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   LSG Hessen, 07.02.2022 - L 6 AS 587/21 B ER   

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https://dejure.org/2022,3826
LSG Hessen, 07.02.2022 - L 6 AS 587/21 B ER (https://dejure.org/2022,3826)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07.02.2022 - L 6 AS 587/21 B ER (https://dejure.org/2022,3826)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07. Februar 2022 - L 6 AS 587/21 B ER (https://dejure.org/2022,3826)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Abs. 6 Satz 3 SGB 2, § 42a Abs. 2 SGB 2, § 86a Abs. 1 Satz 1 SGG, § 86a Abs. 2 Nr. 5 SGG, § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründetheit der Beschwerde gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Verfügung zur Aufrechnung eines Rückzahlungsanspruchs aus einem Mietkautionsdarlehen gegen laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; Anforderungen an einen ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 28.11.2018 - B 14 AS 31/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2022 - L 6 AS 587/21
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 28. November 2018 - B 14 AS 31/17 R -) bestünden keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Aufrechnung zur Tilgung eines Mietkautionsdarlehens.

    Der gesetzlich geregelten Aufrechnung zur Tilgung von Mietkautionsdarlehen stünden durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken wegen des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht entgegen (BSG, Urteil vom 28. November 2018 - B 14 AS 31/17 R -, juris Leitsatz u. Rn. 36 ff.).

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2022 - L 6 AS 587/21
    Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - zur Verfassungsmäßigkeit von Minderungen des Arbeitslosengeldes II gebe keinen Anlass für eine andere Beurteilung.

    Auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16 - zur Verfassungsmäßigkeit der Minderung von Arbeitslosengeld II ergäben sich für das Gericht keine anderen Erwägungen.

  • BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15

    Erheblicher Vortrag zum Hilfsantrag ist in die gerichtlichen Erwägungen zum

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2022 - L 6 AS 587/21
    Das Gericht habe im Verfahren nach § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG die behördliche Anordnung der sofortigen Vollziehung formell und materiell zu prüfen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15 -, juris Rn. 18).

    An die behördliche Begründung des Sofortvollzugs würden hohe Anforderungen gestellt; sie könne nicht mit heilender Wirkung nachgeholt oder ersetzt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15 -, juris Rn. 18; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. November 2016 - L 7 SO 3546/16 ER-B -, juris Rn. 8; Keller, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG, 13. Aufl. 2020, § 86a Rn. 21b f.).

  • LSG Hessen, 26.01.2012 - L 6 AS 676/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unterlassung

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2022 - L 6 AS 587/21
    Dabei kann der Senat vorliegend offenlassen, ob die Aufrechnungslage zum Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung vorliegen muss oder ob eine antizipierte Aufrechnungsverfügung zulässig ist und daher die Aufrechnungserklärung mit (der Darlehensbewilligung und) der Festsetzung des Darlehensrückzahlungsanspruchs in einem Bescheid verbunden werden kann (vgl. hierzu einerseits erkennender Senat, Beschluss vom 26. Januar 2012 - L 6 AS 676/11 B ER -, juris und andererseits Bittner, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, § 42a - Stand: 17. Januar 2022 - Rn. 47 sowie zur vergleichbaren Problematik im Rahmen von § 43 SGB II Kallert, in: Gagel, SGB II/SGB III, § 43 SGB II - Stand der Einzelkommentierung: September 2017 - Rn. 28).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2022 - L 6 AS 587/21
    Auch die voraussichtliche Erfolglosigkeit des gegen den Verwaltungsakt eingelegten Rechtsbehelfs könne dieses Interesse nicht ersetzen (vgl. dazu etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, juris Rn. 42 f. m.w.N.).
  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 26/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietkautionsdarlehen -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2022 - L 6 AS 587/21
    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 22. März 2012 - B 4 AS 26/10 R -, auf die sich der Antragsteller berufen hatte, sei zu einer früheren Rechtslage ergangen, die noch keine gesetzliche Grundlage für eine Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen vorgesehen habe.
  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 4/06 R

    Regelaltersrente - Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers auf eine

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2022 - L 6 AS 587/21
    Nachdem die materielle Beweislast für den Zugang bei der Behörde liegt (vgl. § 37 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)) und sich, wenn der Adressat geltend macht, einen Bescheid gar nicht erhalten zu haben, auch aus § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB X keine weiteren Anforderungen an dessen Darlegungsobliegenheiten ergeben (vgl. nur BSG, Urteil vom 26. Juli 2007 - B 13 R 4/06 R -, SozR 4-2600 § 115 Nr. 2; Engelmann, in: Schütze, SGB X - Kommentar, 9. Aufl. 2020, § 37 Rn. 32), bestehen Zweifel am Zugang im Sinne von § 37 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2 SGB X. Angesichts des von Seiten des Antragsgegners nicht beibringbaren Nachweises für einen zeitnahen Zugang des Widerspruchsbescheides vom 20. Oktober 2021 ist daher davon auszugehen, dass dieser dem Antragsteller erst am 31. Januar 2022 bekanntgegeben und das Vorverfahren damit abgeschlossen worden ist (vgl. zur Notwendigkeit der Bekanntgabe des Widerspruchsbescheides § 85 Abs. 3 Satz 1 SGG).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2016 - L 7 SO 3546/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnung der

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2022 - L 6 AS 587/21
    An die behördliche Begründung des Sofortvollzugs würden hohe Anforderungen gestellt; sie könne nicht mit heilender Wirkung nachgeholt oder ersetzt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15 -, juris Rn. 18; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. November 2016 - L 7 SO 3546/16 ER-B -, juris Rn. 8; Keller, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG, 13. Aufl. 2020, § 86a Rn. 21b f.).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus LSG Hessen, 07.02.2022 - L 6 AS 587/21
    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Behörde erfordere regelmäßig ein "besonderes" öffentliches Interesse gerade an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts, das über das allgemeine Interesse an seinem Erlass hinausgehe (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Oktober 2013 - 1 BvR 2025/03 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2022 - L 29 AS 620/18

    Aufrechnung - Mietkautionsdarlehn - Erlass - Aufrechnungslage

    Soweit darauf verwiesen wird, dass die Aufrechnungslage im Zeitpunkt der Abgabe der Aufrechnungserklärung vorliegen muss (§ 388 Bürgerliches Gesetzbuch analog) (so Hessisches LSG im Beschluss vom 26. Januar 2012 - L 6 AS 676/11 B ER -, zitiert nach juris Rn. 7, hingegen offen lassend im Beschluss vom 7. Februar 2022 - L 6 AS 587/21 B ER -, zitiert nach juris Rn. 38), gilt dies nach Auffassung des Senats jedenfalls bei einer als Grundlagenverwaltungsakt ausgesprochenen Aufrechnungsverfügung gemäß § 42a Abs. 2 SGB II nicht.
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