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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 6 SF 112/13 ER   

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https://dejure.org/2013,12966
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 6 SF 112/13 ER (https://dejure.org/2013,12966)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.06.2013 - L 6 SF 112/13 ER (https://dejure.org/2013,12966)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - L 6 SF 112/13 ER (https://dejure.org/2013,12966)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R

    Übertragung der Entscheidungskompetenz des Vorsitzenden und Aussetzung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 6 SF 112/13
    Dies folgt aus der Entscheidung des Gesetzgebers, dass die Rechtsmittel Berufung und Beschwerde schon grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung haben (§ 154 Abs. 1 iVm § 86 a; § 154 Abs. 2 SGG (Berufung); § 175 Satz 1 und 2 SGG (Beschwerde); vgl hierzu auch BSG Beschl v 05.09.2001 B 3 KR 47/01 R) und - bezogen auf die hier eingelegte Beschwerde - keiner der in § 175 Satz 1 und 2 SGG aufgeführten Tatbestände gegeben ist, der ausnahmsweise die aufschiebende Wirkung nach sich zieht.

    Auch der Antragsteller macht nicht geltend, der Beschluss sei so offensichtlich rechtswidrig, dass es ihm nicht zumutbar sei, die auferlegte vorläufige Verpflichtung zu erfüllen (zur Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Rechtsmittels bei Entscheidungen nach § 199 Abs. 2 SGG vgl BSG Beschl v 09.05.2001 B 3 KR 47/01 R; Leitherer in Meyer-Ladewig/Leitherer/Keller aaO).

  • BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B

    Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 6 SF 112/13
    Die Anordnung nach § 199 Abs. 2 SGG, die Vollstreckung einstweilen auszusetzen, ist eine Ermessensentscheidung (s BSG SozR 4-1500 § 154 Nr. 1; LSG BW Beschl v 26.01.2006 L 8 AS 403/06 ER; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer SGG 10. Aufl § 199 Rn 8 mwN; aA BSG SozR 3-1500 § 199 Nr. 1).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 6 SF 112/13
    Ist aber schon das in der Hauptsache geführte Eilverfahren im Sinne eines nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 4 SGG effizienten Rechtsschutzes darauf gerichtet, schwere und unzumutbare Beeinträchtigungen, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden können, abzuwenden (s etwa BVerfG Beschl v 10.10.2003 1 BvR 2025/03; BVerfG aaO), so bedarf es für eine vorläufige Aussetzung der Vollstreckung nach § 199 Abs. 2 SGG im Eilverfahren der Glaubhaftmachung weiterer derart schwerwiegender Nachteile, die nicht anders abwendbar sind als in dem schmalen Zeitfenster bis zur Entscheidung über die Beschwerde (zur Glaubhaftmachung s Bayer LSG Beschl v 08.02.2006 L 10 AS 17/06 ER; LSG BW Beschl v 24.06.2008 L 7 AS 2955/08 ER).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 6 SF 112/13
    Ihre Gewährung entspricht einer verfassungsrechtlichen, dem Schutz der Menschenwürde dienenden Pflicht des Staates (vgl BVerfG Beschl v 12.05.2005 1 BvR 569/05).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2006 - L 8 AS 403/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anordnung der Vollstreckungsaussetzung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 6 SF 112/13
    Die Anordnung nach § 199 Abs. 2 SGG, die Vollstreckung einstweilen auszusetzen, ist eine Ermessensentscheidung (s BSG SozR 4-1500 § 154 Nr. 1; LSG BW Beschl v 26.01.2006 L 8 AS 403/06 ER; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer SGG 10. Aufl § 199 Rn 8 mwN; aA BSG SozR 3-1500 § 199 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2008 - L 7 AS 2955/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag des Grundsicherungsträgers auf Aussetzung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 6 SF 112/13
    Ist aber schon das in der Hauptsache geführte Eilverfahren im Sinne eines nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 4 SGG effizienten Rechtsschutzes darauf gerichtet, schwere und unzumutbare Beeinträchtigungen, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden können, abzuwenden (s etwa BVerfG Beschl v 10.10.2003 1 BvR 2025/03; BVerfG aaO), so bedarf es für eine vorläufige Aussetzung der Vollstreckung nach § 199 Abs. 2 SGG im Eilverfahren der Glaubhaftmachung weiterer derart schwerwiegender Nachteile, die nicht anders abwendbar sind als in dem schmalen Zeitfenster bis zur Entscheidung über die Beschwerde (zur Glaubhaftmachung s Bayer LSG Beschl v 08.02.2006 L 10 AS 17/06 ER; LSG BW Beschl v 24.06.2008 L 7 AS 2955/08 ER).
  • LSG Bayern, 08.02.2006 - L 10 AS 17/06

    Erlass einstweiliger Anordnungen gemäß § 199 Abs. 2 SGG in Eilverfahren nach dem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 6 SF 112/13
    Ist aber schon das in der Hauptsache geführte Eilverfahren im Sinne eines nach Maßgabe des Art. 19 Abs. 4 SGG effizienten Rechtsschutzes darauf gerichtet, schwere und unzumutbare Beeinträchtigungen, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden können, abzuwenden (s etwa BVerfG Beschl v 10.10.2003 1 BvR 2025/03; BVerfG aaO), so bedarf es für eine vorläufige Aussetzung der Vollstreckung nach § 199 Abs. 2 SGG im Eilverfahren der Glaubhaftmachung weiterer derart schwerwiegender Nachteile, die nicht anders abwendbar sind als in dem schmalen Zeitfenster bis zur Entscheidung über die Beschwerde (zur Glaubhaftmachung s Bayer LSG Beschl v 08.02.2006 L 10 AS 17/06 ER; LSG BW Beschl v 24.06.2008 L 7 AS 2955/08 ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2012 - L 6 SF 348/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 6 SF 112/13
    Im Übrigen hat aber auch der Senat in vergleichbaren Verfahren bei der Prüfung eines Anspruchs aus Art. 1 EFA Bedenken gegen die Beachtlichkeit des von der Bundesregierung erklärten Vorbehaltes geäußert (so etwa Beschl v 06.11.2012 L 6 SF 348/12 ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - L 6 AS 531/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 6 SF 112/13
    Wenn das EFA keine Anwendung findet, dürfte aber dies hat der Senat bereits verschiedentlich ausgeführt der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht greifen; der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II wäre dann wohl aus dem Gleichbehandlungsgebot nach Art. 4 VO (EG) 883/2004 begründet (so zuletzt Beschlüsse des Senats v 16.05.2013 L 6 AS 531/13 B ER und v 06.06.2013 L 6 AS 170/13 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 6 AS 170/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2013 - L 6 SF 112/13
    Wenn das EFA keine Anwendung findet, dürfte aber dies hat der Senat bereits verschiedentlich ausgeführt der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht greifen; der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II wäre dann wohl aus dem Gleichbehandlungsgebot nach Art. 4 VO (EG) 883/2004 begründet (so zuletzt Beschlüsse des Senats v 16.05.2013 L 6 AS 531/13 B ER und v 06.06.2013 L 6 AS 170/13 B ER).
  • SG Detmold, 15.10.2013 - S 18 AS 1769/13

    Versagung von Leistungen nach dem SGB II an einen griechischen Staatsangehörigen

    Zweifel am wirksamen Vorbehalt zum EFA haben auch das LSG Sachsen-Anhalt im Beschluss vom 29.01.2013 (L 2 AS 903/12 B ER) und das LSG NRW im Beschluss 06.06.2013 (L 6 SF 112/13 ER) geäußert.
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