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   LSG Thüringen, 27.09.2005 - L 6 SF 408/05   

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LSG Thüringen, 27.09.2005 - L 6 SF 408/05 (https://dejure.org/2005,10683)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 27.09.2005 - L 6 SF 408/05 (https://dejure.org/2005,10683)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 27. September 2005 - L 6 SF 408/05 (https://dejure.org/2005,10683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der gutachterlichen Entschädigung anlässlich der Wahrnehmung eines Untersuchungstermins; Festsetzung der Entschädigung durch gerichtlichen Beschluss vom Einzelrichter; Vergütung der Auslagen und des Zeitverlustes der auf Grund der richterlichen Anordnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    JVEG § 5 Abs. 2 § 7 Abs. 1 S. 2
    Auslagenvergütung für Beteiligte im sozialgerichtlichen Verfahren nach Ladung zur Untersuchung durch einen Sachverständigen, Fahrtkostenerstattung für kürzeste Wegstrecke, Erstattung der Kosten für eine Begleitperson

 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Thüringen, 01.10.2003 - L 6 SF 382/03

    Gerichtliche Anordnung der Begutachtung durch einen Sachverständigen;

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.09.2005 - L 6 SF 408/05
    Diese Vorschrift gilt auch für die Ladung zur Untersuchung durch einen Sachverständigen, wenn ihr - wie hier - eine gerichtliche Anordnung zugrunde liegt (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2005 - Az.: L 6 SF 2/05, 1. Oktober 2003 - Az.: L 6 SF 382/03, 5. April 2000 - Az.: L 6 B 2/00 SF und 8. Februar 2000 - Az.: L 6 B 60/99 SF; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 8. Auflage 2005, § 191 Rdnr. 2 m.w.N.).

    Eine Begrenzung auf den Ersatz der notwendigen Fahrtkosten hat der erkennende Senat bereits bei der Vorläufervorschrift (§ 9 des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZuSEG)) angenommen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2005, a.a.O., und 1. Oktober 2003, a.a.O.).

    Bei Kraftfahrzeugen ist dies regelmäßig bei der kürzesten Strecke der Fall (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2003, a.a.O.).

  • LSG Thüringen, 05.04.2000 - L 6 B 2/00
    Auszug aus LSG Thüringen, 27.09.2005 - L 6 SF 408/05
    Diese Vorschrift gilt auch für die Ladung zur Untersuchung durch einen Sachverständigen, wenn ihr - wie hier - eine gerichtliche Anordnung zugrunde liegt (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2005 - Az.: L 6 SF 2/05, 1. Oktober 2003 - Az.: L 6 SF 382/03, 5. April 2000 - Az.: L 6 B 2/00 SF und 8. Februar 2000 - Az.: L 6 B 60/99 SF; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 8. Auflage 2005, § 191 Rdnr. 2 m.w.N.).

    Die Feststellung der kürzesten Strecke ist dann auch mit einem Routenprogramm möglich (hier: www.falk.de/routenplaner/controller rp.jsp; vgl. Senatsbeschluss vom 5. April 2000, a.a.O.).

  • LSG Thüringen, 13.04.2005 - L 6 SF 2/05

    Geltung des Verbots der reformatio in peius bei der erstmaligen richterlichen

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.09.2005 - L 6 SF 408/05
    Diese Vorschrift gilt auch für die Ladung zur Untersuchung durch einen Sachverständigen, wenn ihr - wie hier - eine gerichtliche Anordnung zugrunde liegt (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2005 - Az.: L 6 SF 2/05, 1. Oktober 2003 - Az.: L 6 SF 382/03, 5. April 2000 - Az.: L 6 B 2/00 SF und 8. Februar 2000 - Az.: L 6 B 60/99 SF; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 8. Auflage 2005, § 191 Rdnr. 2 m.w.N.).

    Eine Begrenzung auf den Ersatz der notwendigen Fahrtkosten hat der erkennende Senat bereits bei der Vorläufervorschrift (§ 9 des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZuSEG)) angenommen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2005, a.a.O., und 1. Oktober 2003, a.a.O.).

  • LSG Thüringen, 08.02.2000 - L 6 B 60/99
    Auszug aus LSG Thüringen, 27.09.2005 - L 6 SF 408/05
    Diese Vorschrift gilt auch für die Ladung zur Untersuchung durch einen Sachverständigen, wenn ihr - wie hier - eine gerichtliche Anordnung zugrunde liegt (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 13. April 2005 - Az.: L 6 SF 2/05, 1. Oktober 2003 - Az.: L 6 SF 382/03, 5. April 2000 - Az.: L 6 B 2/00 SF und 8. Februar 2000 - Az.: L 6 B 60/99 SF; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 8. Auflage 2005, § 191 Rdnr. 2 m.w.N.).

