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   LSG Thüringen, 23.02.2004 - L 6 B 54/03 SF   

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https://dejure.org/2004,14891
LSG Thüringen, 23.02.2004 - L 6 B 54/03 SF (https://dejure.org/2004,14891)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 23.02.2004 - L 6 B 54/03 SF (https://dejure.org/2004,14891)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 23. Februar 2004 - L 6 B 54/03 SF (https://dejure.org/2004,14891)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein Verfahren vor dem Sozialgericht; Streitigkeiten über eine Dauerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Erhebliche wirtschaftliche Bedeutung; Unterdurchschnittlicher Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Thüringen, 15.07.2004 - L 6 B 25/04

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein sozialgerichtliches Verfahren; Klage auf

    Entgegen der fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung im Beschluss des Sozialgerichts existiert keine Beschwerdefrist, denn § 128 Abs. 4 Satz 2 BRAGO verweist nicht auf § 10 Abs. 3 Satz 3 BRAGO, in dem für die Einlegung der Beschwerde bei einer Wertfestsetzung für Rechtsanwaltsgebühren eine Zwei-Wochen-Frist genannt ist (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2004 ? Az.: L 6 B 54/03 SF, 17. Juli 2000 ? Az.: L 6 B 27/00 SF, 26. August 1999 - Az.: L 6 B 44/99 SF und 19. November 1999 - Az.: L 6 B 47/99 SF; Hartmann, Kostengesetze, 32. Auflage 2003, § 128 BRAGO Rdnr. 48).

    Die sinnvolle Festlegung eines bestimmten Betrags im Einzelfall (und ggf. die Feststellung der Unbilligkeit) wird jedoch durch vom Gesetzgeber vorgegebenen festen Anhaltspunkte (Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr) sowie den von weiten Teilen der Rechtsprechung und Literatur akzeptierten Toleranzrahmen von bis zu 20 v.H. ermöglicht (vgl. u.a. BSG vom 26. Februar 1992 ? Az.: 9a RVs 3/90, nach juris; Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2004 ? Az.: L 6 B 54/03 SF, 8. Februar 2000 ? Az: L 6 B 71/99 SF und 21. April 1999 ? Az: L 6 B 59/98 SF; Madert in Gerold/Schmidt, Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte, Kommentar, 15. Auflage 2002, § 12 Rdnr. 9).

    Relevant sind dafür grundsätzlich neben den unmittelbaren Zielen der anwaltlichen Tätigkeit auch weitere Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers oder seine Stellung im öffentlichen Leben, sein Ansehen, seinen Namen und die rechtliche und tatsächliche Klärung für andere Fälle (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2004 ? Az.: L 6 B 54/03 SF, 14. März 2001 - Az.: L 6 B 3/01 SF in: MDR 2002, 606 f. = NJ 2002, 278 = JurBüro 2002, 421 f. und 26. August 1999 - Az.: L 6 B 44/99 SF; Madert in Gerold/Schmidt, a.a.O., § 12 Rdnr. 11).

    Der übrigen Umstände des Falles (Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit; Einkommensverhältnisse des Klägers) rechtfertigen es, die Mittelgebühr um 20 v.H. zu kürzen, weil sie vom ?Normalfall? erheblich abweichen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2004, a.a.O. und 8. Februar 2000, a.a.O.).

  • BGH, 26.04.2005 - X ZB 17/04

    Rechtsfolgen fehlerhafter Auswahl der richterlichen Mitglieder des

    Das ist aus der Sicht zu beurteilen, die ein verständiger und durchschnittlich erfahrener Prozeßbevollmächtigter (vgl. OVG Münster BauR 2002, 530; Thüringisches LSG JurBüro 2004, 430) haben kann, wenn er sich mit der betreffenden Gerichtsakte beschäftigt und alle Eventualitäten bedenkt, die bei der dann noch erforderlichen eigenen Bearbeitung der Sache auftreten können (vgl. LSG Rheinland-Pfalz NZS 1998, 2007; BayVGH NVwZ-RR 2001, 413 m.w.N.).
  • LSG Thüringen, 12.07.2004 - L 6 B 41/04

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein sozialgerichtliches Verfahren; Klage auf

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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 19 AS 24/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Das Abweichen eines einzigen Kriteriums i.S. v. § 14 RVG kann ein Abweichen von der Mittelgebühr rechtfertigen; eine Automatik ist nicht gegeben (LSG Thüringen, Beschluss vom 14.3.2001, L 6 B 3/01 SF und vom 23.2.2004, L 6 B 54/03 SF m.w.N.; LSG NRW, Beschluss vom 26.04.2007, L 7 B 36/07 AS).

