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   LSG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - L 6 AS 582/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,34662
LSG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - L 6 AS 582/10 (https://dejure.org/2012,34662)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.06.2012 - L 6 AS 582/10 (https://dejure.org/2012,34662)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - L 6 AS 582/10 (https://dejure.org/2012,34662)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 20.07.2006, § 22 Abs 1 S 3 SGB 2 vom 20.07.2006
    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren - Unterbrechung des Leistungsbezugs - erneute Übergangsfrist für die Kostensenkung - Einzelfallprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Zulässigkeit einer erneuten Kostensenkungsaufforderung wegen unangemessener Unterkunftskosten nach einer Unterbrechung des Leistungsbezugs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1; SGB II § 22 Abs. 1 S. 3
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Zulässigkeit einer erneuten Kostensenkungsaufforderung wegen unangemessener Unterkunftskosten nach einer Unterbrechung des Leistungsbezugs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Erneute Kostensenkungsaufforderung bei Hartz-IV-Leistungen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Erneute Kostensenkungsaufforderung bei Hartz-IV-Leistungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erneute Kostensenkungsaufforderung bei Hartz-IV-Leistungen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Erneute Kostensenkungsaufforderung bei Hartz-IV-Leistungen

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Erneute Kostensenkungsaufforderung bei SGB II Leistungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Jobcenter muss neue Frist zur Kostensenkung nach zwischenzeitlicher Arbeitsaufnahme gewähren - Kürzung von Hartz-IV-Leistungen infolge einer Kostensenkungsaufforderung für Mietwohnung muss anhand der Umstände des Einzelfalls überprüft werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - L 6 AS 582/10
    Die Aufklärungs- und Warnfunktion einer Kostensenkungsaufforderung (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R -, BSGE 97, 231) erfordert lediglich, dass der aus Sicht des Grundsicherungsträgers angemessene Mietpreis angegeben wird, weil dies nach der Produkttheorie der entscheidende Maßstab zur Beurteilung der Angemessenheit ist.

    Ist dem Hilfebedürftigen also bereits aus vorangehenden Bezugszeiten - auch der Sozialhilfe - bekannt, dass der Träger die Kosten der Unterkunft für unangemessen hoch hält, bedarf es einer gesonderten Aufklärung nicht (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 7 b AS 10/06 R -, BSGE 97, 231).

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 19/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze für die

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - L 6 AS 582/10
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Beklagte die Höhe der angemessenen Kosten für Unterkunft zutreffend ermittelt hat, weil die Absenkung dieser Leistungen von der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen auf die nach Ansicht des Grundsicherungsträgers angemessenen Kosten voraussetzt, dass den Hilfebedürftigen eine Kostensenkungsobliegenheit trifft (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 01.06.2010 - B 4 AS 78/09 R -, SozR 4 - 4200 § 22 Nr. 36; Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 19/09 R -, juris).

    Nur durch den Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II begibt sich ein Hilfebedürftiger in das System des SGB II und auch nur nach der Antragstellung bzw. mit Leistungsbeginn unterliegt er dessen Regeln (BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 19/09 R -, BSGE 105, 188).

  • SG Freiburg, 08.11.2007 - S 14 AS 5447/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - unangemessene Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - L 6 AS 582/10
    Das SG Freiburg (Beschluss vom 08.11.2007 - S 14 AS 5447/07 ER -, juris) räumt dem Leistungsberechtigten auch eine erneute Übergangsfrist ein, wobei sich die Dauer der Beschäftigung und die einzuräumende Übergangsfrist proportional zueinander verhalten sollen.

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass erst mit dem Eintritt der Hilfebedürftigkeit und dem Beginn des Leistungsbezugs gegebenenfalls die Obliegenheit zur Senkung der Unterkunftskosten auf einen angemessenen Betrag besteht (SG Freiburg, Beschluss vom 08.11.2007, aaO).

  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R

    Arbeitslosengeld II - Schonvermögen - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - L 6 AS 582/10
    Ein Anspruch des Klägers auf Übernahme der tatsächlichen Heizkosten besteht bereits deshalb, weil insoweit noch keine Kostensenkungsaufforderung des Beklagten erfolgt ist, die indes nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur auch unter Geltung der hier anwendbaren Fassung des § 22 SGB II vom 20.07.2006 für erforderlich gehalten wird (Krauß in Hauck/Noftz, SGB II Rdnr. 88 zu § 22, Stand IX 09 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 19.09.2008, - B 14 AS 54/07 R - , FEVS 60, 490).
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - L 6 AS 582/10
    Allein die objektiv fehlerhafte Angabe zur Höhe der Referenzmiete führt nur dann zur subjektiven Unmöglichkeit der Kostensenkung, wenn dadurch bewirkt wird, dass der Hilfebedürftige seine Suche aufgrund der unzutreffenden Angabe in wesentlichem Umfang beschränkt (BSG, Urteil vom 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R -, SozR 4 - 4200 § 22 Nr. 19).
  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 78/09 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsaufforderung wegen unangemessener

