Rechtsprechung
LSG Hessen, 25.06.2014 - L 6 KG 3/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kassel, 22.09.2011 - S 11 KG 2/09
- LSG Hessen, 25.06.2014 - L 6 KG 3/11
Wird zitiert von ... (16)
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 2/20
Sozialrechtliches Kindergeld - alleinstehende Kinder - Kenntnis vom Aufenthalt …
Anders als in dem vom Hessischen Landessozialgericht (Urteil vom 25. Juni 2014 - L 6 KG 3/11) entschiedenen Fall könne ihr Vater nicht ohne weiteres (wieder) nach Deutschland ziehen und so die Voraussetzung für den Erhalt von Kindergeld schaffen. - LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 1/20
Sozialrechtliches Kindergeld - alleinstehende Kinder - Kenntnis vom Aufenthalt …
Auf die Überlegung, dass bei einem "falschen" Verständnis von § 1 Abs. 2 BKGG allein der Auslandsaufenthalt von Eltern(teilen) anspruchsbegründend sein könnte (so wohl Hessisches LSG, Urteil vom 25. Juni 2014 - L 6 KG 3/11 -, juris, Rn. 21), kommt es daher nicht an. - SG Mainz, 22.09.2015 - S 14 KG 4/15
Anspruch eines ausländischen Flüchtlings auf Kindergeld für sich selbst - …
Die Gesetzesauslegung muss berücksichtigen, dass der Gesetzgeber eine Härtefallregelung für einen begrenzten Kreis von alleinstehenden Kindern schaffen wollte und nicht einen Anspruch für alle Kinder, deren Eltern im Ausland leben (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Juni 2014 - L 6 KG 3/11, juris Rn. 21).
- LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2016 - L 5 KG 1/15
Kindergeldrecht ohne § 6a BKGG - (KG)
Soweit in diesem Fall ein Kind für seine Geschwister eine quasi-elterliche Funktionen wahrgenommen hatte, konnte nach der alten Rechtslage Kindergeld zwar für die Geschwister, nicht aber für das quasi-elterliche Kind gewährt werden (BT-Drucks 10/3369, S. 11;… BSG, a.a.O. (14); Hessisches LSG, Urteil vom 25. Juni 2014, L 6 KG 3/11(21)). - LSG Hessen, 21.11.2022 - L 5 KG 2/20
Sozialrechtliches Kindergeld
Dementsprechend wollte der Gesetzgeber den engen Anwendungsbereich der aus Härtegesichtspunkten geschaffenen Ausnahmeregelung nicht auch auf den bloßen Auslandswohnsitz bzw. gewöhnlichen Auslandsaufenthalt der Eltern ausdehnen (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 25. Juni 2014, L 6 KG 3/11, juris Rdnr. 21). - SG Dortmund, 29.07.2020 - S 58 KG 7/19 Eine Vergleichbarkeit mit der Gruppe der Vollwaisen ist dann anzunehmen, wenn die Kinder mangels Kontaktes nicht wissen können, ob ihre Eltern noch am Leben sind und jemals wieder die Elternstelle einnehmen können und aufgrund der fehlenden Unterstützung sozial wie Vollwaisen dastehen (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 25. Juni 2014 - L 6 KG 3/11, juris und LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05. Juli 2016 - L 3 KG 3/15, unveröffentlicht).
Nicht ausreichend ist hingegen allein die Tatsache, dass die Eltern aufgrund eines ständigen Auslandsaufenthaltes keinen Anspruch auf Kindergeld haben oder dem Kind keinen Unterhalt leisten können (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 25. Juni 2014 - L 6 KG 3/11, juris und LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05. Juli 2016 - L 3 KG 3/15, unveröffentlicht).
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.02.2018 - L 14 KG 2/16
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Kindergeld an sich selbst
Der Gesetzgeber habe im Rahmen der Schaffung der Ausnahmeregelung des Kindergeldes für sich selbst auch anerkannt, dass diese Regelung aufgrund des eng gefassten Personenkreises zu einem Ausschluss der die Voraussetzungen nicht erfüllenden Person führe (vgl. Hessisches Landessozialgericht , Urteil vom 25. Juni 2014, L 6 KG 3/11, juris), so dass eine planwidrige Regelungslücke nicht erkannt werden könne.In Anbetracht der gesetzlichen Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 BKGG (i.d.F. vom 21. Januar 1982 <BGBl I, Seite 13, 14> sowie vom 21. Januar 1986 <BGBl I, Seite 222, 223>) sollte aber kein Anspruch auf Kindergeld für sich selbst für den Fall geschaffen werden, dass die Eltern leben, aber aufgrund eines ständigen Auslandsaufenthalts keinen Kindergeldanspruch haben oder dem Kind keinen Unterhalt leisten können (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 25. Juni 2014, L 6 KG 3/11, juris, Rn. 21).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2021 - L 13 KG 3/21 Für Art. 6 Abs. 1 GG folgt daraus auch unter dem Gesichtspunkt der in den Schutzbereich fallenden Familienförderung nicht, dass diejenigen Kinder in den Kreis der anspruchsberechtigten Personen einzubeziehen sind, deren Eltern im Ausland wohnen oder sich dort regelmäßig aufzuhalten pflegen (Hessisches LSG, Urteil v. 25.06.2014 - L 6 KG 3/11, juris Rn. 22).
Diesbezüglich ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass durch einen Wohnsitzwechsel nach Einreise in die Bundesrepublik die Voraussetzungen für die Zahlung von Kindergeld nach dem BKGG oder dem EStG erfüllt werden können (zum Ganzen: Hessisches LSG, Urteil v. 25.06.2014 - L 6 KG 3/11, juris Rn. 22; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 07.07.2016 - L 3 KG 3/15).
- SG Kassel, 20.08.2020 - S 11 KG 1/20 Mit der gesetzlichen Regelung habe entgegen der Ansicht des vom Sozialgericht Mainz im Urteil vom 22.09.2015 im Verfahren S 14 KG 4/15 keinen Anspruch auf Kindergeld für sich selbst für den Fall geschaffen werden sollen, dass die Eltern aufgrund eines ständigen Auslandsaufenthaltes keinen Kindergeldanspruch hätten oder dem Kind keinen Unterhalt leisten könnten (Hessisches Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 25.06.2014, L 6 KG 3/11 , in juris).
- LSG Rheinland-Pfalz, 29.03.2022 - L 3 KG 3/21 Mit der gesetzlichen Regelung sollte kein Anspruch auf Kindergeld für sich selbst für den Fall geschaffen werden, dass die Eltern auf Grund eines ständigen Auslandaufenthaltes keinen Kindergeldanspruch haben oder dem Kind kein Unterhalt leisten können (vgl. dazu Hessisches LSG, Urteil vom 25.06.2014 - L 6 KG 3/11 -, juris, Rn. 21).
- SG Kassel, 10.09.2020 - S 11 KG 4/20
- SG Berlin, 22.01.2020 - S 2 KG 6/19
- SG München, 07.03.2022 - S 13 KG 13/20
Anforderungen an die Kenntnis des Aufenthaltsortes der Eltern
- SG Köln, 26.11.2020 - S 25 KG 7/19
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2019 - L 12 BK 1412/17
- SG Berlin, 21.02.2020 - S 3 KG 3/19