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LSG Thüringen, 25.05.2011 - L 6 SF 152/11 E |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Thüringen, 27.09.2005 - L 6 SF 408/05
Auslagenvergütung für Beteiligte im sozialgerichtlichen Verfahren nach Ladung zur …
Auszug aus LSG Thüringen, 25.05.2011 - L 6 SF 152/11
Ob die Begleitung tatsächlich notwendig ist, ist eine Tatfrage und im Zweifelsfall vom Gericht nach freiem Ermessen zu entscheiden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. September 2009 - Az.: L 6 SF 408/05 und vom 8. Februar 2000 - Az.: L 6 B 60/99 SF;… Meyer/Höver/Bach, JVEG, 25. Auflage 2011, § 7 Rdnr. 7.15). - LSG Thüringen, 08.02.2000 - L 6 B 60/99
Auszug aus LSG Thüringen, 25.05.2011 - L 6 SF 152/11
Ob die Begleitung tatsächlich notwendig ist, ist eine Tatfrage und im Zweifelsfall vom Gericht nach freiem Ermessen zu entscheiden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. September 2009 - Az.: L 6 SF 408/05 und vom 8. Februar 2000 - Az.: L 6 B 60/99 SF;… Meyer/Höver/Bach, JVEG, 25. Auflage 2011, § 7 Rdnr. 7.15).
- LSG Bayern, 03.06.2014 - L 15 SF 402/13
Voraussetzungen für die Erstattung von Kosten für eine Begleitperson
Maßgeblich sind daher die tatsächlich dem begleiteten Zeugen oder Beteiligten für die Begleitung entstandenen Kosten, nicht eine fiktive Entschädigung, wie sie die Begleitperson, die ohnehin keinen eigenen Anspruch nach dem JVEG hat, nach den Regelung des JVEG erhalten würde, wenn sie selbst Zeuge oder Beteiligter wäre (a.A. ohne nähere Begründung: LSG Thüringen, Beschluss vom 25.05.2011, Az.: L 6 SF 152/11 E). - LSG Bayern, 21.10.2015 - L 15 RF 38/15
Kosten einer Begleitung durch den Ehegatten
Wenn das LSG Thüringen demgegenüber im Beschluss vom 25.05.2011, Az.: L 6 SF 152/11 E, die Meinung vertritt, dass "der Begleitperson wie einem Zeugen grundsätzlich der Bruttoverdienstausfall (§ 22 JVEG)" zu erstatten sei, kann sich der Senat dem nicht anschließen; eine gesetzliche Grundlage für diese Auslegung gibt es nicht (vgl. Beschluss des Senats vom 03.06.2014, Az.: L 15 SF 402/13 E). - LSG Bayern, 09.12.2014 - L 15 SF 313/14
Kosten einer Begleitung durch den Ehegatten
Wenn das LSG Thüringen demgegenüber im Beschluss vom 25.05.2011, Az.: L 6 SF 152/11 E, die Meinung vertritt, dass "der Begleitperson wie einem Zeugen grundsätzlich der Bruttoverdienstausfall (§ 22 JVEG)" zu erstatten sei, kann sich der Senat dem nicht anschließen; eine gesetzliche Grundlage für diese Auslegung gibt es nicht (vgl. Beschluss des Senats vom 03.06.2014, Az.: L 15 SF 402/13 E). - OLG Saarbrücken, 08.08.2022 - 4 W 12/22
Auch die gedankliche Vorbereitung des Gutachtens ist zu vergüten!
Der eingetretene Verdienstausfall ist jedoch nachzuweisen, eine pauschale oder fiktive Entschädigung findet nicht statt (vgl. LSG Thüringen, Beschl. v. 25.05.2011 - L 6 SF 152/11 E; LSG Bayern, Beschl. v. 03.06.2014 - L 15 SF 402/13 E m. w. N.;… Toussaint-Weber, Kostengesetze, 52. Auflage, 3 7 JVEG, Rdn. 16;… Schneider-Schneider, Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz, 4 Auflage, § 7 JVEG, Rdn. 43).