Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - L 6 KR 97/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 14 Abs 1 S 1 SGB 4, § 22 Abs 1 Halbs 1 SGB 4, § 488 Abs 2 BGB, § 8 Abs 1 EStG, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG
Sozialversicherung - keine Beitragspflicht von Zinsen für gestundetes Arbeitsentgelt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen auf Zinsen aus einem Guthaben aus einem ehemaligen Arbeitszeitkonto
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Krankenversicherung - Arbeitszeitkonto; Zinsen; Arbeitsentgelt; Darlehen; beitragspflichtiges Arbeitsentgelt; Zuwendung; Kapitalüberlassung; schuldrechtliche Vereinbarung
- rechtsportal.de
Keine Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen auf Zinsen aus einem Guthaben aus einem ehemaligen Arbeitszeitkonto
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zinsen für gestundetes Arbeitsentgelt sind kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 13.09.2013 - S 7 KR 128/09
- LSG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - L 6 KR 97/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 21.10.2014 - VIII R 44/11
Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Verzinsung von Genussrechten
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - L 6 KR 97/13
Zu den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gehören danach gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 Einkommensteuergesetz alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis für das Zurverfügungstellen seiner individuellen Arbeitskraft zufließen (vgl. BFH, Urteil vom 21. Oktober 2014 - VIII R 44/11 -, Rn. 10).Erforderlich ist jedoch, dass auch bei einer solchen Form der Mitarbeiterbeteiligung ein Sonderrechtsverhältnis begründet wird, das unabhängig vom Arbeitsverhältnis besteht und den gesamten Leistungsaustausch der Vertragspartner abbildet, ohne dass daneben noch dem Arbeitsverhältnis zuzuordnende, lohnsteuerrechtlich erhebliche Leistungen vorliegen (vgl. BFH, 21. Oktober 2014 - VIII R 44/11, Rn. 10; BFH, 17. Juni 2009 - VI R 69/06, BFHE 226, 47).
- BFH, 17.06.2009 - VI R 69/06
Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen als …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - L 6 KR 97/13
Erforderlich ist jedoch, dass auch bei einer solchen Form der Mitarbeiterbeteiligung ein Sonderrechtsverhältnis begründet wird, das unabhängig vom Arbeitsverhältnis besteht und den gesamten Leistungsaustausch der Vertragspartner abbildet, ohne dass daneben noch dem Arbeitsverhältnis zuzuordnende, lohnsteuerrechtlich erhebliche Leistungen vorliegen (…vgl. BFH, 21. Oktober 2014 - VIII R 44/11, Rn. 10; BFH, 17. Juni 2009 - VI R 69/06, BFHE 226, 47). - BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 725/07
Einbehalt von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - L 6 KR 97/13
Denn es hat sich zur sozialrechtlichen Qualifizierung der hier umstrittenen Zinseinkünfte bewusst nicht geäußert (vergleiche BAG, 30. April 2008 - 5 AZR 725/07, BAGE 126, 325-331, Rn. 20). - BFH, 20.11.2008 - VI R 25/05
Bei Einräumung eines handelbaren wie nicht handelbaren Aktienoptionsrechts führt …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - L 6 KR 97/13
Kein Arbeitslohn liegt allerdings vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsverhältnisse oder aufgrund sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (…BFH, 19. Oktober 1982 - VIII R 97/79, BFHE 137, 418, Rn. 11; BFH, 20. November 2008 - VI R 25/05, BFHE 223, 419 m.w.N). - BFH, 19.10.1982 - VIII R 97/79
Darlehn - Arbeitgeber - Zinsen - Kapitalforderung - Sicherung des Arbeitsplatzes …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.03.2015 - L 6 KR 97/13
Kein Arbeitslohn liegt allerdings vor, wenn die Zuwendung wegen anderer Rechtsverhältnisse oder aufgrund sonstiger, nicht auf dem Dienstverhältnis beruhender Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährt wird (BFH, 19. Oktober 1982 - VIII R 97/79, BFHE 137, 418, Rn. 11; BFH, 20. November 2008 - VI R 25/05, BFHE 223, 419 m.w.N).
- BFH, 20.04.2016 - II R 50/14
Ansprüche des Arbeitnehmers bei Einbehaltung von Sozialversicherungsbeiträgen - …
Er verweist u.a. auf das rechtskräftige Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt (LSG) vom 19. März 2015 L 6 KR 97/13 .In dem Fall, der dem LSG-Urteil vom 19. März 2015 L 6 KR 97/13 zugrunde lag, hatte die für die seinerzeitige Klägerin, ebenfalls eine Lehrerin, zuständige Einzugsstelle die Beitragspflicht für die vom Land gezahlten Zinsen für das Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto bejaht.