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   LSG Thüringen, 12.05.2015 - L 6 SF 115/15 B   

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https://dejure.org/2015,12791
LSG Thüringen, 12.05.2015 - L 6 SF 115/15 B (https://dejure.org/2015,12791)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 12.05.2015 - L 6 SF 115/15 B (https://dejure.org/2015,12791)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - L 6 SF 115/15 B (https://dejure.org/2015,12791)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Rechtswidrigkeit eines gegen Unbeteiligte ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlusses nach § 55 RVG; Zulässigkeit einer Kostenerstattung im Erinnerungsverfahren

  • Justiz Thüringen

    § 55 RVG, § 56 Abs 2 RVG, § 33 Abs 3 RVG, § 197 Abs 2 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - grobe Rechtswidrigkeit eines gegen Unbeteiligte ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlusses nach § 55 RVG - Kostenerstattung im Erinnerungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Rechtswidrigkeit eines gegen Unbeteiligte ergangenen Kostenfestsetzungsbeschlusses nach § 55 RVG; Zulässigkeit einer Kostenerstattung im Erinnerungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Thüringen, 11.07.2002 - L 6 RA 606/97
    Auszug aus LSG Thüringen, 12.05.2015 - L 6 SF 115/15
    Auch besteht kein Anspruch auf Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts, wenn der Rechtsanwaltswechsel mutwillig erfolgte oder hierfür ein triftiger Grund fehlt, der auch einen verständigen und auf eigene Kosten klagenden Kläger zur Kündigung des Mandats veranlasst hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 7. November 2002 - L 6 RA 606/97; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 73a Rdnr. 13e).
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Thüringen, 12.05.2015 - L 6 SF 115/15
    Nur die überdurchschnittliche Bedeutung wird durch die unterdurchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Klägerin kompensiert (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R, nach juris).
  • BGH, 03.11.1994 - LwZB 5/94

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein nicht verkündetes Urteil

    Auszug aus LSG Thüringen, 12.05.2015 - L 6 SF 115/15
    Die Vorinstanz hätte diesen Beschluss nur aufheben und damit seinen Rechtsschein beseitigen dürfen (vgl. vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1994 - LwZB 5/94, nach juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 125 Rdnr. 5c).
  • LSG Thüringen, 26.11.2014 - L 6 SF 1079/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - erheblicher Umfang

    Auszug aus LSG Thüringen, 12.05.2015 - L 6 SF 115/15
    Die Beschwerdegegnerin nahm Akteneinsicht, musste sich auf zwei Verhandlungen vorbereiten (vgl. Senatsbeschluss vom 26. November 2014 - L 6 SF 1079/14 B) und fertigte eine Reihe von Schriftsätzen, in denen sie ihre Rechtsansicht vortrug, sich mit den Argumenten der Beklagten auseinandersetzte und zu den richterlichen Anfragen Stellung nahm.
  • LSG Thüringen, 06.11.2014 - L 6 SF 1022/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - "dieselbe Angelegenheit"

    Auszug aus LSG Thüringen, 12.05.2015 - L 6 SF 115/15
    Bei konkreter Betrachtung lag der tatsächlich betriebene und erforderliche (vgl. Senatsbeschuss vom 6. November 2014 - L 6 SF 1022/14 B m.w.N.; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Auflage 2010, § 14 Rdnr 15) Umfang der anwaltlichen Tätigkeit im Vergleich mit den übrigen bei den Sozialgerichten anhängigen Verfahren und nicht eingeschränkt auf Verfahren nach dem SGB II deutlich über dem Durchschnitt.
  • LSG Thüringen, 11.11.2013 - L 6 SF 230/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr -

    Auszug aus LSG Thüringen, 12.05.2015 - L 6 SF 115/15
    Gerade dieser überragende Gesichtspunkt spricht hier trotz der niedrigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Klägerin und des geringen Haftungsrisikos für die Höchstgebühr (vgl. Senatsbeschluss vom 11. November 2013 - L 6 SF 230/13 B).
  • LSG Thüringen, 07.10.2013 - L 6 SF 840/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    Auszug aus LSG Thüringen, 12.05.2015 - L 6 SF 115/15
    Die Beschwerdefrist beträgt nach den §§ 56 Abs. 2, § 33 Abs. 3 RVG zwei Wochen (nicht: ein Monat) und die Einlegung der Beschwerde beim Thüringer Landessozialgericht nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 7 S. 3 RVG wahrt sie nicht (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2013 - L 6 SF 840/13 B).
  • LSG Thüringen, 01.09.2011 - L 6 SF 1070/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde gegen einen an nicht beteiligte Dritte

