Rechtsprechung
   LSG Thüringen, 05.06.2012 - L 6 KR 475/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18882
LSG Thüringen, 05.06.2012 - L 6 KR 475/08 (https://dejure.org/2012,18882)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 05.06.2012 - L 6 KR 475/08 (https://dejure.org/2012,18882)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 05. Juni 2012 - L 6 KR 475/08 (https://dejure.org/2012,18882)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,18882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung -

    Auszug aus LSG Thüringen, 05.06.2012 - L 6 KR 475/08
    Die Rechtsprechung des BSG hat diese Grundvoraussetzungen für die krankenversicherungsrechtliche Leistungspflicht vielmehr dahin gehend präzisiert, dass eine Krankheit nur vorliegt, wenn der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder wenn die anatomische Abweichung entstellend wirkt (vgl. Urteile vom 19. Oktober 2004 - Az.: B 1 KR 9/04 R sowie zuletzt vom 28. Februar 2008 - Az.: B 1 KR 19/07 R, jeweils nach Juris).

    Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu verlangen, dass die Rechtsordnung im Interesse der Eingliederung behinderter Menschen fordert, dass Nichtbehinderte ihre Wahrnehmung von Behinderung korrigieren müssen (vgl. BSG, Urteil vom 28. Februar 2008 - Az.: B 1 KR 19/07 R = BSGE 100, 119/124).

    Soweit der Kläger mögliche psychische Beeinträchtigungen durch die Größe seiner Brust geltend macht, können diese lediglich einen Anspruch auf Behandlung mit den Mittel der Psychiatrie, nicht aber auf eine Mammaredukti-onsplastik begründen (vgl. BSG, Urteil vom 28. Februar 2008, B 1 KR 19/07 R = BSGE 100, 119/124).

  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R

    Krankenversicherung - Prüfung des Qualitätsstandards von Untersuchungs- oder

    Auszug aus LSG Thüringen, 05.06.2012 - L 6 KR 475/08
    Für chirurgische Eingriffe hat das BSG diesen Grundsatz allerdings eingeschränkt: Wird durch eine solche Operation in ein funktionell intaktes Organ eingegriffen und dieses regelwidrig verändert, wie das bei einer Mammareduktionsplastik geschieht, bedarf die mittelbare Behandlung einer speziellen Rechtfertigung, wobei die Art und Schwe-re der Erkrankung, die Dringlichkeit der Intervention, die Risiken und der zu erwartende Nutzen der Therapie sowie etwaige Folgekosten für die Krankenversicherung gegeneinander abzuwägen sind (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2003 - Az.: B 1 KR 1/02 R, zitiert nach Juris).
  • LSG Thüringen, 21.06.2011 - L 6 KR 1000/06

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - beidseitige Mammareduktionsplastik

    Auszug aus LSG Thüringen, 05.06.2012 - L 6 KR 475/08
    In Anwendung dieser vom BSG aufgestellten Grundsätze ergibt die hier erforderliche Abwägung (vgl. hierzu Senatsurteil vom 21. Juni 2011 - Az.: L 6 KR 1000/06), dass auf Grund des fehlenden Nachweises eines Nutzens der operativen Intervention ein Sachleistungsanspruch auf eine Mammareduktionsplastik zu verneinen ist.
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R

    Krankenversicherung - Nichtbestehen eines Anspruchs auf Krankenbehandlung in Form

    Auszug aus LSG Thüringen, 05.06.2012 - L 6 KR 475/08
    Die Rechtsprechung des BSG hat diese Grundvoraussetzungen für die krankenversicherungsrechtliche Leistungspflicht vielmehr dahin gehend präzisiert, dass eine Krankheit nur vorliegt, wenn der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder wenn die anatomische Abweichung entstellend wirkt (vgl. Urteile vom 19. Oktober 2004 - Az.: B 1 KR 9/04 R sowie zuletzt vom 28. Februar 2008 - Az.: B 1 KR 19/07 R, jeweils nach Juris).
  • SG Düsseldorf, 26.01.2017 - S 27 KR 717/16

    Tattoo-Entfernung im Ausnahmefall von Krankenkasse zu zahlen

    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) hat diese Grundvoraussetzung für die krankenversicherungsrechtliche Leistungspflicht vielmehr dahingehend präzisiert, dass eine Krankheit nur vorliegt, wenn der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder wenn die anatomische Abweichung entstellend wirkt (BSG, Urteil vom 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R; Urteil vom 28.10.2008 - B 1 KR 19/07 R; LSG Thüringen Urteil vom 29.10.2013 - L 6 KR 158/11; Urteil vom 05.06.2012 - L 6 KR 475/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht