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   LSG Bayern, 13.10.2021 - L 6 BA 86/18   

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LSG Bayern, 13.10.2021 - L 6 BA 86/18 (https://dejure.org/2021,63116)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13.10.2021 - L 6 BA 86/18 (https://dejure.org/2021,63116)
LSG Bayern, Entscheidung vom 13. Oktober 2021 - L 6 BA 86/18 (https://dejure.org/2021,63116)
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Wird zitiert von ... (5)

  • SG Landshut, 03.03.2023 - S 1 BA 22/22

    Rentenversicherung, Bescheid, Anfechtungsklage, Verwaltungsakt,

    Die Berufung der GbR war ebenso erfolglos (Bayerisches LSG Urteil vom 13.10.2021 - L 6 BA 86/18) wie die anschließende Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (BSG Beschluss vom 02.03.2022 - B 12 R 40/21 B).

    Zur Begründung wurde ausgeführt, dass dieser Bescheid in Umsetzung des Urteils des Sozialgerichts Landshut vom 22.03.2018 - S 1 R 5091/15 in der Gestalt des Urteils des Bayerisches Landessozialgerichts vom 13.10.2021 - L 6 BA 86/18 ergeht.

    Die Beteiligtenfähigkeit der aufgelösten und vollbeendeten GbR wurde im Ausgangsverfahren weder vom dem Bayerischen Landessozialgericht (Urteil vom 13.10.2021 - L 6 BA 86/18) noch vom Bundessozialgericht (Beschluss vom 02.03.2022 - B 12 R 40/21 B) in Frage gestellt.

    Vorliegend wurde das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 22.03.2018 Az.: S 1 R 5091/15 rechtskräftig (vgl. BayLSG Urteil vom 13.10.2021 - L 6 BA 86/18; BSG Beschluss vom 02.03.2022 - B 12 R 40/21 B).

    b) Für den vorliegenden Einzelfall und unter Beachtung der Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts (Urteil vom 13.10.2021 - L 6 BA 86/18) und des Bundessozialgerichts (Beschluss vom 02.03.2022 - B 12 R 40/21 B) kommt das Gericht zur Auffassung, dass der Umsetzungsbescheid auch nicht deshalb rechtswidrig ist bzw. sich erledigt hat (§ 39 Abs. 2 SGB X), weil die GbR zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides bereits aufgelöst und beendet war.

  • BSG, 28.06.2022 - B 12 KR 5/20 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Durchsetzung der zivilrechtlichen

    Die Berufung der GbR war ebenso erfolglos (Bayerisches LSG Urteil vom 13.10.2021 - L 6 BA 86/18) wie die anschließende Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (Senatsbeschluss vom 2.3.2022 - B 12 R 40/21 B).
  • LSG Bayern, 29.01.2019 - L 5 KR 394/18

    Beitragsrecht: keine Rechtsgrundlage für Erlass eines Haftungsbescheides für

    Am 22.03.2018 ist in der Sache ein Urteil ergangen, die Berufung am Bayer. LSG ist anhängig unter dem Az. L 6 BA 86/18).
  • LSG Bayern, 17.12.2019 - L 5 KR 460/18

    Keine Rechtsgrundlage für beitragsrechtliche Haftungsbescheide

    Wegen der Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen gegenüber der "GbR" auf der Basis des Bescheides der DRV Bund vom 19.03.2015 (Nachforderungsbescheid) ist im Rechtsstreit S 1 R 5091/15 durch das Sozialgericht Landshut am 22.03.2018 ist in der Sache ein Urteil ergangen, die Berufung am Bayer. LSG ist anhängig unter dem Az. L 6 BA 86/18).
  • BSG, 25.09.2019 - B 12 KR 28/19 R

    Verfristete Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auf Hinweis des Berichterstatters vom 30.7.2019, dass die Revision innerhalb der am 22.7.2019 abgelaufenen Begründungsfrist nicht begründet worden sei, hat die Beklagte mit Schreiben vom 9.8.2019 beantragt, das Verfahren bis zum Abschluss des beim LSG anhängigen Rechtsstreits L 6 BA 86/18 ruhend zu stellen.
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