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   LSG Berlin, 10.07.2002 - L 6 RA 95/00   

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LSG Berlin, 10.07.2002 - L 6 RA 95/00 (https://dejure.org/2002,67101)
LSG Berlin, Entscheidung vom 10.07.2002 - L 6 RA 95/00 (https://dejure.org/2002,67101)
LSG Berlin, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - L 6 RA 95/00 (https://dejure.org/2002,67101)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 20/10 R

    Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - verspätet

    Damit unterscheidet sich die Regelung in Art. 27 Abs. 2 Satz 1 Abk Israel SozSich zB vom Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit (Abk USA SozSich) vom 7.1.1976 (BGBl II 1976, 1358) idF des Zusatzabkommens vom 2.10.1986 (BGBl II 1988, 83) und des Zweiten Zusatzabkommens vom 6.3.1995 (BGB lI 1996, 302) ; dieses sieht in seinem Art. 14 Abs. 1 zwar ebenfalls die Wirksamkeit des Antrags gegenüber einem Träger des anderen Vertragsstaats vor, regelt aber in Art. 7 Abs. 1 der Durchführungsvereinbarung vom 21.6.1978 (BGBl II 1979, 567) idF der Zusatzvereinbarung vom 2.10.1986 (BGBl II 1988, 86) und der Zweiten Zusatzvereinbarung vom 6.3.1995 (BGBl II 1996, 306) einschränkend, der Antrag müsse "erkennen" lassen, dass auch Versicherungszeiten nach den Rechtsvorschriften des anderen Vertragsstaats geltend gemacht würden (vgl hierzu Senatsurteil vom 8.12.2005 - BSGE 95, 300 = SozR 4-2200 § 1290 Nr. 1, RdNr 23; LSG Berlin vom 10.7.2002 - L 6 RA 95/00 - Juris RdNr 23; LSG Hamburg vom 25.8.2004 - L 1 RJ 93/02 - Juris RdNr 16; ebenso auch inhaltsgleiche Vorschriften in anderen Sozialversicherungsabkommen, zB Art. 19 Abs. 3 Satz 1 Abk Kanada SozSich vom 14.11.1985 in der - neuen - Fassung des Zusatzabkommens vom 27.8.2002 <BGBl II 2003, 666>) .
  • SG Lübeck, 15.11.2007 - S 14 R 455/07

    Abstellen auf den Zeitpunkt der Antragstellung für den Zeitpunkt der Leistung

    Diese Vorschrift enthält jedoch keine gesetzliche Fiktion der Gestalt, dass ein in den USA gestellter Antrag auf Geldleistungen nach den amerikanischen Rechtsvorschriften ohne weiteres auch als Antrag auf Geldleistungen nach den deutschen Rechtsvorschriften gilt (vgl. LSG Berlin 10. Juli 2002 - L 6 RA 95/00 ).
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