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   LSG Hessen, 04.02.2011 - L 6 EG 24/09   

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LSG Hessen, 04.02.2011 - L 6 EG 24/09 (https://dejure.org/2011,4828)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04.02.2011 - L 6 EG 24/09 (https://dejure.org/2011,4828)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04. Februar 2011 - L 6 EG 24/09 (https://dejure.org/2011,4828)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 BEEG, § ... 3 BEEG, Art 15 Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der EZB über den Sitz der EZB (Sitzstaatabkommen), Art 36 Satzung des ESZB und der EZB, Art 13 ff EWGV 1408/71

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Elterngeld nach deutschem Recht für EZB-Angestellte? // Landessozialgericht legt Verfahren dem EuGH zur Entscheidung vor

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elterngeld bei der Europäischen Zentralbank

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Elterngeld nach deutschem Recht für EZB-Angestellte? // Landessozialgericht legt Verfahren dem EuGH zur Entscheidung vor

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 20.05.2008 - C-352/06

    Bosmann - Soziale Sicherheit - Familienbeihilfen - Aussetzung des

    Auszug aus LSG Hessen, 04.02.2011 - L 6 EG 24/09
    b) Sind die Erwägungen des Gerichtshofs aus der Rechtssache Bosmann (Rs. C-352/06, Slg. 2008, I-3827, Rn. 31-33) auf die Anwendung der genannten Vorschriften übertragbar? Spricht Art. 15 des Sitzstaatabkommens in Verbindung mit Art. 36 der Satzung des ESZB und der EZB der Bundesrepublik Deutschland nicht die Befugnis ab, den in ihrem Gebiet wohnhaften Beschäftigten der EZB Familienbeihilfen zu gewähren?.

    Sind die Erwägungen des Gerichtshofs aus der Rechtssache Bosmann (Rs. C-352/06, Slg. 2008, I-3827, Rn. 31-33) auf die Anwendung der genannten Vorschriften übertragbar? Spricht Art. 15 des Sitzstaatabkommens in Verbindung mit Art. 36 der Satzung des ESZB und der EZB der Bundesrepublik Deutschland nicht die Befugnis ab, den in ihrem Gebiet wohnhaften Beschäftigten der EZB Familienbeihilfen zu gewähren?.

    Ergänzend trägt der Beklagte auf Anfrage des Senats vom 30. November 2010 vor, der vorliegende Sachverhalt falle nicht unter die Verordnungen 1408/71 und 883/04. Der geltend gemachte Anspruch folge auch nicht aus dem Urteil des EuGH vom 20. Mai 2008 (Rechtssache Bosmann, Rs. C-352/06), wonach die Koordinierungsverordnungen gerade nicht dazu verpflichteten, Kindergeld im Wohnland zu zahlen, weil das Beschäftigungslandprinzip gelte.

    15 des Sitzstaatsabkommens könnte aber hinsichtlich seiner kollisionsrechtlichen Wirkungen einschränkend im Sinne der Entscheidung des Gerichtshofs vom 20. Mai 2008 in der Rechtssache Bosmann (Rs. C-352/06, Slg. 2008, I-3827) ausgelegt werden.

  • BSG, 29.08.1991 - 4 REg 5/91

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Ausländer

    Auszug aus LSG Hessen, 04.02.2011 - L 6 EG 24/09
    Im Übrigen habe das Bundessozialgericht (Hinweis auf das Urteil vom 29. August 1991, Az. 4 REg 5/91) einen Anspruch auf Erziehungsgeld von Mitarbeitern des Europäischen Patentamtes in YS.

    Die höchstrichterliche nationale Rechtsprechung hat sich bislang lediglich mit einer vergleichbaren Konstellation betreffend Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) - die Vorgänger-Leistung des Elterngeldes - beschäftigt (BSG, Urteil vom 29. August 1991, 4 REg 5/91).

    Die angeführte Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 29. August 1991 a.a.O.) kann auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragen werden, so dass sich hieraus keine weitere Klärung ergibt.

  • EuGH, 16.02.2006 - C-185/04

    Öberg - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beamte und sonstige Bedienstete der

    Auszug aus LSG Hessen, 04.02.2011 - L 6 EG 24/09
    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe entschieden (Hinweis auf das Urteil vom 16. Februar 2006, Rs. C-185/04 - Öberg), dass Bedienstete der Europäischen Gemeinschaften Wanderarbeitnehmer im Sinne des Art. 39 EG seien, und habe weiter festgestellt, dass bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes auch im Gemeinsamen Krankenfürsorgesystem der Europäischen Gemeinschaften zurückgelegte Beschäftigungszeiten zu berücksichtigen seien.

    Nichts anderes folgt aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung in der Rechtssache Öberg (Rs. C-185/04, Slg. 2006, I-1453), bei der sich der grenzüberschreitende Sachverhalt aus der Frage der Anrechnung einer Beschäftigung eines schwedischen Staatsangehörigen beim Europäischen Gerichtshof nach seiner Rückkehr nach Schweden ergibt.

