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   LSG Hessen, 07.01.2015 - L 6 AS 815/14 B ER   

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LSG Hessen, 07.01.2015 - L 6 AS 815/14 B ER (https://dejure.org/2015,277)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07.01.2015 - L 6 AS 815/14 B ER (https://dejure.org/2015,277)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07. Januar 2015 - L 6 AS 815/14 B ER (https://dejure.org/2015,277)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) gegenüber einem Ausländer; Feststellung einer tatsächlichen Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt; Unionsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 26.02.1992 - C-357/89

    Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    Auszug aus LSG Hessen, 07.01.2015 - L 6 AS 815/14
    Auch wenn die Merkmale des Arbeitnehmerbegriffs nach einhelliger Ansicht weit auszulegen sind, so kann als Arbeitnehmer allerdings nur angesehen werden, wer eine "tatsächliche und echte" Tätigkeit ausübt, die nicht einen so geringen Umfang hat, dass es sich um eine völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit handelt (EuGH, Urteil vom 3. Juli 1986 - Rs. 66/85 - Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Rn. 17; Urteil vom 26. Februar 1992 - Rs. C-3/90 - Bernini, Slg. 1992, I-1071, Rn. 14; Urteil v. 26. Februar 1992 - Rs. C-357/89 - Raulin, Slg. 1992, I-1027, Rn. 10; Urteil vom 18. Juli 2007 - Rs. C-213/05 - Geven, Slg. 2007, I-6347, Rn. 27; vgl. insoweit auch die von dem Antragsgegner zitierte, zum Assoziationsrecht ergangene Entscheidung vom 4. Februar 2010 - Rs. C-14/09 - Rn. 26 ff.; aus der Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. November 2006 - L 14 B 963/06 AS ER; zuletzt SG Frankfurt, Beschluss vom 13. Juni 2014 - S 32 AS 620/14 ER - juris).

    Allein von einer bestimmten geringen Wochen- oder Monatsarbeitszeit, einem nicht existenzsichernden Lohn oder dem Umstand, dass der Beschäftigte seine Arbeitskraft "auf Abruf" zu erbringen hat, kann noch nicht auf eine völlig untergeordnete oder unwesentliche Tätigkeit geschlossen werden (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 1992 - Rs. C-357/89 - Raulin, Slg. 1992, I-1027, Rn. 10; Urteil vom 18. Juli 2007 - Rs. C-213/05 - Geven, Slg. 2007, I-6347, Rn. 27; Dienelt, in: Renner u.a., Ausländerrecht, 10. Auflage 2013, § 2 Rn. 39 f.).

    Erst wenn im Rahmen der anzustellenden Gesamtwürdigung mehrere Umstände bezüglich der Dauer(-haftigkeit) und des wöchentlichen oder monatlichen Umfangs, u.U. auch umfangspezifische Ausprägungen des Über-/ Unterordnungsverhältnisses oder des Entgelts eine entsprechende Atypik aufweisen, kann von einer völlig untergeordneten und unwesentlichen Tätigkeit ausgegangen werden, z.B. bei Zusammentreffen von Unregelmäßigkeit und von vornherein beschränkter Dauer (vgl. Dienelt a.a.O., Rn. 44; dies erwägend EuGH, Urteil vom 26. Februar 1992 - Rs. C-357/89 - Raulin, Slg. 1992, I-1027).

  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus LSG Hessen, 07.01.2015 - L 6 AS 815/14
    auch EuGH, Urteil vom 4. Juni 2009 - Rs. C-22/08 und 23/08 - Vatsouras/Koupatantze, Slg. 2009, I-4585).

    Der EuGH hat damit unter gleichzeitigem Rückgriff auf Arbeitnehmerfreizügigkeit, das allgemeine Diskriminierungsverbot und die Unionsbürgerschaft eine "hybride Rechtsstellung" beschäftigungsloser Arbeitsuchender zur Gleichbehandlung bei Leistungen geschaffen, die (auch) den Zugang zum Arbeitsmarkt betreffen, ohne explizit den Arbeitnehmerbegriff zu erweitern (vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts - Rs. C-22/08 und 23/08 - Vatsouras/Koupatantze, Slg. 2009, I-4585).

