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   LSG Hessen, 25.06.2014 - L 6 KG 3/11   

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https://dejure.org/2014,18135
LSG Hessen, 25.06.2014 - L 6 KG 3/11 (https://dejure.org/2014,18135)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25.06.2014 - L 6 KG 3/11 (https://dejure.org/2014,18135)
LSG Hessen, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - L 6 KG 3/11 (https://dejure.org/2014,18135)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.10.1977 - 12 RKg 15/77
    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2014 - L 6 KG 3/11
    Dies ist in der damaligen höchstrichterlichen Rechtsprechung - insbesondere auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten gemäß Art. 3, 6 und 20 GG - nicht beanstandet worden (vgl. BSG, Urteil vom 25. Oktober 1977, 8/12 RKg 15/77).
  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2014 - L 6 KG 3/11
    Zunächst ist zu berücksichtigen, dass dem Gesetzgeber im Bereich der steuerfinanzierten Sozialleistungen bzw. der gewährenden Staatstätigkeit, auch im Hinblick auf die Familienförderung, eine weite Gestaltungsfreiheit zukommt (BVerfG, Beschlüsse vom 20. April 2011, 1 BvR 1811/08 u. 9. November 2011, 1 BvR 1853/11).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2014 - L 6 KG 3/11
    Dabei legt das Bundesverfassungsgericht je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal einen unterschiedlich strengen Prüfungsmaßstab an (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1993, 1 BvL 38/92, 1 BvL 40/92, 1 BvL 43/92 = BVerfGE 88, 87 - 103).
  • BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld

    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2014 - L 6 KG 3/11
    Zunächst ist zu berücksichtigen, dass dem Gesetzgeber im Bereich der steuerfinanzierten Sozialleistungen bzw. der gewährenden Staatstätigkeit, auch im Hinblick auf die Familienförderung, eine weite Gestaltungsfreiheit zukommt (BVerfG, Beschlüsse vom 20. April 2011, 1 BvR 1811/08 u. 9. November 2011, 1 BvR 1853/11).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2014 - L 6 KG 3/11
    Davon kann nur ausgegangen werden, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79 = BVerfGE 55, 72 - 95; Beschluss vom 9. November 2004, 1 BvR 684/98 = BVerfGE 112, 50 - 74).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus LSG Hessen, 25.06.2014 - L 6 KG 3/11
    Davon kann nur ausgegangen werden, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980, 1 BvL 89/79, 1 BvR 240/79 = BVerfGE 55, 72 - 95; Beschluss vom 9. November 2004, 1 BvR 684/98 = BVerfGE 112, 50 - 74).
  • SG Mainz, 22.09.2015 - S 14 KG 4/15

    Anspruch eines ausländischen Flüchtlings auf Kindergeld für sich selbst -

    Die Gesetzesauslegung muss berücksichtigen, dass der Gesetzgeber eine Härtefallregelung für einen begrenzten Kreis von alleinstehenden Kindern schaffen wollte und nicht einen Anspruch für alle Kinder, deren Eltern im Ausland leben (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Juni 2014 - L 6 KG 3/11, juris Rn. 21).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2016 - L 5 KG 1/15

    Sozialrechtliches Kindergeld - Kindergeld für sich selbst - Unkenntnis vom

    Soweit in diesem Fall ein Kind für seine Geschwister eine quasi-elterliche Funktionen wahrgenommen hatte, konnte nach der alten Rechtslage Kindergeld zwar für die Geschwister, nicht aber für das quasi-elterliche Kind gewährt werden (BT-Drucks 10/3369, S. 11; BSG, a.a.O. (14); Hessisches LSG, Urteil vom 25. Juni 2014, L 6 KG 3/11(21)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2021 - L 13 KG 3/21

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an

    Für Art. 6 Abs. 1 GG folgt daraus auch unter dem Gesichtspunkt der in den Schutzbereich fallenden Familienförderung nicht, dass diejenigen Kinder in den Kreis der anspruchsberechtigten Personen einzubeziehen sind, deren Eltern im Ausland wohnen oder sich dort regelmäßig aufzuhalten pflegen (Hessisches LSG, Urteil v. 25.06.2014 - L 6 KG 3/11, juris Rn. 22).

    Diesbezüglich ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass durch einen Wohnsitzwechsel nach Einreise in die Bundesrepublik die Voraussetzungen für die Zahlung von Kindergeld nach dem BKGG oder dem EStG erfüllt werden können (zum Ganzen: Hessisches LSG, Urteil v. 25.06.2014 - L 6 KG 3/11, juris Rn. 22; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 07.07.2016 - L 3 KG 3/15).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 1/20

    Sozialrechtliches Kindergeld - alleinstehende Kinder - Kenntnis vom Aufenthalt

    Auf die Überlegung, dass bei einem "falschen" Verständnis von § 1 Abs. 2 BKGG allein der Auslandsaufenthalt von Eltern(teilen) anspruchsbegründend sein könnte (so wohl Hessisches LSG, Urteil vom 25. Juni 2014 - L 6 KG 3/11 -, juris, Rn. 21), kommt es daher nicht an.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.02.2018 - L 14 KG 2/16

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Kindergeld an sich selbst

    Der Gesetzgeber habe im Rahmen der Schaffung der Ausnahmeregelung des Kindergeldes für sich selbst auch anerkannt, dass diese Regelung aufgrund des eng gefassten Personenkreises zu einem Ausschluss der die Voraussetzungen nicht erfüllenden Person führe (vgl. Hessisches Landessozialgericht , Urteil vom 25. Juni 2014, L 6 KG 3/11, juris), so dass eine planwidrige Regelungslücke nicht erkannt werden könne.