    Bei der Beurteilung der Bedeutung der Angelegenheit ist auf das unmittelbare Ziel der anwaltlichen Tätigkeit, d. h. auf die Interessen des Auftraggebers, insbesondere auf die Auswirkungen der begehrten Entscheidung auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers abzustellen (LSG Thüringen, Beschluss vom 23.2.2004, L 6 B 54/03 SF).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2008 - L 19 B 21/08

    Höhe der Vergütung eines im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten

    Bei der Beurteilung der Bedeutung der Angelegenheit ist auf das unmittelbare Ziel der anwaltlichen Tätigkeit, d. h. auf die Interessen des Auftraggebers, insbesondere die Auswirkungen der begehrten Entscheidung auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers abzustellen (LSG Thüringen, Beschluss vom 23.2.2004, L 6 B 54/03 SF).
  • BGH, 26.04.2005 - X ZB 19/04

    Anforderungen an den gesetzlichen Richter

    Das ist aus der Sicht zu beurteilen, die ein verständiger und durchschnittlich erfahrener Prozeßbevollmächtigter (vgl. OVG Münster BauR 2002, 530; Thüringisches LSG JurBüro 2004, 430) haben kann, wenn er sich mit der betreffenden Gerichtsakte beschäftigt und alle Eventualitäten bedenkt, die bei der dann noch erforderlichen eigenen Bearbeitung der Sache auftreten können (vgl. LSG Rheinland-Pfalz NZS 1998, 2007; BayVGH NVwZ-RR 2001, 413 m.w.N.).
  • LSG Thüringen, 05.04.2005 - L 6 B 8/05

    Streit um die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein Verfahren ; Bestimmung der

    Entgegen der fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung im Beschluss des Sozialgerichts existiert keine Beschwerdefrist, denn § 128 Abs. 4 Satz 2 der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) verweist nicht auf § 10 Abs. 3 Satz 3 BRAGO, in dem für die Einlegung der Beschwerde bei einer Wertfestsetzung für Rechtsanwaltsgebühren eine Zwei-Wochen-Frist genannt ist (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 2004 - Az.: L 6 B 41/04 SF, 23. Februar 2004 - Az.: L 6 B 54/03 SF, 17. Juli 2000 - Az.: L 6 B 27/00 SF, 26. August 1999 - Az.: L 6 B 44/99 SF und 19. November 1999 - Az.: L 6 B 47/99 SF; Hartmann, Kostengesetze, 32. Auflage 2003, § 128 BRAGO Rdnr. 48).

    Die sinnvolle Festlegung eines bestimmten Betrags im Einzelfall (und ggf. die Feststellung der Unbilligkeit) wird jedoch durch die vom Gesetzgeber vorgegebenen festen Anhaltspunkte (Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr) sowie den von weiten Teilen der Rechtsprechung und Literatur akzeptierten Toleranzrahmen von bis zu 20 v.H. ermöglicht (vgl. u.a. BSG vom 26. Februar 1992 - Az.: 9a RVs 3/90, nach juris; Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 2004 - Az.: L 6 B 25/04 SF, 23. Februar 2004, a.a.O., 8. Februar 2000 - Az: L 6 B 71/99 SF und 21. April 1999 - Az: L 6 B 59/98 SF; Madert in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, a.a.O., § 12 Rdnr. 9).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2012 - L 19 AS 449/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Diese sind nach Vorbem. Abs. 1 Satz 1 zu Teil 7 VV RVG bereits mit den Gebühren des Rechtsanwalts abgegolten (BGH Beschluss vom 05.12.200 - I ZB 25/02 = NJW 2003, 1127 ff = juris; LSG Thüringen Beschluss vom 23.02.2004 - L 6 B 54/03 SF = juris Rn 39).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2017 - L 18 R 1072/15
    Das Abweichen eines einzigen Kriteriums des § 14 RVG kann ein Abweichen von der Mittelgebühr rechtfertigen; eine Automatik ist nicht gegeben (vgl LSG Thüringen, Beschl v 14.3.2001, Az L 6 B 3/01 SF und v 23.2.2004, Az L 6 B 54/03 SF mwN; LSG NRW, Beschl v 26.04.2007, Az L 7 B 36/07 AS).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2004 - L 4 B 9/04

    Rentenversicherung

    Das Abweichen eines einzigen Kriteriums i.S.v. § 12 BRAGO kann ein Abweichen von der Mittelgebühr rechtfertigen; eine Automatik ist nicht gegeben (LSG Thüringen, Beschl. vom 14.3.2001, L 6 B 3/01 SF, JurBüro 2002, 420; Beschl. Vom 23.02.2004, L 6 B 54/03 SF m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - L 1 B 22/09

    Bedeutung von existenzsichernden Leistungsansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch

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