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   LSG Thüringen, 15.03.2011 - L 6 KR 516/10 NZB   

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https://dejure.org/2011,22253
LSG Thüringen, 15.03.2011 - L 6 KR 516/10 NZB (https://dejure.org/2011,22253)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 15.03.2011 - L 6 KR 516/10 NZB (https://dejure.org/2011,22253)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 15. März 2011 - L 6 KR 516/10 NZB (https://dejure.org/2011,22253)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/05 R

    Krankenversicherung - Apotheker - Arzneimittelabgabe - Verstoß gegen

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.03.2011 - L 6 KR 516/10
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in dem Urteil vom 3. August 2006 - Az.: B 3 KR 7/05 R ein weitgehend unbürokratisches Verfahren gebilligt, dass dadurch erreicht werde, dass der Apotheker Unklarheiten über abzugebende Medikamentenmengen durch einfache telefonische Nachfragen beim Arzt kläre.

    Aus dem Urteil des BSG vom 3. August 2006 - Az.: B 3 KR 7/05 R folge kein anderes Ergebnis.

    Zudem weiche das Urteil des SG vom Urteil des BSG vom 3. August 2006 -Az.: B 3 KR 7/05 R ab.

  • BSG, 03.04.2008 - B 11b AS 15/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.03.2011 - L 6 KR 516/10
    Eine Rechtssache hat über den Einzelfall hinaus nur dann eine grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die aus Gründen der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Berufungsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (vgl. BSG, Beschluss vom 3. April 2008 - Az.: B 11b AS 15/07 B m.w.N., nach juris).

    Soweit dem Vortrag der Klägerin "oft müssen Apotheker Unklarheiten von Verordnungen fernmündlich mit den verordnenden Ärzten abklären und die Verschreibungen gemäß § 17 Abs. 5 ApBetrO abändern" überhaupt eine Rechtsfrage zu entnehmen ist, fehlt es jedenfalls an der Klärungsbedürftigkeit, weil sich die Antwort unmittelbar aus den gesetzlichen Vorschriften und der Rechtsprechung ergibt (vgl. BSG, Beschluss vom 3. April 2008 - Az.: B 11b AS 15/07 B, nach juris).

  • BSG, 08.12.2008 - B 12 R 37/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.03.2011 - L 6 KR 516/10
    Eine Abweichung liegt nicht schon dann vor, wenn das Urteil des SG nicht den Kriterien entspricht, die das BSG oder das Thüringer Landessozialgericht - das Berufungsgericht - aufgestellt haben, sondern erst, wenn das SG diesen Kriterien widersprochen, also andere Maßstäbe entwickelt hat (vgl. BSG, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - Az.: B 12 R 37/07 B zu § 160 Abs. 2 SGG).
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.03.2011 - L 6 KR 516/10
    Nicht ausreichend ist ein Rechtsirrtum im Einzelfall (vgl. BSG, Beschluss vom 27. Januar 1999 - Az.: B 4 RA 131/98 B, nach juris).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R

    Vergütung von Arzneimitteln nach Abgabe auf Grund verfälschter ärztlicher

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.03.2011 - L 6 KR 516/10
    Nach dem mit Urteil des BSG vom 17. Dezember 2009 - Az.: B 3 KR 13/08 R (nach juris) ist Rechtsgrundlage für den öffentlich-rechtlichen Vergütungsanspruch eines Apothekers bei der Abgabe von Arzneimitteln unmittelbar § 129 SGB V i.V.m. den Verträgen nach § 129 Abs. 2 und Abs. 5 Satz 1 SGB V. § 129 SGB V regelt den Abschluss von Rahmenverträgen über die Arzneimittelversorgung, und zwar in Absatz 2 bis Absatz 4 auf Bundesebene und in Absatz 5 auf Landesebene.
  • BSG, 27.10.2010 - B 12 KR 2/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.03.2011 - L 6 KR 516/10
    Eine Verletzung der Pflicht des Gerichts, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, kann nur festgestellt werden, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (vgl. BSG, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - Az.: B 12 KR 2/10 B m.w.N.).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 26/94