    Auszug aus LSG Thüringen, 12.05.2015 - L 6 SF 115/15
    Daher ist dieser Beschluss gegen die unbeteiligten Dritten nichtig und tatsächlich wirkungslos (vgl. Senatsbeschluss vom 1. September 2011 - L 6 SF 1070/11 B).
  • LSG Thüringen, 09.11.2007 - L 6 B 139/07

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Beschluss über die Kosten des

    Auszug aus LSG Thüringen, 12.05.2015 - L 6 SF 115/15
    Sie kommt nur in den Fällen des § 197 SGG in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 9. November 2007 - L 6 B 139/07 SF), nicht aber wenn der Anwalt das Verfahren in eigenem Namen betreibt (vgl. Thiel in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 1. Auflage 2014, RVG § 33 Rdnr. 50).
  • LSG Thüringen, 26.08.2016 - L 6 SF 177/16

    Anfechtbarkeit eines im PKH-Verfahren ergangenen Beschlusses nur durch den

    Er verweist auf den Senatsbeschluss vom 12. Mai 2015 (Az.: L 6 SF 115/15 B, nach juris).

    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 12. Mai 2015 - Az.: L 6 SF 115/15 B bereits ausgeführt, dass am Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG nur die im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwälte und die Staatskasse beteiligt sind. Gegenüber den Beteiligten des Hauptsacheverfahrens entfaltet die Entscheidung der UdG keine Rechtskraftwirkung (vgl. Müller Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Auflage 2010, § 55 RVG Rn. 5).

  • LSG Thüringen, 09.12.2013 - L 6 SF 177/16
    Er verweist auf den Senatsbeschluss vom 12. Mai 2015 (Az.: L 6 SF 115/15 B, nach juris).

    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 12. Mai 2015 - Az.: L 6 SF 115/15 B bereits ausgeführt, dass am Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG nur die im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwälte und die Staatskasse beteiligt sind.

  • LSG Thüringen, 26.10.2016 - L 6 SF 1162/16

    Beschränkung eines im PKH-Verfahren durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle

    Er verweist auf den Senatsbeschluss vom 12. Mai 2015 (Az.: L 6 SF 115/15 B, nach juris).

    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 12. Mai 2015 - Az.: L 6 SF 115/15 B bereits ausgeführt, dass am Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG nur die im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwälte und die Staatskasse beteiligt sind. Gegenüber den Beteiligten des Hauptsacheverfahrens entfaltet die Entscheidung der UdG keine Rechtskraftwirkung (vgl. Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Auflage 2015, § 55 RVG Rn. 7).

  • LSG Thüringen, 15.06.2015 - L 6 SF 723/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verzinsung der aus der Staatskasse zu gewährenden

    Eine Erstattung der Kosten des Erinnerungsverfahrens kommt nur den Fällen des § 197 Abs. 2 SGG in Betracht, nicht aber wenn der Anwalt das Verfahren - wie hier - in eigenem Namen betreibt (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Mai 2015 - L 6 SF 115/15 B).
  • LSG Thüringen, 15.06.2015 - L 6 SF 724/15

    Kostenentscheidung im Erinnerungsverfahren wegen der außergerichtlichen Kosten

    Eine Erstattung der Kosten des Erinnerungsverfahrens kommt nur den Fällen des § 197 Abs. 2 SGG in Betracht, nicht aber wenn der Anwalt das Verfahren - wie hier - in eigenem Namen betreibt (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Mai 2015 - L 6 SF 115/15 B).
  • SG Altenburg, 23.11.2020 - S 20 SF 163/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    Sie war daher aufzuheben (vgl. Thüringer LSG, Beschluss v. 12.05.2015 - L 6 SF 115/15 B; Beschluss v. 05.07.2019 - L 1 SF 230/18 B, Rn. 7).
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