    Vielmehr müsse eine nationale Leistungsausschlussregelung die Prüfung zulassen, ob im Einzelfall zum maßgeblichen Zeitpunkt eine tatsächliche Verbindung des Arbeitsuchenden mit dem Arbeitsmarkt des Aufenthaltsmitgliedstaats bestehe (EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts - Rs. C-22/08 und 23/08 - Vatsouras/Koupatantze, Slg. 2009, I-4585 unter VIII., Rn. 61).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-213/05

    Geven - Grenzgänger - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Erziehungsgeld - Versagung -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.01.2015 - L 6 AS 815/14
    Auch wenn die Merkmale des Arbeitnehmerbegriffs nach einhelliger Ansicht weit auszulegen sind, so kann als Arbeitnehmer allerdings nur angesehen werden, wer eine "tatsächliche und echte" Tätigkeit ausübt, die nicht einen so geringen Umfang hat, dass es sich um eine völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit handelt (EuGH, Urteil vom 3. Juli 1986 - Rs. 66/85 - Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Rn. 17; Urteil vom 26. Februar 1992 - Rs. C-3/90 - Bernini, Slg. 1992, I-1071, Rn. 14; Urteil v. 26. Februar 1992 - Rs. C-357/89 - Raulin, Slg. 1992, I-1027, Rn. 10; Urteil vom 18. Juli 2007 - Rs. C-213/05 - Geven, Slg. 2007, I-6347, Rn. 27; vgl. insoweit auch die von dem Antragsgegner zitierte, zum Assoziationsrecht ergangene Entscheidung vom 4. Februar 2010 - Rs. C-14/09 - Rn. 26 ff.; aus der Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. November 2006 - L 14 B 963/06 AS ER; zuletzt SG Frankfurt, Beschluss vom 13. Juni 2014 - S 32 AS 620/14 ER - juris).

    Allein von einer bestimmten geringen Wochen- oder Monatsarbeitszeit, einem nicht existenzsichernden Lohn oder dem Umstand, dass der Beschäftigte seine Arbeitskraft "auf Abruf" zu erbringen hat, kann noch nicht auf eine völlig untergeordnete oder unwesentliche Tätigkeit geschlossen werden (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 1992 - Rs. C-357/89 - Raulin, Slg. 1992, I-1027, Rn. 10; Urteil vom 18. Juli 2007 - Rs. C-213/05 - Geven, Slg. 2007, I-6347, Rn. 27; Dienelt, in: Renner u.a., Ausländerrecht, 10. Auflage 2013, § 2 Rn. 39 f.).

  • EuGH, 25.10.2012 - C-367/11

    Prete - Freizügigkeit - Art. 39 EG - Angehöriger eines Mitgliedstaats, der in

    Auszug aus LSG Hessen, 07.01.2015 - L 6 AS 815/14
    Beginnend mit der Rechtssache Collins hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit "klargestellt, dass es angesichts der Einführung der Unionsbürgerschaft und angesichts der Auslegung, die das Recht der Unionsbürger auf Gleichbehandlung in der Rechtsprechung erfahren hat, nicht mehr möglich ist, vom Anwendungsbereich des [Art. 45 Abs. 2 AEUV], der eine Ausprägung des in [Art. 18 AEUV] garantierten tragenden Grundsatzes der Gleichbehandlung ist, eine finanzielle Leistung auszunehmen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats erleichtern soll" (zuletzt EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - Rs. C-367/11 - Prete, ZESAR 2013, 182, dort Rn. 25, unter Bezugnahme auf: EuGH, Urteil vom 23. März 2004 - Rs. C-138/02 - Collins, Slg. 2004, I-2703, Rn. 63, und vom 15. September 2005 - Rs. C-258/04 - Ioannidis, Slg. 2005, I-8275, Rn. 22; vgl. im Erg.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann eine unterschiedliche Behandlung im Vergleich zum Inländer wie durch einen Leistungsausschluss für Unionsbürger nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen unabhängigen Erwägungen beruht und in angemessenem Verhältnis zu dem Zweck steht, der mit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt wird (vgl. EuGH in der Rs. C-367/11, a.a.O., Rn. 32 mit umfangreichen w.N.).

