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   LSG Rheinland-Pfalz, 29.07.2009 - L 6 R 105/09   

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https://dejure.org/2009,1233
LSG Rheinland-Pfalz, 29.07.2009 - L 6 R 105/09 (https://dejure.org/2009,1233)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.07.2009 - L 6 R 105/09 (https://dejure.org/2009,1233)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - L 6 R 105/09 (https://dejure.org/2009,1233)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der vom Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nachzufordernden Gesamtsozialversicherungsbeiträge bei einem illegal beschäftigten Arbeitnehmer; Vorliegen einer illegalen Beschäftigung i.S.d. § 14 Abs. 2 S. 2 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV); ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags bei einer illegalen Beschäftigung, Fiktion einer Nettolohnvereinbarung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsfolgen bei illegaler Beschäftigung ? Pflicht zur Nachzahlung nicht abgeführter Gesamtsozialversicherungsbeiträge ? Unerheblichkeit der Vorstellungen des Verpflichteten ? Fiktion einer Nettolohnvereinbarung bei illegaler Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitgeberhaftung - Illegales Beschäftigungsverhältnis auch ohne Verschulden des ArbG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Willenlose Schwarzarbeit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Illegale Beschäftigung im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mitarbeiter als Subunternehmer beschäftigt - Ein illegales Beschäftigungsverhältnis kann auch vorliegen, wenn die Beteiligten davon nichts wissen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Illegale Beschäftigung auch ohne Vorsatz oder Fahrlässigkeit

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Scheinselbstständigkeit: Illegales Arbeitsverhältnis: Gilt auch bei unbewusstem Verstoß gegen Gesetz

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Illegales Beschäftigungsverhältnis setzt nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Arbeitgebers voraus

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Rechtsfolgen bei illegaler Beschäftigung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hohe Anforderungen an Arbeitgeber zur Vermeidung illegaler Beschäftigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hohe Anforderungen an Arbeitgeber zur Vermeidung illegaler Beschäftigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Illegale Beschäftigung - Irrtum schützt nicht vor Nachzahlung

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Illegales Beschäftigungsverhältnis setzt keinen Vorsatz voraus!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    LSG Rheinland-Pfalz zu illegalen Beschäftigungsverhältnissen - Illegales Beschäftigungsverhältnis liegt bereits vor, wenn unbewusst gegen geltende gesetzliche Vorschriften verstoßen wird

Besprechungen u.ä.

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur "illegalen Beschäftigung" auch ohne Verschulden des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 157 (Ls.)
  • DB 2009, 2443
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.01.2001 - VI R 102/98

    Arbeitgeberhaftung bei falschem Lohnsteuerabzug

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.07.2009 - L 6 R 105/09
    Die Verschuldensprüfung ist hierbei Aufgabe des Arbeitgebers, wobei aus § 39c Abs. 1 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 39d Abs. 3 Satz 4 EStG folgt, dass der Arbeitnehmer hinsichtlich des fehlenden Verschuldens beweispflichtig ist (BFH, Urteil vom 12.01.2001 - VI R 102/98, BFHE 194, 372).
  • Drs-Bund, 20.07.2005 - BT-Drs 15/5934
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.07.2009 - L 6 R 105/09
    Im Zehnten Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (BT-Drs. 15/5934) werde zusätzlich die Scheinselbständigkeit unter IV. "Illegale Beschäftigung" als eine besondere Begehungsweise bei der illegalen Ausländerbeschäftigung genannt.
  • SG Dortmund, 08.09.2008 - S 25 R 129/06

    Schwarzarbeit: Arbeitgeber schuldet Sozialversicherungsbeiträge aus

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.07.2009 - L 6 R 105/09
    Die Illegalität - d. h. Gesetzeswidrigkeit - bezieht sich hier nicht nur auf die Beschäftigung als solche (d. h., etwa auf die Frage ob die Beschäftigung eines Baggerfahrers als solche illegal ist), sondern insbesondere auch darauf, unter welchen Umständen die Beschäftigung ausgeübt wird (so zu Recht bereits SG Dortmund, Urteil vom 08.09.2008 - S 25 R 129/06 - juris).
  • BFH, 13.09.2007 - VI R 54/03

    Lohnzufluss bei Nachentrichtung der Arbeitnehmeranteile zur

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.07.2009 - L 6 R 105/09
    Würde man hingegen die auf dieser Grundlage ermittelte Steuernachzahlung wiederum als beitragsrechtlich relevanten geldwerten Vorteil einstufen und nochmals als Grundlage einer Beitragsforderung gegenüber dem Arbeitgeber heranziehen, entstünde eine "unendliche Spirale", die dazu führen würde, dass eine konkrete Beitragspflicht nicht zu ermitteln wäre (so auch Schlegel, jurisPR-SozR 19/2008, Anm. 1 zum Urteil des BFH vom 13.09.2007 - VI R 54/03).
  • FG Köln, 06.12.2006 - 11 K 5825/04

