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Mietwohnungsmarktes wiedergeben (vgl. BSG, Urteile vom 18. Juni 2008, B 14/7b AS 44/06 R, 2. Juli 2009, B 14 AS 33/08 R, 22. September 2009, B 4 AS 18/09 R und 18. Februar 2010, B 14 AS 73/08 R), innerhalb des Rahmens eines Eilverfahrens in aller Regel nicht möglich ist.
  • SG Lüneburg, 26.07.2011 - S 45 AS 282/11

    80 m² ist als Wohnungsgröße für eine temporäre Bedarfsgemeinschaft aus zwei

    Das Gericht schließt sich demgegenüber - jedenfalls in der vorliegenden Konstellation eines Eilverfahrens - den Teilen der neuen Rechtsprechung an, die im Falle einer temporären Bedarfsgemeinschaft die für jedes temporär der Bedarfsgemeinschaft zuzurechnende Kind die Hälfte der Wohnfläche zu Grunde legt, die für ein weiteres Vollmitglied der Bedarfsgemeinschaft anzusetzen wäre (vgl. SG Fulda, Urt. v. 27.01.2010 -S 10 AS 53/09 - SG Kassel, Beschl. v. 23.06.2010 - S 6 AS 144/10 ER -, bestätigt durch Hessisches LSG, Beschl. v. 01.11.2010 - L 6 AS 441/10 B ER -).
  • SG Kassel, 07.12.2010 - S 6 AS 734/10

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    39 Die Gerichte können sich zur Überprüfung eines vorgelegten Konzeptes der Hilfe von Sachverständigen bedienen (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss v. 01.11.2010, L 6 AS 441/10 B ER, juris).
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