  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

    Auszug aus LSG Hessen, 07.01.2015 - L 6 AS 815/14
    Mit dem Urteil vom 11. November 2014 in der Rs. Dano - Rs. C-333/13 - ist nur der Umkehrschluss obsolet geworden, wonach das Arbeitslosengeld II wegen dieser Zielsetzung nicht Sozialhilfe im Sinne der RL 2004/38/EG sein könnte (insoweit übereinstimmend der 7. Senat des Hessischen LSG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - L 7 AS 528/14 B ER - Rn. 41 nach juris).

    Lediglich klarstellend wird darauf hingewiesen, dass für die vorliegende Konstellation die Entscheidung des EuGH vom 11. November 2014 in der Rs. C-333/13 - Dano - unergiebig ist, da der Gerichtshof dort festgestellt hat, dass mangels Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche Art. 24 Abs. 2 RL 2004/38/EG auf den dortigen Fall keine Anwendung findet (Rn. 66) und die Vorlagefragen des Sozialgerichts Leipzig auch nicht das arbeitnehmerfreizügigkeitsrechtliche Diskriminierungsverbot des Art. 45 Abs. 2 AEUV betrafen.

  • LSG Hessen, 11.12.2014 - L 7 AS 528/14

    1. Der Ausschluss von Unionsbürgern mit Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche von

    Auszug aus LSG Hessen, 07.01.2015 - L 6 AS 815/14
    Mit dem Urteil vom 11. November 2014 in der Rs. Dano - Rs. C-333/13 - ist nur der Umkehrschluss obsolet geworden, wonach das Arbeitslosengeld II wegen dieser Zielsetzung nicht Sozialhilfe im Sinne der RL 2004/38/EG sein könnte (insoweit übereinstimmend der 7. Senat des Hessischen LSG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - L 7 AS 528/14 B ER - Rn. 41 nach juris).

    Daher muss § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II jedenfalls dann unangewendet bleiben, wenn ein Arbeitsuchender bei bestehendem Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche eine tatsächliche Verbindung zum hiesigen Arbeitsmarkt aufweist, in dem er die Leistung aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts beansprucht (so Bayerisches LSG, Beschluss vom 2. Juli 2014 - L 16 AS 419/14 B ER - juris; LSG NRW, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - L 7 AS 1658/12 B ER - juris; Frings, ZAR 2012, 317, 322 f.; Fuchs, ZESAR 2014, 103, 111; Greiser, ZESAR 2014, 18, 22 ff. m.w.N.; im Ergebnis zu Art. 24 Abs. 2 RL 2004/38 auch Damjanovic, Common Market Law Review 47 (2010), 847, 859 f.; a. A.: 7. Senat des Hessischen LSG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - L 7 AS 528/14 B ER -).

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Hessen, 07.01.2015 - L 6 AS 815/14
    Bereits das Vorhandensein der Voraussetzungen eines Aufenthaltsrechts aus einem anderen Grund als dem Zweck der Arbeitsuche (etwa als Arbeitnehmer) hindert die vom Wortlaut und Gesetzeszweck geforderte positive Feststellung eines Aufenthaltsrechts "allein aus dem Zweck der Arbeitsuche" (BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R - BSGE 113, 60 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 34, Rn. 23 nach juris m.w.N.; vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 2013 - L 6 AS 726/12 - juris Rn. 50).
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus LSG Hessen, 07.01.2015 - L 6 AS 815/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH zum Anwendungsvorrang des Unionsrechts führt der Verstoß gegen ein unionsrechtliches Diskriminierungsverbot dazu, dass das nationale Gericht daran gehindert ist, das diskriminierende Merkmal des nationalen Rechts anzuwenden (statt vieler: EuGH, Urteil vom 22. Juni 2011 - Rs. C-399/09 - Landtová, Slg. 2011, 5573, Rn. 51 m.w.N.; zur damit verbundenen Prüf- und Verwerfungskompetenz des Instanzgerichts vgl. bereits BVerfGE 31, 145, 174 f.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 07.01.2015 - L 6 AS 815/14
    Insbesondere bei Ansprüchen, die darauf gerichtet sind, als Ausfluss der grundrechtlich geschützten Menschenwürde das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern (Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz - GG - i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG), ist ein nur möglicherweise bestehender Anordnungsanspruch dann, wenn er eine für die soziokulturelle Teilhabe unverzichtbare Leistungshöhe erreicht und nicht absehbar ist, dass kurzfristig die notwendige Klärung über das Vorliegen des Anspruches herbeigeführt werden kann, in der Regel vorläufig zu befriedigen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage im Eilverfahren nicht vollständig klären lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - info also 2005, 166).
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus LSG Hessen, 07.01.2015 - L 6 AS 815/14
    Auch wenn die Merkmale des Arbeitnehmerbegriffs nach einhelliger Ansicht weit auszulegen sind, so kann als Arbeitnehmer allerdings nur angesehen werden, wer eine "tatsächliche und echte" Tätigkeit ausübt, die nicht einen so geringen Umfang hat, dass es sich um eine völlig untergeordnete und unwesentliche Tätigkeit handelt (EuGH, Urteil vom 3. Juli 1986 - Rs. 66/85 - Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Rn. 17; Urteil vom 26. Februar 1992 - Rs. C-3/90 - Bernini, Slg. 1992, I-1071, Rn. 14; Urteil v. 26. Februar 1992 - Rs. C-357/89 - Raulin, Slg. 1992, I-1027, Rn. 10; Urteil vom 18. Juli 2007 - Rs. C-213/05 - Geven, Slg. 2007, I-6347, Rn. 27; vgl. insoweit auch die von dem Antragsgegner zitierte, zum Assoziationsrecht ergangene Entscheidung vom 4. Februar 2010 - Rs. C-14/09 - Rn. 26 ff.; aus der Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. November 2006 - L 14 B 963/06 AS ER; zuletzt SG Frankfurt, Beschluss vom 13. Juni 2014 - S 32 AS 620/14 ER - juris).
  • EuGH, 26.02.1992 - C-3/90

