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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - L 6 SB 187/09   

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https://dejure.org/2010,16828
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - L 6 SB 187/09 (https://dejure.org/2010,16828)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.04.2010 - L 6 SB 187/09 (https://dejure.org/2010,16828)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. April 2010 - L 6 SB 187/09 (https://dejure.org/2010,16828)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2009 - L 6 SB 110/08

    Feststellung eines GdB von 50 - Schwerbehinderteneigenschaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2010 - L 6 SB 187/09
    Diese Regelung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 31.03.2009, L 6 SB 110/08 m.w.N.) so auszulegen, dass Leiden, die mit einem GdB von "gerade eben" 20, also einem "schwachen" GdB von 20 bewertet werden, grundsätzlich nicht in die Gesamt-GdB-Bildung einfließen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - L 10 SB 89/12

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Dass der 6. Senat dies nicht gemeint hat, ergibt sich aus dessen späterer Entscheidung vom 26.04.1010 (L 6 SB 187/09 in Juris).
  • SG Chemnitz, 02.12.2015 - S 16 SB 190/15

    Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) von 50 bei Vorliegen einer

    Bei Einzel-GdB´s von 20 im unteren Bereich ist es in der Regel nicht gerechtfertigt, eine Erhöhung des GdB´s vorzunehmen (LSG Essen, L 6 SB 187/09, LSG Halle L 7 SB 106/07).
  • LSG Bayern, 02.07.2013 - L 15 SB 119/10

    Selbst fünf Einzel GdB von 20 können bei voneinander unabhängigen

    Dies gilt umso eher, wenn die funktionelle Störung nur mit einem "schwachen" GdB von 20 zu beurteilen ist (vgl. Landessozialgericht - LSG - für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.04.2010, Az.: L 6 SB 187/09, wobei das LSG Nordrhein-Westfalen in ständiger Rechtsprechung davon ausgeht, dass ein "schwacher" GdB von 20 grundsätzlich nicht in die Gesamt-GdB-Bildung einfließen kann).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2014 - L 10 SB 136/13

    Feststellung der Schwerbehinderung nach SGB IX (mit einem Grad der Behinderung

    Der Senat weist darauf hin, dass nach der Rechtsprechung der mit dem SGB IX befassten Senate des Hauses mit Einzel-GdB Werten von 30, 20, 20 regelmäßig die Schwerbehinderung nicht erreicht werden kann (Urteile vom 29.08.2012, L 10 SB 89/12, in Juris, vom 29.06.2012, L 13 SB 127/11, in Juris und vom 26.04.2010, L 6 SB 187/09, in Juris, sämtlich rechtskräftig).
  • SG Aachen, 19.08.2014 - S 12 SB 888/13

    Maßgeblich für GdB sind nicht die Diagnosen, sondern die objektiven

    Dieser Wert ist nämlich, wie bereits oben dargelegt, wenn überhaupt nur soeben erreicht und führt damit nach den dargelegten Wertungen der Versorgungsmedizinischen Grundsätze nahezu regelhaft nicht zu einer Erhöhung des Gesamt-GdB führt (vgl. allgemeine Auffassung: LSG Nordrhein-Westfalen Urteile vom 18.05.2004 - L 6 SB 130/03; 31.03.2009 - L 6 SB 110/08; Beschluss vom 26.04.2010 - L 6 SB 187/09; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 30.04.2012 - L 10 SB 91/11).
  • LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 SB 23/09

    Behinderung, Erkrankung, Funktionsbehinderung, Herabsetzung, Befund

    Dies gilt umso eher, wenn die funktionelle Störung nur mit einem "schwachen" GdB von 20 zu beurteilen ist (vgl. Landessozialgericht - LSG - für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.04.2010, Az.: L 6 SB 187/09, wobei das LSG Nordrhein-Westfalen in ständiger Rechtsprechung davon ausgeht, dass ein "schwacher" GdB von 20 grundsätzlich nicht in die Gesamt-GdB-Bildung einfließen kann).
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