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   LSG Schleswig-Holstein, 08.06.2017 - L 6 AS 78/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,52710
LSG Schleswig-Holstein, 08.06.2017 - L 6 AS 78/17 B ER (https://dejure.org/2017,52710)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.06.2017 - L 6 AS 78/17 B ER (https://dejure.org/2017,52710)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - L 6 AS 78/17 B ER (https://dejure.org/2017,52710)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 172 Abs 3 Nr 1 SGG, § 144 Abs 1 S 1 Nr 1 SGG, § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 41 Abs 3 S 1 SGB 2, § 11 Abs 1 S 1 SGB 2
    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschwerde - einstweiliger Rechtsschutz - Zulassungsbedürftigkeit der Berufung in der Hauptsache - Berechnung des Beschwerdewerts - Begrenzung des maßgeblichen Zeitraums auf 6 Monate - Grundsicherung für Arbeitsuchende - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf höhere Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der fiktiven Anrechnung von Unterhaltsvorschuss; Berechnung des Werts des Beschwerdegegenstandes; Keine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB-II -Leistungen; Fiktive Anrechnung von Unterhaltsvorschuss; Einstweiliger Rechtsschutz; Wahrnehmung von Mitwirkungspflichten gegenüber dem Träger einer vorrangigen Leistung; Inanspruchnahme einer vorrangigen Leistung; Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf höhere Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der fiktiven Anrechnung von Unterhaltsvorschuss

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.04.2014 - L 32 AS 623/14

    Fehlende Hilfebedürftigkeit aufgrund eines vom Grundsicherungsträger zur

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.06.2017 - L 6 AS 78/17
    Nur eine tatsächlich zugeflossene Einnahme ist als "bereites Mittel" geeignet, den konkreten Bedarf im jeweiligen Monat zu decken; die Anrechnung einer fiktiven Einnahme zur Bedarfsminderung ist nach dem System des SGB II dagegen ausgeschlossen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. April 2014 - L 32 AS 623/14 B ER - zit. n. juris m.w.N.).
  • SG Duisburg, 12.02.2019 - S 49 AS 5042/18

    Gewährung von Leistungen ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v.

    Aus dem Bescheid vom 05.04.2018 wird deutlich, dass wegen einer mangelnden Mitwirkung der Antragstellerin zu 1) über § 1 Abs. 3 UhVorschG eine Ablehnungsentscheidung getroffen worden ist, welche den UhVorschG-Anspruch materiell-rechtlich abschließend verneint, und keine zeitlich begrenzte Versagungs- / Entziehungsentscheidung nach § 66 Abs. 1 SGB I wegen einer Ver-letzung sozialrechtlicher Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff. SGB I. Sofern eine materielle Ablehnungsentscheidung nach § 1 Abs. 3 UhVorschG getroffen worden ist, kommt eine Anwendung des § 5 Abs. 3 S. 3 SGB II nicht in Betracht (Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschl. v. 08.06.2017 - L 6 AS 78/17 B ER, juris, Rn. 19 - "Zweifel an der Anwendbarkeit des § 5 Abs. 3 Satz 3 SGB II ergeben sich daraus, dass diese Vorschrift tatbestandlich eine Leistungsversagung mangels hinreichender Mitwirkung durch den Träger der vorrangigen Leistung verlangt. Die Weigerung, bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken, führt allerdings zum Nichtbestehen des Anspruchs (§ 1 Abs. 3 UhVorschG), weshalb der Antrag der Antragstellerin zu 1. auch hier mit Bescheid vom 9. März 2017 in der Sache abgelehnt (und die Leistung nicht lediglich versagt) worden ist [ ]."; Burkiczak, in: BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, 51. Edition, Stand: 01.12.2018, § 5 SGB II, Rn. 7; Groth/Siebel-Huffmann, Das 9. SGB-II-Änderungsgesetz - Rechtsvereinfachung, NJW 2016, 3404, 3404 - "Die Umsetzung bietet den Jobcentern aber kein effektives Instrumentarium: Für zwei Hauptanwendungsfälle, in denen die Beantragung vorrangiger Leistungen mit Nachteilen für die leistungsberechtigten Personen verbunden ist, ist sie nicht anwendbar: Für vorzeitige (abschlagsbehaftete) Altersrenten folgt dies bereits aus § 5 III 6 SGB II, für den Unterhaltsvorschuss daraus, dass mangelnde Mitwirkung zur Ablehnung des Anspruchs - und nicht nur zur Versagung - berechtigt (§ 1 III UhVorschG).").

    Die Leistungsversagung stellt gegenüber dem Zufluss eines entsprechenden Einkommens ein aliud dar, wobei die Berücksichtigung des Versagungsbetrages als Einkommen der unzulässigen Anrechnung eines fiktiven Einkommens in Höhe des Versagungsbetrages gleichkommt (vgl. hierzu auch: Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschl. v. 08.06.2017 - L 6 AS 78/17 B ER, juris, Rn. 19 - "Von der fehlenden fiktiven Berücksichtigungsfähigkeit tatsächlich nicht zufließender Sozialleis-tungen geht - gerade bezogen auf vergleichbare Konstellationen - auch der Gesetzgeber aus, der [ ] den § 5 Abs. 3 SGB II um die Sätze 3-6 ergänzt hat. Danach hat das Jobcenter die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Fällen, in denen eine vorrangige Leistung bestandskräftig entzogen oder versagt wird, so lange zu entziehen oder zu versagen, bis die leistungsberechtigte Person ihrer Verpflichtung nach den §§ 60-64 SGB I ge-genüber dem anderen Träger nachgekommen ist (§ 5 Abs. 3 Satz 3 SGB II).

  • LSG Schleswig-Holstein, 21.06.2019 - L 9 AY 70/19

    Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - Nichtausreise trotz Feststehens

    Dabei berücksichtigt der Senat, dass im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zur Bestimmung des Wertes des Beschwerdegegenstands bei Fehlen eines anderweitig bestimmten Antrags regelmäßig ein Zeitraum von sechs Monaten zugrunde gelegt werden kann (vgl. LSG Schleswig, Beschluss vom 8. Juni 2017 - L 6 AS 78/17 B ER, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2019 - L 9 AS 538/19
    Unter dieses Regelungskonzept fällt eine Leistungsablehnung nach § 1 Abs. 3 UVG nicht (so auch die fachlichen Weisungen der BA, Ziff. 5.14 zu § 5 SGB II; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 8. Juni 2017 - L 6 AS 78/17 B ER, juris RN. 19; Groth/Siebel-Huffmann, "Das 9. SGB-II-Änderungsgesetz - Rechtsvereinfachung?", NJW 2016, S. 3404).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2019 - L 6 AS 111/19
    Denn die Weigerung, bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken, führt zum Nichtbestehen des Anspruchs (§ 1 Abs. 3 UhVorschG), weshalb der Antrag der Antragstellerin zu 1) im vorliegenden Fall in der Sache abgelehnt worden ist (dazu Groth/Siebel-Huffmann, NJW 2016, 3404; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 8. Juni 2017 - L 6 AS 78/17 B ER).
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