    In Anbetracht der gesetzlichen Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 BKGG (i.d.F. vom 21. Januar 1982 <BGBl I, Seite 13, 14> sowie vom 21. Januar 1986 <BGBl I, Seite 222, 223>) sollte aber kein Anspruch auf Kindergeld für sich selbst für den Fall geschaffen werden, dass die Eltern leben, aber aufgrund eines ständigen Auslandsaufenthalts keinen Kindergeldanspruch haben oder dem Kind keinen Unterhalt leisten können (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 25. Juni 2014, L 6 KG 3/11, juris, Rn. 21).

  • SG Dortmund, 29.07.2020 - S 58 KG 7/19
    Eine Vergleichbarkeit mit der Gruppe der Vollwaisen ist dann anzunehmen, wenn die Kinder mangels Kontaktes nicht wissen können, ob ihre Eltern noch am Leben sind und jemals wieder die Elternstelle einnehmen können und aufgrund der fehlenden Unterstützung sozial wie Vollwaisen dastehen (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 25. Juni 2014 - L 6 KG 3/11, juris und LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05. Juli 2016 - L 3 KG 3/15, unveröffentlicht).

    Nicht ausreichend ist hingegen allein die Tatsache, dass die Eltern aufgrund eines ständigen Auslandsaufenthaltes keinen Anspruch auf Kindergeld haben oder dem Kind keinen Unterhalt leisten können (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 25. Juni 2014 - L 6 KG 3/11, juris und LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05. Juli 2016 - L 3 KG 3/15, unveröffentlicht).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 2/20

    Sozialrechtliches Kindergeld - alleinstehende Kinder - Kenntnis vom Aufenthalt

    Anders als in dem vom Hessischen Landessozialgericht (Urteil vom 25. Juni 2014 - L 6 KG 3/11) entschiedenen Fall könne ihr Vater nicht ohne weiteres (wieder) nach Deutschland ziehen und so die Voraussetzung für den Erhalt von Kindergeld schaffen.
  • SG Kassel, 20.08.2020 - S 11 KG 1/20
    Mit der gesetzlichen Regelung habe entgegen der Ansicht des vom Sozialgericht Mainz im Urteil vom 22.09.2015 im Verfahren S 14 KG 4/15 keinen Anspruch auf Kindergeld für sich selbst für den Fall geschaffen werden sollen, dass die Eltern aufgrund eines ständigen Auslandsaufenthaltes keinen Kindergeldanspruch hätten oder dem Kind keinen Unterhalt leisten könnten (Hessisches Landessozialgericht - LSG -, Urteil vom 25.06.2014, L 6 KG 3/11 , in juris).
  • SG Berlin, 22.01.2020 - S 2 KG 6/19
    Auf die Überlegung, dass bei einem "falschen" Verständnis von § 1 Abs. 2 BKGG allein der Auslandsaufenthalt von Eltern(teilen) anspruchsbegründend sein könnte (so wohl Hessisches LSG, Urteil vom 25. Juni 2014 - L 6 KG 3/11 -, juris, Rn. 21), kommt es daher nicht an.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2022 - L 13 KG 3/22

    Anspruch auf Bewilligung von Kindergeld an sich selbst; Anwendbarkeit der zum

    Der bloße Auslandswohnsitz bzw. gewöhnliche Auslandsaufenthalt sollte nicht ausreichen (vgl. Hessisches LSG Urteil vom 25.06.2014 L 6 KG 3/11 Randziffer 21).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2022 - L 13 KG 1/21

    Anspruch auf Bewilligung von Kindergeld an sich selbst; Anforderungen an das

  • LSG Hessen, 21.11.2022 - L 5 KG 2/20

    Sozialrechtliches Kindergeld

  • SG Kassel, 10.09.2020 - S 11 KG 4/20
  • SG Köln, 26.11.2020 - S 25 KG 7/19
  • SG Berlin, 21.02.2020 - S 3 KG 3/19
  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.03.2022 - L 3 KG 3/21

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Kindes auf Gewährung von Kindergeld an sich

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2019 - L 12 BK 1412/17

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Kindergeld an sich selbst

  • SG München, 07.03.2022 - S 13 KG 13/20

    Anforderungen an die Kenntnis des Aufenthaltsortes der Eltern

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