    Bernini / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

  • EuGH, 15.09.2005 - C-258/04

    DIE BELGISCHE REGELUNG, NACH DER EIN STAATSANGEHÖRIGER EINES ANDEREN

  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

  • EuGH, 22.06.2011 - C-399/09

    Landtová

  • LSG Bayern, 02.07.2014 - L 16 AS 419/14

    Wegen einstweiliger Anordnung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2006 - L 14 B 963/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - erwerbsfähiger Unionsbürger - Einreise zum

  • LSG Hessen, 30.09.2013 - L 6 AS 433/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

  • LSG Hessen, 27.11.2013 - L 6 AS 726/12
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2012 - L 7 AS 1658/12
  • SG Frankfurt/Main, 13.06.2014 - S 32 AS 620/14

    3,88 Euro Stundenlohn sind sittenwidrig

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - L 19 AS 721/16

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; EU-Ausländer;

    Allein von einer bestimmten geringen Wochen- oder Monatsarbeitszeit, einem nicht existenzsichernden Lohn oder dem Umstand, dass der Beschäftigte seine Arbeitskraft "auf Abruf" zu erbringen hat, kann noch nicht auf eine völlig untergeordnete oder unwesentliche Tätigkeit geschlossen werden (vgl. EuGH, Urteile vom 26.02.1992 - C-357/89 - Raulin, vom 14.12.1995 - C-444/93 - und vom 18.07.2007 - C-213/05 - Geven; vgl. auch LSG Hessen, Beschluss vom 07.01.2015 - L 6 AS 815/14 B ER).

    Erst wenn im Rahmen der anzustellenden Gesamtwürdigung mehrere Umstände bezüglich der Dauer(-haftigkeit) und des wöchentlichen oder monatlichen Umfangs, u.U. auch umfangspezifische Ausprägungen des Über-/ Unterordnungsverhältnisses oder des Entgelts eine entsprechende Atypik aufweisen, kann von einer völlig untergeordneten und unwesentlichen Tätigkeit ausgegangen werden, z.B. bei Zusammentreffen von Unregelmäßigkeit und von vornherein beschränkter Dauer (vgl. LSG Hessen, Beschluss vom 07.01.2015 - L 6 AS 815/14 B ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2021 - L 12 AS 1004/20

    Anspruch spanischer Staatsangehöriger auf Leistungen zur Sicherung des

    Das LSG Niedersachsen Bremen hat unter Gewichtung weiterer Einzelfallumstände eine tatsächliche Beschäftigung über drei Monate mit einer faktischen Arbeitszeit von 30 Stunden im ersten und jeweils rund 7 Stunden im zweiten und dritten Monat als ausreichend erachtet (Beschluss vom 11.11.2014, L 8 SO 306/14 B ER, juris; ähnlich: Hessisches LSG Beschluss vom 07.01.2015, L 6 AS 815/14 B ER, juris Rn. 10).
  • LSG Hessen, 22.05.2015 - L 4 SO 31/15

