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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2008 - L 6 AS 458/08 ER   

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https://dejure.org/2008,1805
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2008 - L 6 AS 458/08 ER (https://dejure.org/2008,1805)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.10.2008 - L 6 AS 458/08 ER (https://dejure.org/2008,1805)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - L 6 AS 458/08 ER (https://dejure.org/2008,1805)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Zum Beschwerdeausschluss in einstweiligen Rechtsschutzverfahren der Sozialgerichtsbarkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 Abs. 5 SGB II; § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG
    Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung aufgrund einer diagnostizierten Laktoseintoleranz; Frage der maßgebenden Beschwer für die Statthaftigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für das Erheben einer Beschwerde in Verfahren des einstweiligen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung aufgrund einer diagnostizierten Laktoseintoleranz; Frage der maßgebenden Beschwer für die Statthaftigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für das Erheben einer Beschwerde in Verfahren des einstweiligen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGG § 172 Abs. 3 Nr. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde in einstweiligen Rechtsschutzverfahren der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 646 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (165)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2008 - L 6 AS 458/08
    Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Empfehlungen den Kenntnisstand der Jahre 1991 bis 1996, der nicht mehr dem jetzigen Stand der Wissenschaft entsprechen muss (BSG Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/7b AS 64/06 R - Rn 27), wiedergeben.
  • LSG Bayern, 13.09.2007 - L 11 AS 258/06

    Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung eines höheren Mehrbedarfs wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2008 - L 6 AS 458/08
    Der von ihr begehrte Betrag von 53, 20 EUR, der gem § 41 Abs. 2 SGB II auf 53 EUR abzurunden ist, ist plausibel, zumal er deutlich unter der Zulage, die bei einer Durchfallerkrankung (Zöliakie/Sprue) für eine glutenfreie Kost nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins gewährt und in der Verwaltungspraxis auch bei einer Laktoseintoleranz herangezogen wird (s Bay LSG Urteil vom 13. September 2007 - L 11 AS 258/06), liegt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2008 - L 8 SO 80/08

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen aufgrund einer Erkrankung an Diabetes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2008 - L 6 AS 458/08
    Der Wortlaut "wenn in der Hauptsache die Berufung nicht zulässig wäre" zielt nicht einengend auf den Wert des Beschwerdegegenstandes von mehr als 750 EUR (so zutreffend auch der 8. Senats des Gerichts, Beschluss vom 29. September 2008 - L 8 SO 80/08 ER - S 3 f).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2008 - L 19 B 69/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2008 - L 6 AS 458/08
    a) Die Frage eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung infolge einer Laktoseintoleranz ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (s nur LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 16. Mai 2008 - L 19 B 69/08 AS ER - mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2008 - L 13 AS 178/08

    Bedeutung der Zulässigkeit der Berufung in der Hauptsache für die Zulässigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2008 - L 6 AS 458/08
    Der beschließende Senat teilt nicht die in der Rechtsprechung (s nur den Beschluss des - für den örtlichen Geschäftsbereich des beschließenden Senats nicht zuständigen - 13. Senats des Gerichts vom 8. September 2008 - L 13 AS 178/08 ER - mwN) verbreitete Auffassung, dass für die Zulässigkeit der Beschwerde allein der für die Statthaftigkeit der Berufung maßgebende Wert des Beschwerdegegenstandes von mehr als 750 EUR entscheidend ist, sofern das Rechtsmittel nicht wiederkehrende oder laufende Leistungen für mehr als ein Jahr betrifft, was im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende indes ausgeschlossen ist, da die Leistungen regelmäßig für 6 Monate und keinesfalls länger als für 12 Monate bewilligt werden sollen (§ 41 Abs. 1 Sätze 4 f SGB II).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2008 - L 6 B 48/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - uneingeschränkte Statthaftigkeit - Beschwerde

