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LSG Thüringen, 26.01.2015 - L 6 KR 988/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kostenerstattung für ein Hörgerät - Hörhilfe - "Kostenaufstellung der Versorgung"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Justiz Thüringen
§ 83 SGG, § 192 Abs 1 Nr 2 SGG, § 24 SGB 10
Voraussetzungen der Auferlegung von Verschuldenskosten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gotha, 07.05.2013 - S 38 KR 1785/12
- LSG Thüringen, 26.01.2015 - L 6 KR 988/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R
Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch …
Auszug aus LSG Thüringen, 26.01.2015 - L 6 KR 988/13
Anspruchshindernd ist insoweit ein unbedingtes Verpflichtungsgeschäft im Verhältnis zwischen dem Versicherten und dem Leistungserbringer (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 24. Januar 2013 - Az.: B 3 KR 5/12 R, nach juris). - LSG Thüringen, 28.11.2008 - L 6 R 165/06
Sinn und Zweck einer Darlegung der Missbräuchlichkeit einer Rechtsverfolgung
Auszug aus LSG Thüringen, 26.01.2015 - L 6 KR 988/13
Der Antrag auf Aufhebung der Verschuldenskosten ist zulässig, weil der Kläger die Klage im Erörterungstermin am 9. Januar 2015 zurückgenommen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 28. November 2008 - L 6 R 165/06).
- LSG Baden-Württemberg, 19.01.2016 - L 1 AS 4045/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die durch …
Dies ist anzunehmen, wenn das Klagebegehren offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und seine Weiterverfolgung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden müsste (vgl. Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 04.11.2014 - L 20 AY 7/14, juris, Rn. 28, ebenso Beschluss des Thüringer LSG vom 26.01.2015 - L 6 KR 988/13, juris, Rn. 14, jeweils m.w.N.).