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - L 6 AS 582/10
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Beklagte die Höhe der angemessenen Kosten für Unterkunft zutreffend ermittelt hat, weil die Absenkung dieser Leistungen von der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen auf die nach Ansicht des Grundsicherungsträgers angemessenen Kosten voraussetzt, dass den Hilfebedürftigen eine Kostensenkungsobliegenheit trifft (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 01.06.2010 - B 4 AS 78/09 R -, SozR 4 - 4200 § 22 Nr. 36; Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 19/09 R -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - L 19 AS 377/10

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - L 6 AS 582/10
    In diesem Zusammenhang hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschieden, dass selbst eine Zeit ohne Leistungsbezug von mehr als einem Jahr nicht automatisch nach § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II zur zeitweisen Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung führt, wenn dem Hilfeempfänger die maßgebenden Umstände betreffend die unangemessen hohen Kosten für Unterkunft und Heizung aus einem früheren Leistungsbezug bekannt waren und der Leistungsberechtigte die "Schonzeit" von längstens 6 Monaten bereits während seines vorherigen Leistungsbezugs vollständig ausgeschöpft hatte (Beschluss vom 03.06.2010 - L 19 AS 377/10 B ER -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2009 - L 9 AS 529/09

    Höhe der zu berücksichtigenden Kosten der Unterkunft bei der Berechnung des

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - L 6 AS 582/10
    Das LSG Niedersachsen-Bremen vertritt die Auffassung, dass eine Unterbrechung des Leistungsbezuges von mehr als einem Jahr dem erstmaligen Eintritt der Hilfebedürftigkeit zumindest dann gleichsteht, wenn der erneute Eintritt der Hilfebedürftigkeit nicht vorhersehbar und damit erneut eine Schonfrist nach § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II zu gewähren ist (Beschluss vom 18.05.2009 - L 9 AS 529/09 B ER -, juris).
  • SG Berlin, 28.07.2009 - S 160 AS 21415/09

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - L 6 AS 582/10
    Das SG Berlin (Beschluss vom 28.07.2009 - S 160 AS 21415/09 ER -, juris) hat entschieden, dass unter Berücksichtigung des Zwecks der Zumutbarkeitsregelung des § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II dem erstmaligen Eintritt der Hilfebedürftigkeit der Fall des nicht vorhersehbaren Eintritts der erneuten Hilfebedürftigkeit nach einer Unterbrechung des Leistungsbezugs von mehr als einem Jahr gleichsteht.
  • LSG Bayern, 07.10.2010 - L 7 AS 701/10

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - L 6 AS 582/10
    Das Bayrische LSG hat eine Unterbrechung des Leistungsbezuges zumindest dann nicht für ausreichend gehalten, wenn der Fortfall von Leistungen allein darauf beruht, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung auf die angemessenen Kosten abgesenkt worden sind und fortlaufend ein gleichbleibendes Einkommen erzielt wird (Beschluss vom 07.10.2010 - L 7 AS 701/10 B ER -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2018 - L 11 AS 561/18

    Kosten für Unterkunft und Heizung im Leistungsbezug nach dem SGB II;

    Auflage 2017, § 22 Rn 133; i.E. ebenso für eine mindestens sechsmonatige Leistungsunterbrechung: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Juni 2012 - L 6 AS 582/10 - vgl. auch: LSG Bayern, Urteil vom 12. August 2013 - L 7 AS 589/11 - SG Berlin, Urteil vom 4. März 2011 - S 37 AS 18517/10 - SG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 8. November 2007 - S 14 AS 5447/07 ER -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.02.2013 - L 5 AS 369/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Erhöhung der angemessenen

    Deshalb kann im Einzelfall die Schonzeit von längstens sechs Monaten ab Kenntnis der Kostensenkungsnotwendigkeit verkürzt werden oder sogar vollständig entfallen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009, B 4 AS 19/09 R (16); Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Juni 2012, L 6 AS 582/10; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Juni 2010, L 19 AS 377/10 B ER, jeweils juris).
  • SG Aurich, 18.10.2016 - S 55 AS 693/15

    Angelegenheiten nach dem SGB II

    (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.06.2012 - L 6 AS 582/10 - ; vergleiche LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2015 - L 31 AS 1471/15 BER; L 31 AS 1472/15 BER PKH - jeweils zitiert nach Juris).
  • SG Aachen, 14.03.2016 - S 24 AS 323/15
    Auf Grund der aufgetretenen Lücke im Leistungsbezug und Würdigung der Umstände des Einzelfalls dürfte von einer entsprechenden Fortwirkung einer Kostensenkungsaufforderung wohl nicht auszugehen sein (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.06.2012, Az. L 6 AS 582/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2018 - L 13 AS 114/16
    Auflage 2017, § 22 Rn. 133; im Ergebnis ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Juni 2012 - L 6 AS 582/10 - LSG Bayern, Urteil vom 12. August 2013 - L 7 AS 589/11 - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. Juli 2018 - L 11 AS 561/18 B ER -, juris Rn. 36 ff.).
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