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   LSG Hessen, 06.11.2012 - L 6 AS 469/12 B   

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https://dejure.org/2012,36930
LSG Hessen, 06.11.2012 - L 6 AS 469/12 B (https://dejure.org/2012,36930)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06.11.2012 - L 6 AS 469/12 B (https://dejure.org/2012,36930)
LSG Hessen, Entscheidung vom 06. November 2012 - L 6 AS 469/12 B (https://dejure.org/2012,36930)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Erforderlichkeit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Fällen der Verfassungsmäßigkeit der für das Arbeitslosengeld II ab dem 1.1.2011 geltenden Regelsätze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Erforderlichkeit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt in Fällen der Verfassungsmäßigkeit der für das Arbeitslosengeld II ab dem 1.1.2011 geltenden Regelsätze

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Ein verständiger Kläger würde keinen Anwalt beauftragen sondern selbst Klage erheben…

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 160 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Hessen, 06.11.2012 - L 6 AS 469/12
    Der Rechtsbegriff der Erforderlichkeit ist durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung (zuletzt Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2011, 1 BvR 1737/10 m.w.N.) geklärt.
  • LSG Hessen, 31.08.2009 - L 6 AS 227/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit der

    Auszug aus LSG Hessen, 06.11.2012 - L 6 AS 469/12
    Insofern wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass einem Empfänger von Grundsicherungsleistungen, der die gesetzliche Neuregelung des Regelsatzes zum 1. Januar 2011 für verfassungswidrig hält, zuzumuten ist, ein anhängiges Widerspruchsverfahren nicht weiter zu betreiben und dessen Ruhen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Berlin gegenüber dem Grundsicherungsträger anzuregen oder um eine lediglich vorläufige Entscheidung gemäß § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III) zu bitten (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Juli 2012, L 6 AS 12/12 B PKH; vgl. auch Beschluss des erkennenden Senats vom 31. August 2009, L 6 AS 227/09 B).
  • LSG Schleswig-Holstein, 09.07.2012 - L 6 AS 12/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde gegen die Ablehnung von

    Auszug aus LSG Hessen, 06.11.2012 - L 6 AS 469/12
    Insofern wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass einem Empfänger von Grundsicherungsleistungen, der die gesetzliche Neuregelung des Regelsatzes zum 1. Januar 2011 für verfassungswidrig hält, zuzumuten ist, ein anhängiges Widerspruchsverfahren nicht weiter zu betreiben und dessen Ruhen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Berlin gegenüber dem Grundsicherungsträger anzuregen oder um eine lediglich vorläufige Entscheidung gemäß § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III) zu bitten (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Juli 2012, L 6 AS 12/12 B PKH; vgl. auch Beschluss des erkennenden Senats vom 31. August 2009, L 6 AS 227/09 B).
  • SG Berlin, 25.04.2012 - S 55 AS 9238/12

    Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig

    Auszug aus LSG Hessen, 06.11.2012 - L 6 AS 469/12
    Zunächst kann zwar der am 28. November 2011 erhobenen Klage gegen den Bescheid vom 12. September 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. Oktober 2011 (S 2 AS 1221/11), mit der die Verfassungswidrigkeit der Regelung des § 20 Abs. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) zur Regelsatzhöhe geltend gemacht worden ist, im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Berlin vom 25. April 2012 (S 55 AS 9238/12) hinreichende Aussicht auf Erfolg nicht abgesprochen werden (ebenso kritisch die Literatur: vgl. Lenze in Lehr- und Praxiskommentar - LPK-SGB II -, 4. Aufl., § 20 Rn. 20; Anh. § 20, § 10 RBEG, Rn. 6 ff.) Ob darüber hinaus die Rechtsverfolgung auch nicht mutwillig i.S.d. § 114 ZPO erscheint, ist jedoch bereits zweifelhaft.
  • LSG Hessen, 01.02.2013 - L 6 AS 817/12

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht - fehlende Klärungsbedürftigkeit -

    Bei der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfe in der Neugestaltung durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453 ff.) handelt es sich um eine schwierige, bisher nicht höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. Mai 2012 - L 12 AS 1862/11 B, juris; Beschluss vom 12. Juli 2012 - L 7 AS 813/12 B, juris; Beschluss vom 6. August 2012 - L 19 AS734/12 B, juris; LSG Hessen, Beschluss vom 6. November 2012 - L 6 AS 469/12 B, juris m.w.N.).

    b) Die Rechtsverfolgung betreffend die Verfassungswidrigkeit der Regelsatzhöhe erscheint vorliegend indessen als mutwillig i.S.d. § 114 ZPO (zu einem Fall, in dem diese Frage offen gelassen wurde (LSG Hessen, Beschluss vom 6. November 2012 - L 6 AS 469/12 B, juris).

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   LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2012 - L 6 AS 469/12 B   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2012 - L 6 AS 445/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2012 - L 6 AS 469/12
    Zur weiteren Begründung wird auf den Beschluss des erkennenden Senats vom heutigen Tag in dem Verfahren L 6 AS 445/12 B ER des Antragstellers verwiesen.
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