    Ob die Begleitung tatsächlich notwendig ist, ist eine Tatfrage und im Zweifelsfall vom Gericht nach freiem Ermessen zu entscheiden (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Februar 2000 - Az.: L 6 B 60/99 SF; Meyer/Höver/Bach, a.a.O., § 7 Rdnr. 7.15).

  • LSG Thüringen, 12.02.2003 - L 6 B 19/02

    Prüfungsgegenstand auf Grund einer Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren;

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.09.2005 - L 6 SF 408/05
    Dem kann jedoch angesichts der im gesamten Kostenrecht geltenden Kostenminimierungspflicht, wonach die Kosten eines Rechtsstreits so gering wie möglich zu halten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2003 - Az.: L 6 B 19/02 SF; Thüringer OVG vom 13. Juli 1995 - Az.: 1 VO 757/94 in: ThürVBl. 1996, 36; Keller "Das Mehrkostenverbot und die Beiordnung des auswärtigen Anwalts im sozialgerichtlichen Verfahren" in NZS 2003, 521), nicht gefolgt werden.
  • OVG Thüringen, 13.07.1995 - 1 VO 757/94

    Umfang der Kostenerstattung; Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwaltes;

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.09.2005 - L 6 SF 408/05
    Dem kann jedoch angesichts der im gesamten Kostenrecht geltenden Kostenminimierungspflicht, wonach die Kosten eines Rechtsstreits so gering wie möglich zu halten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2003 - Az.: L 6 B 19/02 SF; Thüringer OVG vom 13. Juli 1995 - Az.: 1 VO 757/94 in: ThürVBl. 1996, 36; Keller "Das Mehrkostenverbot und die Beiordnung des auswärtigen Anwalts im sozialgerichtlichen Verfahren" in NZS 2003, 521), nicht gefolgt werden.
  • LSG Thüringen, 17.09.2003 - L 6 B 35/03

    Gerichtliche Anordnung der Untersuchung durch einen Sachverständigen;

    Auszug aus LSG Thüringen, 27.09.2005 - L 6 SF 408/05
    Dieser setzt voraus, dass das Gericht einen entsprechenden Vertrauenstatbestand gesetzt hat, so durch missverständliche Äußerungen oder Handlungen der Gerichtsverwaltung (z.B. bei der Verwendung von inhaltlich unklaren und missverständlichen Formularen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. September 2003 - Az.: L 6 B 35/03 SF)) oder unklare Verfügungen eines Richters (vgl. Beschluss des Thüringer Landessozialgerichts vom 14. August 1997 - Az.: L-2/B-9/97).
  • LSG Bayern, 04.11.2014 - L 15 SF 198/14

    Übernachtungskosten

    Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung und in großzügigerer Auslegung, als sie teilweise von anderen Gerichten zugrunde gelegt wird, davon aus, dass nicht nur die Kosten für die kürzeste Strecke (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 27.09.2005, Az.: L 6 SF 408/05), sondern grundsätzlich auch die Kosten für die schnellste, obgleich längere Strecke zu ersetzen sind, wobei weitere Ausnahmen dann zu akzeptieren sind, wenn die höheren Kosten durch besondere Umstände gerechtfertigt sind (z.B. Unzumutbarkeit der kürzesten bzw. schnellsten Strecke oder Umwege durch Straßensperrungen) (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

    Dabei ist auch der haushaltsrechtliche Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (in Bayern: Art. 7 Bayerische Haushaltsordnung), der im Bereich des gesamten Kostenrechts, also auch der Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen, Dritten, ehrenamtlichen Richtern und Beteiligten gilt, und das daraus resultierende Gebot der Kostendämpfung und Kostenminimierung (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 27.09.2005, Az.: L 6 SF 408/05; Landgericht Meiningen, Beschluss vom 01.09.2009, Az.: 2 Qs 138/09; Hartmann, a.a.O., § 5 JVEG, Rdnr. 2) zu beachten (ständige Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E).

