Rechtsprechung
LSG Sachsen, 20.09.2010 - L 6 SB 20/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Festlegung des GdB und eines Nachteilsausgleichs H im Schwerbehindertenrecht für ein an Galaktosämie leidendes Kind
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festlegung des Grades der Behinderung (GdB) und eines Nachteilsausgleichs H im Schwerbehindertenrecht für ein an Galaktosämie leidendes Kind
Verfahrensgang
- SG Leipzig, 20.12.2007 - S 4 SB 349/09
- LSG Sachsen, 20.09.2010 - L 6 SB 20/09
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2016 - L 13 SB 87/15
Bewertung eines Diabetes mellitus im Schwerbehindertenrecht - Zuerkennung des …
Dies führt zwar zu einem Anspruch auch der Klägerin, die am Krankheitsbild des AGS leidet, auf Feststellung des Merkzeichens "H" bis April 2014 (dazu unten 2.), nicht jedoch zur Annahme eines höheren GdB als 30; diese Kombination eines GdB von 30 und des Merkzeichens "H" ist nach Teil A Nr. 5 d) VMG bei Kindern und Jugendlichen jedenfalls möglich, so dass es insoweit dahinstehen kann, ob diese Kombinationsmöglichkeit auch bei Erwachsenen besteht (bejahend Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. September 2010 - L 6 SB 20/09 - juris Rn. 96).Er bewertet den GdB der Klägerin nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalls mit 30, unter vergleichender Heranziehung der Beurteilung bei anderen Störungen des Hormonhaushalts bzw. des Stoffwechsels (insb. des Diabetes; vgl. u. a. aber etwa auch Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. September 2010 - L 6 SB 20/09 - zum Erkrankungsbild der Galaktosämie mit dem Erfordernis lebenslanger laktosefreier und galaktosearmer Diät).
- LSG Bayern, 28.02.2013 - L 15 SB 137/12
Zur Höhe des GdB und den gesundheitelichen Voraussetzungen für das Merkzeichen H
Ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen H schon deshalb nicht festgestellt werden können, weil die Klägerin nicht schwerbehindert im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX ist, also ihr GdB nicht mindestens 50 beträgt, und ihr daher gemäß § 1 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Schwerbehindertenausweisverordnung kein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden kann, in den das Merkzeichen einzutragen wäre ist, was offenbar Goebel (…vgl. jurisPK-SGB IX, 1. Aufl. 2010, Stand 07.11.2011, § 69 SGB IX, Rdnr. 40) meint, wenn er - ohne dies genauer zu reflektieren - formuliert: "Ist ein schwerbehinderter Mensch hilflos im Sinne des § 33b EStG oder entsprechender Vorschriften, ist im Ausweis das Merkzeichen H einzutragen", oder ob es im Rahmen des Merkzeichens H nicht auf die Schwerbehinderteneigenschaft ankommt, wofür der Wortlaut des § 33 b Abs. 3 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ("Für behinderte Menschen, die hilflos im Sinne des Absatzes 6 sind, und für Blinde erhöht sich der Pauschbetrag auf 3 700 Euro.") spricht (so auch das Sächsische Landessozialgericht, Urteil vom 20.09.2010, Az.: L 6 SB 20/09), kann vorliegend dahingestellt bleiben. - LSG Schleswig-Holstein, 10.11.2015 - L 2 SB 16/12
Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen H - Hilflosigkeit - Versorgungsmedizinische …
Diesbezüglich hat sich das Sozialgericht auf ein Urteile des Sächsischen Landessozialgerichts und des Bundessozialgericht gestützt (L 6 SB 20/09 vom 20. September 2010 bzw. B 9 RVs 1/91 vom 23. Juni 1993). - LSG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - L 3 SB 1180/09 § 33 b EStG stellt hinsichtlich der steuerrechtlichen Förderung bei der Hilflosigkeit nicht allein auf das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft mit einem Mindest-GdB von 50 ab, sondern gewährt "behinderten Menschen" eine steuerrechtliche Förderung (LSG Sachsen, Urteil vom 20.09.2010 - L 6 SB 20/09 - in juris).