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   LSG Hessen, 24.08.2016 - L 6 AS 487/13   

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https://dejure.org/2016,29915
LSG Hessen, 24.08.2016 - L 6 AS 487/13 (https://dejure.org/2016,29915)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.08.2016 - L 6 AS 487/13 (https://dejure.org/2016,29915)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. August 2016 - L 6 AS 487/13 (https://dejure.org/2016,29915)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SGB II, Grundsicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingliederungsvereinbarung; Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt; Sanktion; Vorbehalt des Gesetzes

  • rechtsportal.de

    GG Art. 1 Abs. 1 ; GG Art. 20 Abs. 1 ; SGB I § 31
    Rechtmäßigkeit eines Sanktionsbescheides nach dem SGB II

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 20/09 R

    Keine Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichtantritt einer angebotenen

    Auszug aus LSG Hessen, 24.08.2016 - L 6 AS 487/13
    Die Kammer schließe sich der Auffassung an, dass eine Sanktion auch nach der früheren Rechtslage aufgrund eines sogenannten Eingliederungsverwaltungsaktes habe ergehen dürfen (vgl. Bay. LSG, Beschluss vom 28. Januar 2013, Aktenzeichen: L 7 AS 431/12 NZB unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009, Aktenzeichen: B 4 AS 20/09 R).

    Das vom Bayerischen Landessozialgericht angeführte Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. Dezember 2009, Aktenzeichen B 4 AS 20/09 R, juris Rn. 17 beschäftigt sich nur obiter mit dieser Frage.

  • LSG Bayern, 28.01.2013 - L 7 AS 431/12

    Eine Sanktion durfte nach der früheren Rechtslage aufgrund eines

    Auszug aus LSG Hessen, 24.08.2016 - L 6 AS 487/13
    Die Kammer schließe sich der Auffassung an, dass eine Sanktion auch nach der früheren Rechtslage aufgrund eines sogenannten Eingliederungsverwaltungsaktes habe ergehen dürfen (vgl. Bay. LSG, Beschluss vom 28. Januar 2013, Aktenzeichen: L 7 AS 431/12 NZB unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009, Aktenzeichen: B 4 AS 20/09 R).

    Dieses hat nicht entschieden, dass nach der früheren Rechtslage auch aufgrund eines Eingliederungsverwaltungsaktes die gleichen Sanktionsmöglichkeiten wie bei einer Eingliederungsvereinbarung gegeben waren (so aber Bay. LSG, Beschluss vom 28. Januar 2013, Aktenzeichen: L 7 AS 431/12 NZB, juris Rn. 10).

  • LSG Hessen, 09.02.2007 - L 7 AS 288/06

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - keine Nichterfüllung von Pflichten aus

    Auszug aus LSG Hessen, 24.08.2016 - L 6 AS 487/13
    Auch wenn § 31 SGB II keine Strafvorschrift im eigentlichen Sinne darstellt und daher das Verbot strafbegründender oder strafverschärfender Analogien nicht unmittelbar gilt, ist die Vorschrift als Sanktionsnorm, die für den Hilfesuchenden gravierende Folgen hat, eng und am Wortlaut der Regelung orientiert auszulegen (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Februar 2007, L 7 AS 288/06 ER, juris Rn. 32).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Hessen, 24.08.2016 - L 6 AS 487/13
    Das SGB II regelt in seinem § 20 Leistungen, die der Existenzsicherung dienen, und setzt damit das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG, wie es das BVerfG in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) formuliert hat, um.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.11.2022 - L 7 AY 3026/21
    Auch wenn § 1a AsylbLG keine Strafvorschrift im eigentlichen Sinne darstellt und daher das Verbot strafbegründender oder strafverschärfender Analogien nicht unmittelbar gilt, ist die Vorschrift als Sanktionsnorm, die für den Hilfesuchenden gravierende Folgen hat, eng und am Wortlaut der Regelung orientiert auszulegen (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 24. August 2016 - L 6 AS 487/13 - juris Rdnr. 33 zur Auslegung der Sanktionsnorm in § 31 Abs. 1 Nr. 1b SGB II a.F.).
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