  • LSG Thüringen, 02.04.2007 - L 6 B 116/06

    Entschädigung von Auslagen, Fahrtkostenersatz, Begleitperson

    Bei seiner Entscheidung hat der Senat die gesamte Entschädigung zu überprüfen, unabhängig davon, ob sie der Beschwerdeführer angegriffen hat (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 21. Dezember 2006 - Az.: L 6 B 22/06 SF m.w.N. und 27. September 2005 - Az.: L 6 SF 408/05, Meyer/Höver/Bach, Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und von ehrenamtlichen Richtern nach dem JEG, 23. Auflage 2005, § 4 Rdnr. 4.12 m.w.N).

    Diese Vorschrift gilt auch für die Ladung zur Untersuchung durch einen Sachverständigen, wenn ihr - wie hier - eine gerichtliche Anordnung zugrunde liegt (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 27. September 2005, a.a.O., 13. April 2005 - Az.: L 6 SF 2/05, 1. Oktober 2003 - Az.: L 6 SF 382/03, 5. April 2000 - Az.: L 6 B 2/00 SF und 8. Februar 2000 - Az.: L 6 B 60/99 SF; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, 8. Auflage 2005, § 191 Rdnr. 2 m.w.N.).

    Die Mindeststrecke durfte die Gerichtsverwaltung mit einem Routenplaner überprüfen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. September 2005, a.a.O. und 5. April 2000 - Az.: L 6 B 2/00 SF; Bayerisches LSG, Beschluss vom 2. Januar 2007 - Az.: L 3 U 195/06.Ko, nach juris).

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden (vgl. u.a. Beschluss vom 27. September 2005, a.a.O.), dass angesichts der im gesamten Kostenrecht geltenden Kostenminimierungspflicht, wonach die Kosten eines Rechtsstreits so gering wie möglich zu halten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2003 - Az.: L 6 B 19/02 SF; Thüringer OVG vom 13. Juli 1995 - Az.: 1 VO 757/94 in: ThürVBl. 1996, 36; Keller "Das Mehrkostenverbot und die Beiordnung des auswärtigen Anwalts im sozialgerichtlichen Verfahren" in NZS 2003, 521), die Reiseroute auszuwählen ist, durch die die Gesamtentschädigung am niedrigsten ausfällt, wenn dies zumutbar ist (a.A. wohl Hartmann in Kostengesetze, 36. Auflage 2006, § 5 JVEG Rdnr. 11: jeder tatsächlich gefahrene Kilometer).

    Ob die Begleitung tatsächlich objektiv (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 36. Auflage 2006, § 7 JVEG, Rdnr. 11) notwendig ist, ist eine Tatfrage und im Zweifelsfall vom Gericht nach freiem Ermessen zu entscheiden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. September 2005, a.a.O. und 8. Februar 2000 - Az.: L 6 B 60/99 SF; Meyer/Höver/Bach, Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und von ehrenamtlichen Richtern nach dem JVEG, 24. Auflage 2007, § 7 Rdnr. 7.15).

    Dies ist beispielsweise bei missverständlichen Äußerungen oder Handlungen der Gerichtsverwaltung denkbar (vgl. Senatsbeschluss vom 27. September 2005, a.a.O.).

  • LSG Bayern, 11.11.2016 - L 15 RF 26/16

    Höhe des Entschädigungsanspruchs wegen des Erscheinens bei einem Gerichtstermin

    Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung und in großzügigerer Auslegung, als sie teilweise von anderen Gerichten zugrunde gelegt wird, davon aus, dass nicht nur die Kosten für die kürzeste Strecke (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 27.09.2005, Az.: L 6 SF 408/05), sondern grundsätzlich auch die Kosten für die schnellste, obgleich längere Strecke zu ersetzen sind.
  • LSG Bayern, 08.05.2014 - L 15 SF 42/12

    Zur Kostenerstattung bei Benutzung eines Taxis:

    Gleichwohl ist auch nach dieser Gesetzesänderung bei der Auslegung zu beachten, dass schon wegen des allgemeinen haushaltsrechtlichen Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 Bundeshaushaltsordnung; Art. 7 Bayerische Haushaltsordnung) im Bereich der Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen, Dritten und ehrenamtlichen Richtern das im gesamten Bereich des Kostenrechts geltende Gebot der Kostendämpfung und Kostenminimierung zu beachten ist (vgl. Beschluss des Senats vom 24.05.2012, Az.: L 15 SF 24/12 B; Thüringer LSG, Beschluss vom 27.09.2005, Az.: L 6 SF 408/05; vgl. auch Meyer/Höver/Bach/Oberlack, a.a.O., § 5, Rdnr. 2; Hartmann, a.a.O., § 5 JVEG, Rdnr. 2).
  • LSG Bayern, 14.01.2015 - L 15 SF 239/12