    Drogensubstitution mit Remedacen, pflichtwidrige Verordnung von Arzneimitteln,

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.03.2011 - L 6 KR 516/10
    Sie sind wie Rechtsnormen allein nach dem "objektivierten Willen des Gesetzes" auszulegen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Januar 1996 - Az.: 3 RK 26/94 nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1996 - L 16 KR 233/94
    Auszug aus LSG Thüringen, 15.03.2011 - L 6 KR 516/10
    Verstößt der Apotheker gegen diese Vorschriften kann allerdings unabhängig von dem jeweiligen auf Bundesebene geschlossenen Rahmenvertrag oder auf Landesebene geschlossenen Vertrag ein Vergütungsanspruch zu verneinen sein (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Dezember 1996 -Az.: L 16 Kr 233/94, nach juris).
  • LSG Thüringen, 19.10.2015 - L 4 AS 878/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassung der Berufung wegen grundsätzlicher

    Das Sozialgericht weicht nur dann von einer Entscheidung ab, wenn es einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der der zum selben Gegenstand gemachten und fortbestehenden aktuellen abstrakten Aussage übergeordneter Gerichte entgegen steht und dem erstinstanzlichen Urteil tragend zu Grunde liegt (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 15. März 2011 - L 6 KR 516/10 NZB und Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Februar 2011 - L 19 AS 1011/10 NZB).
  • LSG Thüringen, 17.04.2015 - L 4 AS 1578/13
    Das Sozialgericht weicht nur dann von einer Entscheidung ab, wenn es einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der der zum selben Gegenstand gemachten und einer fortbestehenden aktuellen abstrakten Aussage übergeordneter Gerichte entgegen steht und dem erstinstanzlichen Urteil tragend zu Grunde liegt (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 15. März 2011 - L 6 KR 516/10 NZB und Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Februar 2011 - L 19 AS 1011/10 NZB).
  • LSG Thüringen, 26.05.2015 - L 6 KR 478/11

    Krankenversicherung - Arzneimittelabgabe - Zulässigkeit der Änderung einer

    Der Senat gibt diesbezüglich seine entgegenstehende Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 15. März 2011 - Az.: L 6 KR 516/10 NZB) ausdrücklich auf.
  • LSG Thüringen, 09.12.2011 - L 6 KR 1164/11
    Unabhängig davon, dass die auf Grund § 21 des Gesetzes über das Apothekenwesen - Apothekengesetz - (ApothG) erlassene Apothekenbetriebsordnung keine Ansprüche auf Vergütung begründet (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 15. März 2011 - Az.: L 6 KR 516/10), gehört zu den danach zu berücksichtigenden Vorschriften auch § 129 Abs. 1 Nr. 3 SGB V (vgl. zu § 17 Abs. 4 ApBetrO, BSG, Urteil vom 3. August 2006 - Az.: B 3 KR 6/06 R, nach juris).
  • LSG Thüringen, 02.04.2014 - L 4 AS 50/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nichtzulassungsbeschwerde - Nichtvorliegen

    Das Sozialgericht weicht nur dann von einer Entscheidung ab, wenn es einen abstrakten Rechtssatz aufstellt, der der zum selben Gegenstand gemachten und fortbestehenden aktuellen abstrakten Aussage übergeordneter Gerichte entgegen steht und dem erstinstanzlichen Urteil tragend zu Grunde liegt (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 15. März 2011 - L 6 KR 516/10 NZB und Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Februar 2011 - L 19 AS 1011/10 NZB).
  • SG Düsseldorf, 28.09.2011 - S 2 KA 227/11

    Vertragsarztangelegenheiten

    Mit ihr konkretisiert der Vertragsarzt das Rahmenrecht des Versicherten auf Arzneimittelversorgung als Sachleistung für den vorliegenden Versicherungsfall (dazu näher BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R - GesR 2010, 693); er trägt über die Wirtschaftlichkeitsprüfung und mögliche Arzneiregresse die volle Verantwortung für sein Verordnungsverhalten (Thüringer LSG, Beschluss vom 15.03.2011 - L 6 KR 516/10 NZB -).
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