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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 6 AS 96/06 ER   

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https://dejure.org/2006,9664
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 6 AS 96/06 ER (https://dejure.org/2006,9664)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.03.2006 - L 6 AS 96/06 ER (https://dejure.org/2006,9664)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. März 2006 - L 6 AS 96/06 ER (https://dejure.org/2006,9664)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 5 SGB II; § 22 Abs. 1 SGB II; § 8 WoGG
    Beschwerde gegen einer Versagung der Bewilligung von Kosten für Heizung und Unterkunft; Bestimmung der Angemessenheit einer Wohnung im Fall einer Wohngemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen einer Versagung der Bewilligung von Kosten für Heizung und Unterkunft; Bestimmung der Angemessenheit einer Wohnung im Fall einer Wohngemeinschaft

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Angemessenheit der Unterkunftskosten in Wohngemeinschaften

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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85

    Höchstgrenzen - Wohngeldbemessung - Kostenangemessenheit - Unterkunft

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 6 AS 96/06
    Bei der Beurteilung, ob der Aufwand für die Unterkunft einen angemessenen Umfang hat, ist von der tatsächlich entrichteten Miete auszugehen und eine den Besonderheiten des Einzelfalles gerecht werdende Betrachtung anzustellen (BVerwGE 97, 110/112; 75, 168/171 zu der Frage der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach dem Bundessozialhilfegesetz).
  • LSG Bayern, 15.09.2005 - L 10 B 429/05

    Erbringung von Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 6 AS 96/06
    Dagegen können mit Erfolg nicht die Entscheidungen des OVG Lüneburg (FEVS 2004, 501) und des Bay LSG (Beschluss vom 15. September 2005 - L 10 B 429/05 AS ER) angeführt werden.
  • BVerwG, 17.11.1994 - 5 C 11.93

    Sozialhilfe Wohnungswechsel - Mehrkostenausgleich

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 6 AS 96/06
    Bei der Beurteilung, ob der Aufwand für die Unterkunft einen angemessenen Umfang hat, ist von der tatsächlich entrichteten Miete auszugehen und eine den Besonderheiten des Einzelfalles gerecht werdende Betrachtung anzustellen (BVerwGE 97, 110/112; 75, 168/171 zu der Frage der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach dem Bundessozialhilfegesetz).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2004 - 12 LC 67/04

    Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten; Angemessenheitsprüfung im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 6 AS 96/06
    Dagegen können mit Erfolg nicht die Entscheidungen des OVG Lüneburg (FEVS 2004, 501) und des Bay LSG (Beschluss vom 15. September 2005 - L 10 B 429/05 AS ER) angeführt werden.
  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 61/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung- Angemessenheitsprüfung bei

    Das findet auch in den Wohnverhältnissen und -bedürfnissen seinen Niederschlag (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. September 2007 - L 5 B 1280/07 AS ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 23. März 2006 - L 6 AS 96/06 ER und vom 13. April, - L 9 AS 131/06 ER).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 6/06

    Streit über die Höhe der dem Kläger für den Bewilligungszeitraum vom 1. Juli bis

    Die Ansicht der Beklagten, eine Entscheidung für Letzteres wirke sich in dem Sinne nachteilig aus, dass der Kläger nunmehr hinsichtlich der Angemessenheit der ihm zustehenden Unterkunftsgröße und damit auch der Unterkunftskosten insgesamt wie ein Angehöriger einer aus zwei Personen bestehenden Bedarfsgemeinschaft zu behandeln sei, wird vom Senat nicht geteilt (im Ergebnis ebenso LSG Nds.-Bremen, Beschluss vom 27. März 2006 - L 6 AS 96/06 ER).
  • SG Lüneburg, 11.07.2006 - S 25 AS 585/06

    Arbeitslosengeld II - selbst genutztes Hausgrundstück - Wohngemeinschaft -

    Nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen kann bei der Beurteilung einer Wohngemeinschaft von zwei Personen, die - wie hier - keine Bedarfsgemeinschaft bilden, einerseits nicht davon ausgegangen werden, dass es sich um einen klassischen Zwei-Personen-Haushalt (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. März 2006 - L 6 AS 96/06 -) handelt.