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2008 - L 6 AS 458/08
    Will der Gesetzgeber die in § 172 Abs. 1 SGG grundsätzlich eröffnete Beschwerde für Rechtsstreitigkeiten allein aufgrund des Werts des Beschwerdegegenstandes schlechthin ausschließen, muss er dieses wegen des Gebots der Rechtsmittelklarheit (s hierzu näher den Beschluss des Senats vom 6. Mai 2008 - L 6 B 48/08 AS - zur Statthaftigkeit der Beschwerde gegen PKH ablehnende Entscheidungen wegen fehlender Erfolgsaussichten bei Unzulässigkeit der Berufung in der Hauptsache) im Wortlaut eindeutig zum Ausdruck bringen.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2008 - L 6 AS 458/08
    Das BVerfG betont in st Rspr (s nur Breithaupt 2005, 803) die Verpflichtung der Gerichte, sich im Bereich existenzsichernder Leistungen schützend und fördernd vor die Grundrechte der Hilfesuchenden zu stellen.
  • LSG Hamburg, 16.01.2009 - L 5 B 1136/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschwerde - Verfahren im

    Begrenzt wird der Zeitraum einer einstweiligen Regelung auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch den dem streitigen Rechtsverhältnis zugrunde liegenden laufenden Bewilligungszeitraum (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - L 6 AS 458/08 ER - Juris).

    Soweit hiergegen eingewandt wird, dass der Wortlaut eindeutiger - etwa wie bei § 127 Abs. 2 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) - hätte formuliert werden können (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Oktober 2008, a.a.O.), ist dem zwar zuzustimmen.

    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus dem vom LSG Niedersachsen-Bremen in dem genannten Beschluss vom 21. Oktober 2008 (a.a.O.) angestellten Vergleich mit den Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

    Entgegen der Ansicht des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 21. Oktober 2008, a.a.O.) ist auch der Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens nicht geeignet, die dort vertretene Ansicht zu stützen.

  • LSG Hessen, 12.01.2009 - L 7 AS 421/08

    Ausschluss der Beschwerde im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

    Der Senat hält mit weiterer Begründung im Ergebnis an seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss, 11.8.2008 - L 7 AS 213/08 B ER - mwN) entgegen LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2008 - L 6 AS 458/08 ER - fest.

    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung im Ergebnis fest (Beschlüsse des Senats: 11.8.2008 - L 7 AS 213/08 B ER, 1. Juli 2008 - L 7 SO 59/08 B ER -, 26. Juni 2008 - L 7 AS 164/08 B ER - so auch: Schleswig-Holsteinisches LSG, 6.11.2008 - L 11 B 526/08 AS ER; LSG Berlin-Brandenburg, 16.10.2008 - L 20 B 1647/08 AS ER; LSG Niedersachsen-Bremen, 29.9.2008 - L 8 SO 80/08 ER und 8.9.2008 - L 13 AS 178/08 ER; LSG NRW, 15.8.2008 - L 19 B 146/08 AS ER), obwohl dem mit ausführlicher Begründung entgegengetreten worden ist (LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2008 - L 6 AS 458/08 ER).

    Dabei lässt es der Senat offen, ob aus der Verwendung des Konjunktivs in der Formulierung "die Berufung zulässig wäre" zu folgern ist, § 172 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGG F. 2008 stelle nicht auf die Zulässigkeit, enger: Statthaftigkeit, der Berufung für den Gegenstand der Hauptsache ab (so noch: Senat, 11.8.2008 - L 7 AS 213/08 B ER; auch: LSG Hamburg, 1.9.2008 - L 5 AS 70/08 NZB; LSG Niedersachsen-Bremen, 8.9.2008 - L 13 AS 178/08 ER), sondern übertrage nur die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Berufungsverfahrens auf den Gegenstand des Beschwerdeverfahrens im einstweiligen Rechtsschutz (LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2008 - L 6 AS 458/08 ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2009 - L 6 AS 335/09

    Anspruch auf Zahlung von Unterhalts- und Heizungskosten als Hilfe in besonderen

    Der Senat hält an der im Beschluss vom 21. Oktober 2008 (L 6 AS 458/08 ER = NdsRpfl 2009, 32 = info also 2009, 31) ausführlich begründeten Auffassung fest, dass auch bei einem Beschwerdewert von nicht mehr als 750 EUR die Beschwerde nicht schlechthin ausgeschlossen ist, sondern dass bei der Prüfung des Beschwerdeausschlusses nach § 172 Abs. 3 Nr. 1 SGG neben dem Wert des Beschwerdegegenstandes auch die Zulassungsgründe des § 144 Abs. 2 SGG heranzuziehen sind (s auch Böttinger in: Breitkreuz/Fichte SGG § 172 Rn 45).
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