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   LSG Thüringen, 02.07.1999 - L 6 B 12/99 SF   

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https://dejure.org/1999,18481
LSG Thüringen, 02.07.1999 - L 6 B 12/99 SF (https://dejure.org/1999,18481)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 02.07.1999 - L 6 B 12/99 SF (https://dejure.org/1999,18481)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 02. Juli 1999 - L 6 B 12/99 SF (https://dejure.org/1999,18481)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Thüringen, 20.04.1999 - L 6 B 38/98

    SGVerfahren - Rechtsanwaltsgebühr

    Auszug aus LSG Thüringen, 02.07.1999 - L 6 B 12/99
    In Streitigkeiten über eine Dauerrente aus der Unfallversicherung ist davon grundsätzlich auszugehen (vgl. Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 20. April 1999 - Az.: L 6 B 38/98 SF), denn es handelt sich um ein zusätzliches und beim sonstigen Einkommen nicht zu berücksichtigendes Dauereinkommen (Ausnahme: Rente aus der Rentenversicherung - vgl. § 311 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ).

    Bessere wirtschaftliche Verhältnisse können eine Erhöhung und schlechtere wirtschaftliche Verhältnisse können eine Ermäßigung der Gebühr begründen (vgl. Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 20. April 1999 - Az.: L 6 B 38/98 SF; ebenso Madert in Gerold/Schmidt, a.a.O., § 12 Rdnr. 14).

  • LSG Thüringen, 17.05.1999 - L 6 B 34/98
    Auszug aus LSG Thüringen, 02.07.1999 - L 6 B 12/99
    Zudem kann ein im Einzelfall besonders ins Gewicht fallendes Kriterium die Relevanz der übrigen Umstände kompensierend zurückdrängen (vgl. Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 17. Mai 1999 - Az.: L 6 B 34/98 SF).

    Die beantragte Mittelgebühr wird bei ausgesprochenen Normalfällen ohne Besonderheiten in Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit und bei durchschnittlichen Vermögensverhältnissen eines Klägers, für die regelmäßig drei volle Gebühren angefallen wären, erstattet (vgl. Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 17. Mai 1999 - Az.: L 6 B 34/98 SF; LSG Schleswig-Holstein, a.a.O., S. 738, 740; Hartmann, Kostengesetze, 28. Auflage 1999, § 116 BRAGO Rdnr. 7).

  • LSG Thüringen, 14.03.2001 - L 6 B 3/01
    Diese Tätigkeit wird ihm zugerechnet, denn auf den Vergütungsanspruch hat es keinen Einfluss, wenn sich der beigeordnete Rechtsanwalt von einem der in § 4 BRAGO genannten Stellvertreter vertreten lässt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Juli 1999 - Az.: L 6 B 12/99 SF und vom 4. November 1999 - Az.: L 6 37/99 SF in: E-LSG B-162; Eicken in Gerold/Schmidt, a.a.O., § 121 Rdnr. 13).
  • LSG Thüringen, 05.04.2005 - L 6 B 8/05

    Streit um die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein Verfahren ; Bestimmung der

    Gründe für eine unterschiedliche Behandlung gegenüber Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, bei denen der Senat dies bereits mehrfach bejaht hat (vgl. u.a Senatsbeschlüsse vom 6. Oktober 2000, a.a.O., 20. April 2000 - Az.: L 6 B 12/99 SF in JurBüro 2000, 79, 80 und 20. April 1999 - Az.: L 6 B 38/98 SF), sind nicht ersichtlich.
  • LSG Thüringen, 04.11.1999 - L 6 B 37/99
    Es hat keinen Einfluss auf den Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse, dass er selbst bei der Sitzung nicht anwesend war und sich von einem Stellvertreter (Rechtsanwalt Kruse) in Untervollmacht vertreten ließ (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 2. Juli 1999 - Az.: L 6 B 12/99 SF; Eicken in Gerold/Schmidt, a.a.O., § 121 Rdnr. 13).
  • LSG Thüringen, 18.04.2001 - L 6 B 2/01

    Rechtmäßigkeit der Höhe von Rechtsanwaltsgebühren; Billigkeit und Verbindlichkeit

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  • LSG Thüringen, 06.10.2000 - L 6 B 47/00
    In Streitigkeiten über eine Dauerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist grundsätzlich von einer erheblichen Bedeutung für den Betroffenen auszugehen, denn die Unfallrente ist ein zusätzliches und beim Einkommen nicht (Ausnahme: Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vgl. § 311 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ...) zu berücksichtigendes Einkommen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. April 1999 Az.: L 6 B 38/98 SF und vom 20. April 2000 Az.: L 6 B 12/99 SF in JurBüro 2000, 79, 80).
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