    Während bei einer reinen Wohngemeinschaft die einzelnen Mitglieder für sich, räumlich getrennt voneinander leben, wenn sie auch in unterschiedlichen Umfang Räume gemeinschaftlich nutzen mögen, kennzeichnet eine Bedarfsgemeinschaft persönliche und damit auch räumliche Nähe (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. März 2006 - L 6 AS 96/06 ER -).

  • SG Lüneburg, 11.07.2006 - S 25 AS 595/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - selbst genutztes

    Nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen kann bei der Beurteilung einer Wohngemeinschaft von zwei Personen, die - wie hier - keine Bedarfsgemeinschaft bilden, einerseits nicht davon ausgegangen werden, dass es sich um einen klassischen Zwei-Personen-Haushalt (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. März 2006 - L 6 AS 96/06 -) handelt.

    Während bei einer reinen Wohngemeinschaft die einzelnen Mitglieder für sich, räumlich getrennt voneinander leben, wenn sie auch in unterschiedlichen Umfang Räume gemeinschaftlich nutzen mögen, kennzeichnet eine Bedarfsgemeinschaft persönliche und damit auch räumliche Nähe (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. März 2006 - L 6 AS 96/06 ER -).

  • SG Lüneburg, 19.04.2006 - S 24 AS 394/06
    Nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen kann bei der Beurteilung einer Wohngemeinschaft von zwei Personen einerseits nicht davon aus-gegangen werden, dass es sich um einen klassischen 2-Personen-Haushalt handelt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.3.2006 - L 6 AS 96/06 ER -).

    Während bei einer reinen Wohngemeinschaft die einzelnen Mitglieder für sich, räumlich getrennt voneinander leben, wenn sie auch in unterschiedli-chem Umfange Räume gemeinschaftlich nutzen mögen, kennzeichnet eine Bedarfsge-meinschaft persönliche und damit auch räumliche Nähe (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.3.2006 - L 6 AS 96/06 ER - ).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2006 - L 6 AS 464/06
    Der erkennende Senat hat sich der Rechtsprechung des 8. Senats des erkennenden Gerichts angeschlossen (Beschlüsse vom 9. Mai 2006 - L 6 AS 114/06 ER und 23. März 2006 - L 6 AS 96/06 ER).

    Es kommt deshalb auch nicht darauf an, ob in einer Wohngemeinschaft die Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu dem für einen 1-Personenhaushalt maßgebenden Betrag angemessen wären (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 23. März 2006 L 6 AS 96/06 ER).

  • SG Lüneburg, 06.07.2006 - S 25 AS 585/06
    Nach der Rechtssprechung des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen kann bei der Beurteilung einer Wohnge-meinschaft von zwei Personen, die - wie hier - keine Bedarfsgemeinschaft bilden, einer-seits nicht davon ausgegangen werden, dass es sich um einen klassischen Zwei-Personen-Haushalt (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. März 2006 - L 6 AS 96/06 -) handelt.

    Während bei einer reinen Wohngemeinschaft die einzelnen Mitglieder für sich, räumlich getrennt voneinander leben, wenn sie auch in un-terschiedlichen Umfang Räume gemeinschaftlich nutzen mögen, kennzeichnet eine Be-darfsgemeinschaft persönliche und damit auch räumliche Nähe (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. März 2006 - L 6 AS 96/06 ER -).

  • SG Lüneburg, 02.06.2006 - S 25 AS 483/06
    Nach der Rechtssprechung des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen kann bei der Beurteilung einer Wohngemeinschaft von zwei Personen, die - wie hier - keine Be-darfsgemeinschaft bilden, einerseits nicht davon ausgegangen werden, dass es sich um einen klassischen Zwei-Personen-Haushalt (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. März 2006 - L 6 AS 96/06 -) handelt.

