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   LSG Thüringen, 25.06.2013 - L 6 KR 193/10   

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https://dejure.org/2013,50820
LSG Thüringen, 25.06.2013 - L 6 KR 193/10 (https://dejure.org/2013,50820)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 25.06.2013 - L 6 KR 193/10 (https://dejure.org/2013,50820)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - L 6 KR 193/10 (https://dejure.org/2013,50820)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • medcontroller.de
  • Justiz Thüringen

    § 39 SGB 5, § 109 Abs 4 S 3 SGB 5 vom 23.04.2002, Anl 1 Nr B70C KFPVbg 2007, Anl 1 Nr B70E KFPVbg 2007
    Krankenversicherung - Krankenhaus - DRG-Fallpauschale - Auslegung von Abrechnungsbestimmungen - Kodierung einer neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls - unmittelbarer Zugang zu neurochirurgischen Notfalleingriffen sowie zu gefäßchirurgischen und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 15/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - keine Verminderung der

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.06.2013 - L 6 KR 193/10
    Diese Vorschrift findet im Verhältnis Krankenhausträger und Krankenkasse eine entsprechende Anwendung (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 6. März 2012 - B 1 KR 15/11 R, nach juris Rn. 11).

    Die Abrechnungsbestimmungen sind gleichwohl wegen ihrer Funktion im Gefüge der Ermittlung des Vergütungstatbestandes innerhalb eines vorgegebenen Vergütungssystems eng am Wortlaut orientiert und unterstützt durch systematische Erwägungen auszulegen (vgl. BSG, Urteil vom 6. März 2012 - B 1 KR 15/11 R, nach juris Rn. 17).

  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 14/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Bauchspeicheldrüsentransplantation -

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.06.2013 - L 6 KR 193/10
    Welche DRG-Position abzurechnen ist, ergibt sich rechtsverbindlich nicht aus einem schriftlich festgelegten abstrakten Tatbestand, sondern aus der Eingabe von im Einzelnen von einem Programm vorgegebenen, abzufragenden Daten in ein automatisches Datenverarbeitungssystem und dessen Anwendung (vgl. BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 1 KR 14/12 R, nach juris Rn. 12 ff.).

    Die Anwendung der FPV und des OPS ist nicht automatisiert und unterliegt grundsätzlich den allgemeinen Auslegungsmethoden der Rechtswissenschaft (vgl. BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 1 KR 14/12 R, nach juris Rn. 14).

  • BSG, 25.11.2010 - B 3 KR 4/10 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.06.2013 - L 6 KR 193/10
    Da das DRG-basierte Vergütungssystem als jährlich weiterzuentwickelndes und damit "lernendes" System angelegt ist, sind bei zutage tretenden Unrichtigkeiten oder Fehlsteuerungen in erster Linie die Vertragsparteien berufen, diese mit Wirkung für die Zukunft zu beseitigen (vgl. BSG, Urteil vom 25. November 2010 - B 3 KR 4/10 R, nach juris Rn. 18).
  • BSG, 19.07.2012 - B 1 KR 65/11 B

    Krankenversicherung - Zulässigkeit der Revision - grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus LSG Thüringen, 25.06.2013 - L 6 KR 193/10
    Dies gilt auch bei der Auslegung von medizinischen Begriffen im OPS (vgl. BSG, Beschluss vom 19. Juli 2012 - B 1 KR 65/11 B, nach juris Rn. 12 ff.).
  • SG Osnabrück, 14.02.2018 - S 34 KR 576/16

    Behandlungsleitung; Entgeltvereinbarung; MDK; Strukturprüfung

    Indem im Hinweis gerade in Bezug auf die ärztliche Anwesenheit nur allgemein von einem Facharzt oder einem Assistenzarzt in der Weiterbildung zum Facharzt gesprochen wird, nicht dagegen speziell von einem Facharzt für Neurologie, der als solcher kurz zuvor im Hinweis noch ausdrücklich als fachlicher Behandlungsleiter genannt wurde, wird deutlich, dass kein Facharzt für Neurologie zur Erfüllung der Pflicht der 24-stündigen ärztlichen Anwesenheit dauerhaft anwesend sein muss (vgl. LSG Saarland, Urt. v. 28.09.2011, L 2 KR 70/09 zu OPS 8-981 Version 2008; siehe auch LSG Thüringen (Urt. v. 25.06.2013, L 6 KR 193/10) zu OPS 8-981 Version 2007; zwar lässt im Ergebnis das LSG Thüringen dies offen, doch "neigt" der Senat dazu, dass die geforderte 24-stündige ärztliche Anwesenheit eines Facharztes bzw. eines Assistenzarztes in der Ausbildung zum Facharzt nicht zwingend durch einen Facharzt für Neurologie bzw. einen entsprechenden Assistenzarzt gewährleistet sein muss).
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 34/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung - nachträgliche Divergenz -

    Denn der früher zuständig gewesene 3. BSG-Senat hat in dem Verfahren B 3 KR 27/13 B (nachfolgend B 3 KR 20/13 R, seit 1.1.2015: B 1 KR 8/15 R) mit Beschluss vom 28.11.2013 die Revision gegen das Urteil des Thüringer LSG (L 6 KR 193/10) wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 KR 5212/13
    Indem im Hinweis gerade in Bezug auf die ärztliche Anwesenheit nur allgemein von einem Facharzt oder einem Assistenzarzt in der Weiterbildung zum Facharzt gesprochen wird, nicht dagegen speziell von einem Facharzt für Neurologie, der als solcher kurz zuvor im Hinweis noch ausdrücklich als fachlicher Behandlungsleiter genannt wurde, wird deutlich, dass kein Facharzt für Neurologie zur Erfüllung der Pflicht der 24-stündigen ärztlichen Anwesenheit dauerhaft anwesend sein muss (vgl. LSG Saarland, Urt. v. 28.09.2011, L 2 KR 70/09 zu OPS 8-981 Version 2008; siehe auch LSG Thüringen (Urt. v. 25.06.2013, L 6 KR 193/10) zu OPS 8-981 Version 2007; zwar lässt im Ergebnis das LSG Thüringen dies offen, doch "neigt" der Senat dazu, dass die geforderte 24-stündige ärztliche Anwesenheit eines Facharztes bzw. eines Assistenzarztes in der Ausbildung zum Facharzt nicht zwingend durch einen Facharzt für Neurologie bzw. einen entsprechenden Assistenzarzt gewährleistet sein muss).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 KR 5077/13
    Indem im Hinweis gerade in Bezug auf die ärztliche Anwesenheit nur allgemein von einem Facharzt oder einem Assistenzarzt in der Weiterbildung zum Facharzt gesprochen wird, nicht dagegen speziell von einem Facharzt für Neurologie, der als solcher kurz zuvor im Hinweis noch ausdrücklich als fachlicher Behandlungsleiter genannt wurde, wird deutlich, dass kein Facharzt für Neurologie zur Erfüllung der Pflicht der 24-stündigen ärztlichen Anwesenheit dauerhaft anwesend sein muss (vgl LSG Saarland 28.09.2011, L 2 KR 70/09 zu OPS 8-981 Version 2008; siehe auch LSG Thüringen 25.06.2013, L 6 KR 193/10 zu OPS 8-981 Version 2007; zwar lässt im Ergebnis das LSG Thüringen dies offen, doch "neigt" der Senat dazu, dass die geforderte 24-stündige ärztliche Anwesenheit eines Facharztes bzw eines Assistenzarztes in der Ausbildung zum Facharzt nicht zwingend durch einen Facharzt für Neurologie bzw einen entsprechenden Assistenzarzt gewährleistet sein muss).
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