    Abgrenzung der Leistungssysteme des SGB II und des SGB XII; Kein Anspruch auf

    Im Übrigen werde auf die Ausführungen in den Beschlüssen des 6. Senats des HLSG vom 7. Januar 2015 - L 6 AS 815/14 B ER und vom 5. Februar 2015 - L 6 AS 883/14 B ER verwiesen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2015 - L 19 AS 1265/15

    Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II für

    Selbst wenn ein Aufenthaltsrecht alleine zur Arbeitsuche i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II bestünde, wäre offen, ob der Leistungsausschluss mit den unionsrechtlichen Vorschriften vereinbar ist (vgl. zum Meinungsstand bejahend: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2014 - L 20 AS 2697/14 B ER; verneinend: LSG Hessen, Beschluss vom 07.01.2015 - L 6 AS 815/14 B ER - Vorlagebeschluss des BSG vom 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R, Verfahren des EuGH C-67/14 - Alimanovic).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2015 - L 19 AS 195/15
    Da eine abschließende Klärung dieser Frage im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht möglich ist, ist in diesen Fällen LSG NRW Beschlüsse vom 14.01.2015 - L 19 AS 2186/14 B ER - und vom 22.01.2015 - L 7 AS 2162/14 B ER -, LSG Hessen Beschluss vom 07.01.2015 L 6 AS 815/14 B ER -, vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 29.01.2015 - L 6 AS 2085/14 B ER im Wege einer Folgenabwägung zu entscheiden, in die insbesondere die grundrechtlich relevanten Belange der Antragsteller einzustellen sind.

    Im Hinblick auf das noch anhängige Vorlageverfahren beim Europäischen Gerichtshof wird daher in der Rechtsprechung vertreten, dass auch nach der Entscheidung in der Rechtsache Dano eine abschließende Klärung der seit Jahren und in mehrerlei Hinsicht umstrittenen Frage, ob der Leistungsausschluss für Ausländer, die sich ausschließlich zur Arbeitssuche im Inland aufhalten, rechtmäßig und anzuwenden ist, in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahrenen nicht möglich ist und weiterhin im Rahmen einer Folgenabwägung zu entscheiden ist (vgl. hierzu LSG NRW Beschlüsse vom 22.01.2015 - L 7 AS 21262/14 B ER und vom 14.01.2015 - L 19 AS 2186/14 B ER; LSG Hessen Beschluss vom 07.01.2015 - L 6 AS 815/14 B ER; vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 29.01.2015 - L 6 AS 2085/14 B ER; a. A. ).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2015 - L 19 AS 116/15

    Gewährung von Regelbedarf für Partner entsprechend § 20 Abs. 4 SGB II an

    Ein Wertungswiderspruch zur Rechtsstellung von Unionsbürgern mit einem Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche kann sich allenfalls ergeben, wenn die Vorschrift des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II betreffend dieses Personenkreises als europarechtskonform bzw. verfassungsgemäß angesehen wird (bejahend LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 04.02.2015 - L 2 AS 14/15 B ER; LSG Berlin-Brandenburg Beschlüsse vom 17.02.2015 - L 31 AS 3100/14 B ER und vom 29.01.2015 - L 29 AS 3339/14 B ER; LSG Hamburg Beschluss vom 01.12.2014 - L 4 AS 444/14 B ER; LSG NRW Beschlüsse vom 03.12.2014 - L 2 AS 1623/14 B ER, offengelassen LSG NRW Beschluss vom 09.01.2015 - L 12 AS 2209/14 B ER; siehe auch Greiser, a.a.O., Rn 44ff zur europarechtskonformen einschränkenden Auslegung des inhaltlich identischen Leistungsausschlusses des § 23 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 SGB XII; Europarechtskonformität verneinend: LSG Hessen Beschluss vom 07.01.2015 - L 6 AS 815/14 B ER - m.w.N.; Vorlagebeschluss des BSG vom 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R, Verfahren des EuGH C-67/14 - Alimanovic).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.02.2019 - L 2 AS 507/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Der Arbeitnehmerbegriff i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU ist deckungsgleich mit dem unionsrechtlichen Begriff, der der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu Grunde liegt, da das FreizügG/EU der Umsetzung der sog. Unionsbürger- oder Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG dient (siehe dazu auch LSG Hessen, Beschluss vom 7. Januar 2015 - L 6 AS 815/14 B ER -, juris Rn. 9).