    Während bei einer reinen Wohngemeinschaft die einzelnen Mitglieder für sich, räumlich getrennt voneinan-der leben, wenn sie auch in unterschiedlichen Umfang Räume gemeinschaftlich nutzen mögen, kennzeichnet eine Bedarfsgemeinschaft persönliche und damit auch räumliche Nähe (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. März 2006 - L 6 AS 96/06 ER -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.05.2006 - L 6 AS 156/06

    Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung; Hinweispflicht auf unangemessene

    Denn bei der Bestimmung der Angemessenheit von Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in einer Wohngemeinschaft können nicht ohne Weiteres die für einen Mehrpersonenhaushalt angemessenen Größen zugrundegelegt werden, da sich Lebens- und Wohnverhältnisse in einer Wohngemeinschaft und einer Bedarfsgemeinschaft voneinander unterscheiden (s näher hierzu den Beschluss des erkennenden Senats vom 23. März 2006 - L 6 AS 96/06 ER - und LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 17. März 2006 - L 8 AS 245/05 ER -), und die Kosten für Unterkunft und Heizung liegen hier unter denen, die für einen 1-Personenhaushalt maßgebend sind, was vom Antragsgegner auch nicht bestritten wird und bei einer Wohngemeinschaft, die gerade deshalb eingegangen wird, um kostengünstig zu wohnen, zu erwarten ist.
  • SG Lüneburg, 04.06.2007 - S 30 AS 618/07

    Angemessene Wohnungsgröße bei Wohngemeinschaft

    Nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen kann bei der Beurteilung einer Wohngemeinschaft von zwei Personen, die - wie hier - keine Bedarfsgemeinschaft bilden, einerseits nicht davon ausgegangen werden, dass es sich um einen klassischen Zwei-Personen-Haushalt handelt (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 23.03.06, Az.: L 6 AS 96/06).

    Während bei einer reinen Wohngemeinschaft die einzelnen Mitglieder für sich, räumlich getrennt voneinander leben, wenn sie auch in unterschiedlichem Umfang Räume gemeinschaftlich nutzen mögen, kennzeichnet eine Bedarfsgemeinschaft persönliche und damit auch räumliche Nähe (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 23.03.06, Az.: L 6 AS 96/06 ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2006 - L 9 AS 131/06

    Angemessenheit; Arbeitslosengeld II; Kosten der Unterkunft; Wohngemeinschaft

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2007 - L 5 B 1280/07

    Zusicherung des kommunalen Trägers von Aufwendungen bei Abschluss eines Vertrages

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2006 - L 20 B 184/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Düsseldorf, 23.05.2006 - S 24 AS 81/06

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe der

  • SG Düsseldorf, 22.05.2006 - S 24 AS 81/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Kassel, 19.03.2008 - S 7 AS 211/08

    Angemessenheit der Unterkunftskosten des in einer Wohngemeinschaft lebenden

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2006 - L 8 AS 365/06
  • SG Düsseldorf, 30.05.2006 - S 35 AS 117/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Oldenburg, 29.08.2007 - S 44 AS 1219/07
  • SG Oldenburg, 08.03.2007 - S 44 AS 1299/06
  • SG Hildesheim, 20.02.2007 - S 43 AS 120/07
  • SG Oldenburg, 09.11.2006 - S 44 AS 1521/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2006 - L 8 B 25/06
  • SG Lüneburg, 31.07.2006 - S 30 AS 788/06
  • SG Hildesheim, 18.07.2006 - S 13 AS 649/06
  • SG Lüneburg, 10.07.2006 - S 30 AS 607/06
  • SG Oldenburg, 26.06.2006 - S 49 AS 682/06
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