    Arbeitnehmereigenschaft von Telefoninterviewern eines Marktforschungsinstituts

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.07.2009 - L 6 R 105/09
    Diese Grundsätze gelten - entsprechend dem Zweck der Regelung, Steuerausfälle zu vermeiden - unabhängig davon, ob unstreitige Arbeitsverhältnisse vorgelegen haben oder ob der Arbeitgeber ggf. rechtsirrig davon ausgegangen ist, dass keine abhängige Beschäftigung vorlag (FG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.1999 - 2 K 7576/95 H (L) - juris; a. A. FG Köln, Urteil 06.12.2006 - 11 K 5825/04 - juris, dass die Anwendbarkeit auf Fälle beschränkt sieht, in denen unstreitig ein Arbeitsverhältnis vorliegt oder bei verständiger Würdigung angenommen werden musste).
  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.07.2009 - L 6 R 105/09
    Der BGH gehe in seinem Urteil vom 02.12.2008 (NJW 2009, 528) davon aus, dass der Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV auch ein Sanktionscharakter zukomme, so dass bei der Annahme einer illegalen Beschäftigung zumindest leichtfertige Verstöße gegen eine Vorschrift im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsrechts vorliegen müssten.
  • FG Düsseldorf, 24.02.1999 - 2 K 7576/95

    Rechtmäßigkeit eines Lohnsteuerhaftungsbescheids; Haftung des Arbeitgebers für

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 29.07.2009 - L 6 R 105/09
    Diese Grundsätze gelten - entsprechend dem Zweck der Regelung, Steuerausfälle zu vermeiden - unabhängig davon, ob unstreitige Arbeitsverhältnisse vorgelegen haben oder ob der Arbeitgeber ggf. rechtsirrig davon ausgegangen ist, dass keine abhängige Beschäftigung vorlag (FG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.1999 - 2 K 7576/95 H (L) - juris; a. A. FG Köln, Urteil 06.12.2006 - 11 K 5825/04 - juris, dass die Anwendbarkeit auf Fälle beschränkt sieht, in denen unstreitig ein Arbeitsverhältnis vorliegt oder bei verständiger Würdigung angenommen werden musste).
  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 301/09

    Schwarzgeldabrede

    Speziell regelt § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV die sozialversicherungsrechtliche Berechnungsgrundlage des Arbeitsentgelts in einem illegalen Beschäftigungsverhältnis ( BGH 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08 - Rn. 17, BGHSt 53, 71; LSG Rheinland-Pfalz 29. Juli 2009 - L 6 R 105/09 - DB 2009, 2443).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - L 5 KR 146/15

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - illegales Beschäftigungsverhältnis -

    Diese Grundsätze gelten - entsprechend dem Zweck der Regelung, Steuerausfälle zu vermeiden - auch nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung unabhängig davon, ob unstreitige Arbeitsverhältnisse vorgelegen haben oder ob der Arbeitgeber gegebenenfalls rechtsirrig davon ausgegangen ist, dass keine abhängige Beschäftigung vorlag (vgl. etwa LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juli 2009 - L 6 R 105/09; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Mai 2010 - L 11 KR 25/10 ER-B; SG Dortmund, Urteil vom 8. September 2008 - S 25 R 129/08, jeweils m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2015 - 3 Sa 437/14

    Arbeitnehmerbegriff - Korrekturtätigkeit - Nettolohnvereinbarung

    Das LAG München (27.02.2009 LAGE § 611 BGB 2002 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 1; ebenso LSG Mainz 29.07.2009 - L 6 R 105/09, DB 2001, 2443) hat angenommen, dass dann, wenn die Parteien eine Schwarzgeldabrede treffen, wonach das Arbeitsverhältnis als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mit 400 EUR geführt wird, tatsächlich aber mindestens 1.300 EUR an den Arbeitnehmer ausbezahlt werden, gem. § 14 Abs. 2 S. 2 SGB IV die Vereinbarung eines Nettoarbeitsentgelts fingiert wird.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2014 - L 2 R 225/14
    Angesichts der nach derzeitigem Sach- und Streitstand gebotenen Anwendung des § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV und damit des sog. Abtastverfahrens (vgl. auch zu der sich aus der gesetzlichen Vorgabe des § 39c Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes [EStG)] ergebenden Heranziehung der Steuerklasse VI bei der Bemessung der im Rahmen des Abtastverfahrens in Ansatz zu bringenden Lohnsteuerbelastung: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juli 2009 - L 6 R 105/09 -, DB 2009, 2443) begegnen die Berechnungen der Antragsgegnerin bislang im Grundsätzlichen keinen Bedenken.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2020 - L 9 R 140/17
    Dann ist diese Steuerklasse auch bei der Berechnung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsnachforderung zugrunde zu legen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - L 10 BA 537/18; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17. September 2015 - L 5 KR 146/15 B ER; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juli 2009 - L 6 R 105/09; Werner in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl., § 14 SGB IV - Stand: 01.03.2016, Rn. 312).
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