    Erst wenn im Rahmen der anzustellenden Gesamtwürdigung mehrere Umstände bezüglich der Dauer(haftigkeit) und des wöchentlichen oder monatlichen Umfangs, u.U. auch umfangspezifische Ausprägungen des Über-/ Unterordnungsverhältnisses oder des Entgelts eine entsprechende Atypik aufweisen, kann von einer völlig untergeordneten und unwesentlichen Tätigkeit ausgegangen werden, z.B. bei Zusammentreffen von Unregelmäßigkeit und von vornherein beschränkter Dauer (LSG Hessen, Beschluss vom 7. Januar 2015 - L 6 AS 815/14 B ER -, juris Rn. 9 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2015 - L 19 AS 42/15

    Gewährung vorläufiger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II

    Selbst wenn angenommen wird, dass der Antragsteller alleine ein Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II innehat, ist offen, ob der Leistungsausschluss mit den unionsrechtlichen Vorschriften vereinbar ist (vgl. zum Meinungsstand bejahend: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2014 - L 20 AS 2697/14 B ER; verneinend: LSG Hessen, Beschluss vom 07.01.2015 - L 6 AS 815/14 B ER - Vorlagebeschluss des BSG vom 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R, Verfahren des EuGH C-67/14 - B).
  • SG Aachen, 25.10.2016 - S 11 AS 357/16

    Anspruch eines griechischen Staatsangehörigen auf Bewilligung von Leistungen der

    Das Bundessozialgericht hat einer Wochenarbeitszeit von 7, 5 Stunden und einem Monatsverdienst von lediglich 100,- EUR keine der Arbeitnehmereigenschaft entgegenstehende Bedeutung beigemessen (BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R = juris), das LSG Niedersachsen Bremen unter Gewichtung weiterer Einzelfallumstände eine tatsächliche Beschäftigung über drei Monate mit einer faktischen Arbeitszeit von 30 Stunden im ersten und jeweils rund 7 Stunden im zweiten und dritten Monat als ausreichend erachtet (Beschluss vom 11.11.2014 - L 8 SO 306/14 B ER = juris; ähnlich: Hessisches LSG Beschluss vom 07.01.2015 - L 6 AS 815/14 B ER = juris), eine wöchentliche Arbeitszeit von 2, 95 Stunden an einem Tag in der Woche und einem Verdienst zwischen 110, 88 EUR und 114, 79 EUR monatlich begründe demgegenüber keine Arbeitnehmereigenschaft (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.07.2014 - L 15 AS 202/14 B ER = juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2015 - L 19 AS 1260/15

    Verpflichtung im Wege der einstweiligen Anordnung zur Erbringung des Regelsatzes

    Selbst wenn angenommen wird, dass die Antragstellerin alleine ein Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II innehat, ist offen, ob der Leistungsausschluss mit den unionsrechtlichen Vorschriften vereinbar ist (vgl. zum Meinungsstand bejahend: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2014 - L 20 AS 2697/14 B ER; verneinend: LSG Hessen, Beschluss vom 07.01.2015 - L 6 AS 815/14 B ER - Vorlagebeschluss des BSG vom 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R, Verfahren des EuGH C-67/14 - Alimanovic).
  • LSG Hessen, 14.07.2015 - L 9 AS 279/15

    Anspruch eines hilfebedürftigen ausländischen Sozialhilfeempfängers auf Gewährung

  • LSG Hessen, 05.02.2015 - L 6 AS 883/14

    Eilverfahren über Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2015 - L 19 AS 717/15

    Vorläufig Verpflichtung zur Gewährung des Regelbedarfs für Partner einschließlich

  • LSG Hessen, 18.09.2015 - L 7 AS 431/15

    Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II für Arbeitsuchende gilt

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2015 - L 19 AS 2326/14

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • LSG Hessen, 18.11.2020 - L 6 AS 611/18
  • SG Aachen, 20.03.2015 - S 11 AS 169/15

    Nichtbegründung eines EU-Arbeitnehmerstatus durch eine Tätigkeit mit einer

  • SG Darmstadt, 14.08.2018 - S 20 AS 657/16
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