  • SG München, 21.04.2010 - S 33 EG 81/09

    Berücksichtigung von nicht dem deutschen Einkommenssteuerrecht unterliegenden

    Auszug aus LSG Hessen, 04.02.2011 - L 6 EG 24/09
    Die Klägerin legt ergänzend den "Contract of Employment", die "Conditions of Employment for Staff of the European Central Bank" und die "European Central Bank Staff Rules" vor und bezieht sich im Übrigen auf ein Urteil des Sozialgerichts München vom 21. April 2010 (S 33 EG 81/09), wonach einer Mitarbeiterin des Europäischen Patentamtes ein Anspruch auf Elterngeld zugesprochen worden sei.
  • EuGH, 16.12.2004 - C-293/03

    My - Beamte - Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen - Anhang VIII Artikel 11 des

    Auszug aus LSG Hessen, 04.02.2011 - L 6 EG 24/09
    Eine unmittelbare Anwendung der Art. 13 ff. VO (EWG) 1408/71 bzw. dem Art. 11 ff. VO (EG) 883/2004 scheidet aus, da bei der in ihrem Heimatland bei einem Unionsorgan beschäftigten Klägerin kein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt, der den Anwendungsbereich des koordinierenden Sozialrechts eröffnen würde (vgl. EuGH, Rechtssache My, Rs. C-293/03, Slg. 2004, I-12013 Rn. 40ff.).
  • EuGH, 21.10.1975 - 24/75

    Petroni / ONTPS

    Auszug aus LSG Hessen, 04.02.2011 - L 6 EG 24/09
    Unter Verweis auf leistungsrechtliche Rechtsprechung zur Bedeutung des Art. 42 EG (Art. 48 AEUV) und das daraus folgende Günstigkeitsprinzip ("Petroni-Prinzip, vgl. Urteil vom 21. Oktober 1975 Rs. 24/75, EuGHE 1975, 1149)" kam der Gerichtshof aber zu dem Ergebnis, dass dem unzuständigen Wohnortmitgliedstaat nicht die Befugnis abgesprochen werden könne, den in seinem Gebiet wohnhaften Personen Familienbeihilfen zu gewähren (Rn. 31 - 33 der Entscheidungsgründe Rs. Bosmann).
  • EuGH, 16.12.2008 - C-210/06

    Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem

    Auszug aus LSG Hessen, 04.02.2011 - L 6 EG 24/09
    Dieser Aussetzungs- und Vorlagebeschluss ist unanfechtbar (vgl. § 177 Sozialgerichtsgesetz - SGG sowie EuGH, Urteil vom 16. Dezember 2008, Rs. C-210/06 - Rs. Cartesio - Rn. 97).
  • EuG, 18.04.2002 - T-238/00

    IPSO und USE / EZB

    Auszug aus LSG Hessen, 04.02.2011 - L 6 EG 24/09
    Ihr Beschäftigungsstatus sei mit dem von Hilfskräften oder Vertragsbediensteten nach dem Europäischen Beamtenstatut (Art. 2 und 3 der Verordnung EWG, Euratom, EGKS Nr. 259/68) nicht vergleichbar, wenngleich der EuGH gewisse Parallelen zum Beamtenstatut sehe (Hinweis auf IPSU und USE ./. EZB, Rs. T-238/00, Punkte 48 und 49) und die Beschäftigungsbedingungen und Dienstvorschriften der EZB im Falle einer Regelungslücke im Lichte der Rechtsprechung zum Europäischen Beamtenstatut auszulegen seien (Hinweis auf Cerafoglu und Poloni ./. EZB, Rs. 63/02, Punkt 51).
  • EuG, 18.10.2001 - T-333/99

    X / EZB

    Auszug aus LSG Hessen, 04.02.2011 - L 6 EG 24/09
    Aufgrund der autonomen Rechtsetzungskompetenz der EZB hinsichtlich der Beschäftigungsbedingungen sei das Beschäftigungsverhältnis zwischen der EZB und ihren Mitarbeitern vertraglicher und nicht dienstrechtlicher Natur (Hinweis auf EuGH X ./. EZB, Rs. T-333/99, Punkt 61).
  • EGMR, 30.03.2006 - 61/02

    LALE AND OTHERS v. TURKEY

    Auszug aus LSG Hessen, 04.02.2011 - L 6 EG 24/09
    Ihr Beschäftigungsstatus sei mit dem von Hilfskräften oder Vertragsbediensteten nach dem Europäischen Beamtenstatut (Art. 2 und 3 der Verordnung EWG, Euratom, EGKS Nr. 259/68) nicht vergleichbar, wenngleich der EuGH gewisse Parallelen zum Beamtenstatut sehe (Hinweis auf IPSU und USE ./. EZB, Rs. T-238/00, Punkte 48 und 49) und die Beschäftigungsbedingungen und Dienstvorschriften der EZB im Falle einer Regelungslücke im Lichte der Rechtsprechung zum Europäischen Beamtenstatut auszulegen seien (Hinweis auf Cerafoglu und Poloni ./. EZB, Rs. 63/02, Punkt 51).
  • EuGH, 08.12.2005 - C-220/03

    EZB / Deutschland - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen

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   Hessisches Landessozialgericht Darmstadt, 04.02.2011 - L 6 EG 24/09   

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