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   LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2011 - L 6 AS 52/11 B PKH   

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https://dejure.org/2011,28902
LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2011 - L 6 AS 52/11 B PKH (https://dejure.org/2011,28902)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.12.2011 - L 6 AS 52/11 B PKH (https://dejure.org/2011,28902)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - L 6 AS 52/11 B PKH (https://dejure.org/2011,28902)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Schleswig-Holstein, 10.08.2011 - L 5 KR 213/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2011 - L 6 AS 52/11
    Damit hat der Gesetzgeber eine detaillierte und auch fallgruppendifferenzierte Regelung der Statthaftigkeit der Beschwerden gegen Prozesskostenhilfe-Ablehnungen getroffen, so dass die entsprechende Anwendung einer rechtsschutzeinschränkenden zivilprozessualen Regelung ausgeschlossen ist (vgl. dazu ausführlich den Beschluss des 2. Senats des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 4. Oktober 2011 - L 2 SB 124/11 B PKH - im Ergebnis ebenso: 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts, Beschluss vom 10. August 2011 - L 5 KR 213/10 B PKH; a. A.: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30. Mai 2011 - L 3 AL 65/11 B PKH; Beschluss vom 9. Mai 2011 - L 11 AS 33/11 B PKH, Beschluss vom 9. Mai 2011 - L 9 SO 29/11 B PKH -).
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - wiederholtes Meldeversäumnis -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2011 - L 6 AS 52/11
    Der Hilfebedürftige muss aufgrund der Meldeaufforderung zweifelsfrei und selbstverantwortlich darüber entscheiden können, ob er der Einladung Folge leisten will und er muss beurteilen können, ob für ein Nichterscheinen wichtige Gründe vorliegen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 9. November 2010 - B 4 AS 27/10 R -, zitiert nach juris).
  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Aufhebung der Bewilligung ohne

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2011 - L 6 AS 52/11
    Diese strengen Anforderungen ergeben sich aus der Funktion der Rechtsfolgenbelehrung, den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen hinreichend über die gravierenden Folgen des § 31 SGB II zu informieren und ihn in allgemeiner Form vorzuwarnen; denn nur eine verständliche Rechtsfolgenbelehrung kann die mit den Sanktionen verfolgte Zweckbestimmung, das Verhalten des Hilfebedürftigen zu steuern, verwirklichen (BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 53/08 R - und Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 30/09 R -, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.11.2009 - L 6 B 50/09

    Ausschluss der Beschwerde gegen einen PKH-Beschluss im einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2011 - L 6 AS 52/11
    Daraus wurde in der Rechtsprechung (so auch vom erkennende Senat mit Beschluss vom 4. November 2009 - L 6 B 50/09 AS PKH -) teilweise gefolgert, dass in entsprechender Anwendung des § 127 Abs. 2 ZPO die Beschwerde gegen einen die Gewährung von Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussichten ablehnender Beschluss sowohl im Hauptsacheverfahren als auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ausgeschlossen sei, wenn die Berufung in der Hauptsache nicht ohne Zulassungsentscheidung zulässig sei, weil sie den Beschwerdewert des § 144 Abs. 1 SGG nicht erreicht.
  • LSG Schleswig-Holstein, 30.05.2011 - L 3 AL 65/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen die Ablehnung von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2011 - L 6 AS 52/11
    Damit hat der Gesetzgeber eine detaillierte und auch fallgruppendifferenzierte Regelung der Statthaftigkeit der Beschwerden gegen Prozesskostenhilfe-Ablehnungen getroffen, so dass die entsprechende Anwendung einer rechtsschutzeinschränkenden zivilprozessualen Regelung ausgeschlossen ist (vgl. dazu ausführlich den Beschluss des 2. Senats des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 4. Oktober 2011 - L 2 SB 124/11 B PKH - im Ergebnis ebenso: 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts, Beschluss vom 10. August 2011 - L 5 KR 213/10 B PKH; a. A.: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30. Mai 2011 - L 3 AL 65/11 B PKH; Beschluss vom 9. Mai 2011 - L 11 AS 33/11 B PKH, Beschluss vom 9. Mai 2011 - L 9 SO 29/11 B PKH -).
  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 53/08 R

    Absenkung des Arbeitslosengeldes II bei Weigerung, einen "Ein-Euro-Job"

