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   LSG Thüringen, 06.03.2015 - L 6 R 866/14   

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https://dejure.org/2015,4967
LSG Thüringen, 06.03.2015 - L 6 R 866/14 (https://dejure.org/2015,4967)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 06.03.2015 - L 6 R 866/14 (https://dejure.org/2015,4967)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 06. März 2015 - L 6 R 866/14 (https://dejure.org/2015,4967)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Bayern, 05.02.2007 - L 6 B 22/07

    Durchführung einer summarischen Prüfung im Prozesskostenhilfeverfahren zur

    Auszug aus LSG Thüringen, 06.03.2015 - L 6 R 866/14
    Die Einholung eines ärztlichen Befundberichts ist jedoch jedenfalls dann keine Beweisaufnahme in diesem Sinn, wenn das Gericht mit den erbetenen Befundangaben - wie im vorliegenden Fall - keine weitergehende Beurteilung des ihm konkret vorliegenden Sachverhalts erfragt, wie etwa die sich aus der gesundheitlichen Situation ergebenden Leistungseinschränkungen oder ob eine bestimmte Tätigkeit noch verrichtet werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2014 - L 6 R 315/14 unter Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2011 - L 11 SB 287/09 B, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juni 2010 - L 5 AS 330/09 B, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. Juni 2008 - L 12 B 2/08 SB, Bayerisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007 - L 6 B 22/07 R PKH; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Juni 1986 - L 14 S 3/86, diese jeweils nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2008 - L 12 B 2/08

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe; Begründung der Erfolgsaussicht durch die

    Auszug aus LSG Thüringen, 06.03.2015 - L 6 R 866/14
    Die Einholung eines ärztlichen Befundberichts ist jedoch jedenfalls dann keine Beweisaufnahme in diesem Sinn, wenn das Gericht mit den erbetenen Befundangaben - wie im vorliegenden Fall - keine weitergehende Beurteilung des ihm konkret vorliegenden Sachverhalts erfragt, wie etwa die sich aus der gesundheitlichen Situation ergebenden Leistungseinschränkungen oder ob eine bestimmte Tätigkeit noch verrichtet werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2014 - L 6 R 315/14 unter Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2011 - L 11 SB 287/09 B, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juni 2010 - L 5 AS 330/09 B, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. Juni 2008 - L 12 B 2/08 SB, Bayerisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007 - L 6 B 22/07 R PKH; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Juni 1986 - L 14 S 3/86, diese jeweils nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.06.1986 - L 14 S 3/86

    Prozeßkostenhilfe; Gewährung; Sozialgericht; Erfolgsaussicht; Zeitpunkt;

    Auszug aus LSG Thüringen, 06.03.2015 - L 6 R 866/14
    Die Einholung eines ärztlichen Befundberichts ist jedoch jedenfalls dann keine Beweisaufnahme in diesem Sinn, wenn das Gericht mit den erbetenen Befundangaben - wie im vorliegenden Fall - keine weitergehende Beurteilung des ihm konkret vorliegenden Sachverhalts erfragt, wie etwa die sich aus der gesundheitlichen Situation ergebenden Leistungseinschränkungen oder ob eine bestimmte Tätigkeit noch verrichtet werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2014 - L 6 R 315/14 unter Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2011 - L 11 SB 287/09 B, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juni 2010 - L 5 AS 330/09 B, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. Juni 2008 - L 12 B 2/08 SB, Bayerisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007 - L 6 B 22/07 R PKH; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Juni 1986 - L 14 S 3/86, diese jeweils nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.06.2010 - L 5 AS 330/09

    Mehraufwand wegen kostenaufwändiger Ernährung

    Auszug aus LSG Thüringen, 06.03.2015 - L 6 R 866/14
    Die Einholung eines ärztlichen Befundberichts ist jedoch jedenfalls dann keine Beweisaufnahme in diesem Sinn, wenn das Gericht mit den erbetenen Befundangaben - wie im vorliegenden Fall - keine weitergehende Beurteilung des ihm konkret vorliegenden Sachverhalts erfragt, wie etwa die sich aus der gesundheitlichen Situation ergebenden Leistungseinschränkungen oder ob eine bestimmte Tätigkeit noch verrichtet werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2014 - L 6 R 315/14 unter Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2011 - L 11 SB 287/09 B, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juni 2010 - L 5 AS 330/09 B, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. Juni 2008 - L 12 B 2/08 SB, Bayerisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007 - L 6 B 22/07 R PKH; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Juni 1986 - L 14 S 3/86, diese jeweils nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2011 - L 11 SB 287/09

