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   LSG Thüringen, 20.06.2014 - L 6 R 512/14 B ER   

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https://dejure.org/2014,18852
LSG Thüringen, 20.06.2014 - L 6 R 512/14 B ER (https://dejure.org/2014,18852)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 20.06.2014 - L 6 R 512/14 B ER (https://dejure.org/2014,18852)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 20. Juni 2014 - L 6 R 512/14 B ER (https://dejure.org/2014,18852)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Thüringen, 09.08.2011 - L 6 R 997/11

    Anordnungsgrund für die vorläufige Zahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.06.2014 - L 6 R 512/14
    Mit Beschluss vom 11. April 2014 hat das SG den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt und zur Begründung einen Beschluss des erkennenden Senats vom 9. August 2011 - Az.: L 6 R 997/11 B ER zitiert.

    Der Senat verweist vorab darauf hin, dass entgegen den Gründen II im Beschluss des SG der hier zugrunde liegende Sachverhalt mit dem im Rechtsstreit Az.: L 6 R 997/11 B ER nicht vergleichbar ist.

  • LSG Hessen, 27.03.2009 - L 3 U 271/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.06.2014 - L 6 R 512/14
    Bevor eine Rentenleistung zur Auszahlung gebracht würde, deren Voraussetzungen nicht sämtlich feststehen, ist es dem Beschwerdeführer zuzumuten, die Sicherstellung seines Lebensunterhalts durch entsprechende Antragstellung bei den zuständigen Trägern für Leistungen nach dem SGB II bzw. nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu beantragen (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. März 2009 - Az.: L 3 U 271/08 B ER, Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. September 2003 - Az.: L 3 B 6/03 RA m.w.N., beide nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2003 - L 3 B 6/03

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.06.2014 - L 6 R 512/14
    Bevor eine Rentenleistung zur Auszahlung gebracht würde, deren Voraussetzungen nicht sämtlich feststehen, ist es dem Beschwerdeführer zuzumuten, die Sicherstellung seines Lebensunterhalts durch entsprechende Antragstellung bei den zuständigen Trägern für Leistungen nach dem SGB II bzw. nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu beantragen (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27. März 2009 - Az.: L 3 U 271/08 B ER, Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. September 2003 - Az.: L 3 B 6/03 RA m.w.N., beide nach juris).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Thüringen, 20.06.2014 - L 6 R 512/14
    Dabei begegnet es grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn sich die Gerichte bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage, soweit nicht existentielle Leistungen in Frage stehen, an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 12. Mai 2005 - Az.: 1 BvR 569/05, nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.03.2017 - L 7 SO 420/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Trägt der Antragsteller zu seiner eigenen Einkommens- und Vermögenssituation nichts vor, ist ein Anordnungsgrund bereits deswegen nicht glaubhaft gemacht (vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 20. Juni 2014 - L 6 R 512/14 B ER - juris Rdnr. 26).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2018 - L 9 AL 92/18

    Gewährung eines Gründungszuschusses

    Solange ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB II nicht gestellt und abgelehnt worden ist, fehlt es an einem Anordnungsgrund (LSG NRW, Beschluss vom 14.01.2010 - L 19 B 31/09 AL ER- juris Rn. 21; Thüringer LSG, Beschluss vom 20.06.2014 - L 6 R 512/14 B ER - juris Rn. 26; Burkiczak, in: jurisPK-SGG, § 86b Rn. 380).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.07.2019 - L 12 R 72/19
    Dieser ist zu bejahen, wenn das im Hauptsacheverfahren fragliche materielle Recht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben ist (vgl. Thüringer Landessozialgericht (LSG), Beschluss vom 20.6.2014 - L 6 R 512/14 B ER -, Rn. 23f, juris, unter Bezugnahme auf Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05).
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