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2011 - L 6 AS 52/11
    Diese strengen Anforderungen ergeben sich aus der Funktion der Rechtsfolgenbelehrung, den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen hinreichend über die gravierenden Folgen des § 31 SGB II zu informieren und ihn in allgemeiner Form vorzuwarnen; denn nur eine verständliche Rechtsfolgenbelehrung kann die mit den Sanktionen verfolgte Zweckbestimmung, das Verhalten des Hilfebedürftigen zu steuern, verwirklichen (BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 53/08 R - und Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 30/09 R -, jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2011 - L 6 AS 52/11
    Es reicht für die Prüfung der Erfolgsaussicht aus, dass der Erfolg eine gewisse Wahrscheinlichkeit hat (BSG, Urteil vom 17. Februar 1998 - B 13 RJ 83/97 R -, zitiert nach juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.10.2013 - L 6 AS 203/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - fehlende Begründung

    Die Beschwerde ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 2011 - L 6 AS 52/11 B PKH -, zitiert nach juris) zulässig, auch wenn der Wert der Beschwer einen Betrag von 750, 00 EUR nicht übersteigt, da für eine entsprechende Anwendung des § 127 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) seit der Änderung des § 172 Abs. 3 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zum 11. August 2010 kein Raum mehr ist.
  • LSG Schleswig-Holstein, 09.07.2012 - L 6 AS 12/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde gegen die Ablehnung von

    Dadurch hat der Gesetzgeber eine detaillierte und auch fallgruppendifferenzierte Regelung der Statthaftigkeit der Beschwerden gegen PKH-Ablehnungen getroffen, so dass die entsprechende Anwendung einer rechtsschutzeinschränkenden zivilprozessualen Regelung ausgeschlossen ist (vgl. dazu ausführlich des erkennenden Senats vom 20. Dezember 2011 - L 6 AS 52/11 B PKH - zitiert nach juris; ebenso: Beschluss des 2. Senats des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 4. Oktober 2011 - L 2 SB 124/11 B PKH - und des 5. Senat des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts, Beschluss vom 10. August 2011 - L 5 KR 213/10 B PKH; a. A.: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30. Mai 2011 - L 3 AL 65/11 B PKH; Beschluss vom 9. Mai 2011 - L 11 AS 33/11 B PKH, Beschluss vom 9. Mai 2011 - L 9 SO 29/11 B PKH -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 05.05.2014 - L 6 AS 269/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Hauptsacheverfahren - Fehlen

    Der Senat ist zum bisherigen Recht in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die für das Berufungsverfahren geltende Vorschrift des § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG für das Beschwerdeverfahren, in dem um die Bewilligung von PKH gestritten wird, nicht anwendbar und die PKH-Beschwerde in Hauptsacheverfahren damit ohne Rücksicht auf den Beschwerdewert statthaft ist (vgl. Senatsbeschluss vom 20. August 2011 - L 6 AS 52/11 B PKH -, zitiert nach juris m.w.N.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2013 - L 6 AS 277/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschwerde gegen ablehnende PKH

    Der Senat ist in ständiger Rechtsprechung zum bisherigen Recht davon ausgegangen, dass die für das Berufungsverfahren geltende Vorschrift des § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG für das Beschwerdeverfahren, in dem um die Bewilligung von PKH gestritten wird, nicht anwendbar und die PKH-Beschwerde in Hauptsacheverfahren damit ohne Rücksicht auf den Beschwerdewert statthaft ist (vgl. Senatsbeschluss vom 20. August 2011 - L 6 AS 52/11 B PKH -, zitiert nach juris m.w.N.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2014 - L 6 AS 83/13

    Sozialverwaltungsrecht: Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Voraussetzungen

    Der Senat ist indes in ständiger Rechtsprechung zum bisherigen Recht davon ausgegangen, dass die für das Berufungsverfahren geltende Vorschrift des § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG für das Beschwerdeverfahren, in dem um die Bewilligung von PKH gestritten wird, nicht anwendbar und die PKH-Beschwerde in Hauptsacheverfahren damit ohne Rücksicht auf den Beschwerdewert statthaft ist (vgl. Senatsbeschluss vom 20. August 2011 - L 6 AS 52/11 B PKH -, zitiert nach juris m.w.N.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 31.10.2013 - L 6 AS 230/13

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Einstweiliger Rechtsschutz; Feststellung

    Die Beschwerde ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 2011 - L 6 AS 52/11 B PKH -, zitiert nach juris) zulässig, auch wenn der Wert der Beschwer einen Betrag von 750, 00 EUR nicht übersteigt, da für eine entsprechende Anwendung des § 127 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) seit der Änderung des § 172 Abs. 3 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zum 11. August 2010 kein Raum mehr ist.
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