    Prozesskostenhilfe - hinreichende Aussicht auf Erfolg - maßgeblicher Zeitpunkt -

    Auszug aus LSG Thüringen, 06.03.2015 - L 6 R 866/14
    Die Einholung eines ärztlichen Befundberichts ist jedoch jedenfalls dann keine Beweisaufnahme in diesem Sinn, wenn das Gericht mit den erbetenen Befundangaben - wie im vorliegenden Fall - keine weitergehende Beurteilung des ihm konkret vorliegenden Sachverhalts erfragt, wie etwa die sich aus der gesundheitlichen Situation ergebenden Leistungseinschränkungen oder ob eine bestimmte Tätigkeit noch verrichtet werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2014 - L 6 R 315/14 unter Hinweis auf LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2011 - L 11 SB 287/09 B, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Juni 2010 - L 5 AS 330/09 B, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. Juni 2008 - L 12 B 2/08 SB, Bayerisches LSG, Beschluss vom 5. Februar 2007 - L 6 B 22/07 R PKH; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Juni 1986 - L 14 S 3/86, diese jeweils nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2019 - L 10 SB 107/19

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Prognostische

    Es ist - angesichts der oben dargelegten verfassungsrechtlichen Funktion der Gewährung von PKH - rechtswidrig, aufgrund eingeholter, spezifischer Befundberichte (also getätigter Ermittlungen) die Erfolgsaussichten zu beurteilen und anschließend auf dieser Basis über den Anspruch auf PKH zu entscheiden, wenn Entscheidungsreife schon zu einem Zeitpunkt vor Anforderung der Befundberichte vorlag (anderer Ansicht wohl LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. Juni 2008, L 12 B 2/08 SB; Bayerisches LSG Beschluss vom 5. Februar 2007 L 6 SB 22/07 R PKH; differenzierend LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 8. September 2011 L 3 87/11 B; LSG Thüringen Beschluss vom 6. März 2015 L 6 R 866/14 alle Entscheidungen zitiert nach juris zum Streitstand auch Gall in jurisPK-SGG § 73a Rn 47 zu Fußnote 126).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2016 - L 9 R 269/14
    Die Anforderung von Befundberichten gehört jedoch noch zu den Erhebungen und Auskunftsersuchen, die dem Gericht nach § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 118 Abs. 2 Satz 2 ZPO zur Prüfung des PKH-Gesuchs eingeräumt sind (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. April 2012 - 1 BvR 2869/11, Rn. 17 f.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2014 - L 11 R 2360/14 B, Rn. 21; Thüringer LSG, Beschluss vom 6. März 2015 - L 6 R 866/14, Rn. 12; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Juli 2014 - L 5 P 9/14 B, Rn. 19 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2015 - L 9 R 480/14
    Die Anforderung von Befundberichten gehört jedoch noch zu den Erhebungen und Auskunftsersuchen, die dem Gericht nach § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 118 Abs. 2 Satz 2 ZPO zur Prüfung des PKH-Gesuchs eingeräumt sind (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. April 2012 - 1 BvR 2869/11, Rn. 17 f.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2014 - L 11 R 2360/14 B, Rn. 21; Thüringer LSG, Beschluss vom 6. März 2015 - L 6 R 866/14, Rn. 12; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Juli 2014 - L 5 P 9/14 B, Rn. 19 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2018 - L 9 R 60/18
    Unabhängig davon ist gängige Senatsrechtsprechung (z.B. Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2016 - L 9 R 269/14 B - und vom 2. November 2015 - L 9 R 480/14 B), dass die Einholung von Befundberichten (ohne ergänzende Fragen) regelmäßig keine Beweiserhebung darstellt, sondern es sich lediglich um schriftliche Zeugenauskünfte der behandelnden Ärzte handelt, also um Erhebungen und Auskunftsersuchen, die dem Gericht nach § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 118 Abs. 2 Satz 2 ZPO zur Prüfung des PKH-Gesuchs eingeräumt sind (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. April 2012 - 1 BvR 2869/11, Rn. 17 f.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2014 - L 11 R 2360/14 B, Rn. 21; Thüringer LSG, Beschluss vom 6. März 2015 - L 6 R 866/14, Rn. 12; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Juli 2014 - L 5 P 9/14 B, Rn. 19 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2016 - L 9 R 299/15
    Vielmehr ist gängige Senatsrechtsprechung (z.B. Senatsbeschlüsse vom 7. Juli 2016 - L 9 R 269/14 B - und vom 2. November 2015 - L 9 R 480/14 B), dass die Einholung von Befundberichten (ohne ergänzende Fragen) regelmäßig keine Beweiserhebung, sondern lediglich schriftliche Zeugenauskünfte der behandelnden Ärzte darstellt, also Erhebungen und Auskunftsersuchen, die dem Gericht nach § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 118 Abs. 2 Satz 2 ZPO zur Prüfung des PKH-Gesuchs eingeräumt sind (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. April 2012 - 1 BvR 2869/11, Rn. 17 f.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Mai 2014 - L 11 R 2360/14 B, Rn. 21; Thüringer LSG, Beschluss vom 6. März 2015 - L 6 R 866/14, Rn. 12; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Juli 2014 - L 5 P 9/14 B, Rn. 19 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2016 - L 14 U 13/16
    Dies allein gilt insoweit auch noch nicht als Beweisaufnahme [vgl. für die Einholung von Befundberichten Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. Juni 2008, L 12 B 2/08 SB; Thüringer LSG, Beschluss vom 6. März 2015, L 6 R 866/14; jeweils juris].
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