    Kein nachträglicher Verdienstausfall, Flugreise und JVEG

    "Zwar ist wegen des allgemeinen haushaltsrechtlichen Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 Bundeshaushaltsordnung, Art. 7 Bayerische Haushaltsordnung) im Bereich der Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen, Dritten und ehrenamtlichen Richtern grundsätzlich das im gesamten Bereich des Kostenrechts geltende Gebot der Kostendämpfung und Kostenminimierung zu beachten (vgl. Beschlüsse des Senats vom 24.05.2012, Az.: L 15 SF 24/12 B und vom 08.05.2014, Az.: L 15 SF 42/12; Thüringer LSG, Beschluss vom 27.09.2005, Az.: L 6 SF 408/05; vgl. auch Meyer/Höver/Bach/Oberlack, a.a.O., § 5, Rdnr. 2; Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl. 2014, § 5 JVEG, Rdnr. 2).

    Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung und in großzügigerer Auslegung, als sie teilweise von anderen Gerichten zugrunde gelegt wird, davon aus, dass nicht nur die Kosten für die kürzeste Strecke (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 27.09.2005, Az.: L 6 SF 408/05), sondern grundsätzlich auch die Kosten für die schnellste, obgleich längere Strecke zu ersetzen sind, wobei weitere Ausnahmen dann zu akzeptieren sind, wenn die höheren Kosten durch besondere Umstände gerechtfertigt sind (z.B. Unzumutbarkeit der kürzesten bzw. schnellsten Strecke oder Umwege durch Straßensperrungen) (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

  • LSG Bayern, 01.03.2016 - L 15 RF 28/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbstständiger Tätigkeit von nur

    Dabei ist auch der haushaltsrechtliche Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (in Bayern: Art. 7 Bayerische Haushaltsordnung), der im Bereich des gesamten Kostenrechts, also auch der Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen, Dritten, ehrenamtlichen Richtern und Beteiligten gilt, und das daraus resultierende Gebot der Kostendämpfung und Kostenminimierung (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 27.09.2005, Az.: L 6 SF 408/05; Landgericht Meiningen, Beschluss vom 01.09.2009, Az.: 2 Qs 138/09; Hartmann, a. a. O., § 5 JVEG, Rdnr. 2) zu beachten (ständige Rspr. des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E).
  • LSG Bayern, 19.02.2015 - L 15 SF 239/12

    Kein nachträglicher Verdienstausfall, Flugreise und JVEG

    "Zwar ist wegen des allgemeinen haushaltsrechtlichen Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 Bundeshaushaltsordnung, Art. 7 Bayerische Haushaltsordnung) im Bereich der Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen, Dritten und ehrenamtlichen Richtern grundsätzlich das im gesamten Bereich des Kostenrechts geltende Gebot der Kostendämpfung und Kostenminimierung zu beachten (vgl. Beschlüsse des Senats vom 24.05.2012, Az.: L 15 SF 24/12 B und vom 08.05.2014, Az.: L 15 SF 42/12; Thüringer LSG, Beschluss vom 27.09.2005, Az.: L 6 SF 408/05; vgl. auch Meyer/Höver/Bach/Oberlack, a. a. O., § 5, Rdnr. 2; Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl. 2014, § 5 JVEG, Rdnr. 2).

    Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung und in großzügigerer Auslegung, als sie teilweise von anderen Gerichten zugrunde gelegt wird, davon aus, dass nicht nur die Kosten für die kürzeste Strecke (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 27.09.2005, Az.: L 6 SF 408/05), sondern grundsätzlich auch die Kosten für die schnellste, obgleich längere Strecke zu ersetzen sind, wobei weitere Ausnahmen dann zu akzeptieren sind, wenn die höheren Kosten durch besondere Umstände gerechtfertigt sind (z. B. Unzumutbarkeit der kürzesten bzw. schnellsten Strecke oder Umwege durch Straßensperrungen) (vgl. Beschluss des Senats vom 02.07.2012, Az.: L 15 SF 12/12).

  • LSG Bayern, 03.06.2014 - L 15 SF 402/13

    Voraussetzungen für die Erstattung von Kosten für eine Begleitperson

    Dabei ist auch der haushaltsrechtliche Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (in Bayern: Art. 7 Bayerische Haushaltsordnung), der im Bereich des gesamten Kostenrechts, also auch der Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen, Dritten, ehrenamtlichen Richtern und Beteiligten gilt, und das daraus resultierende Gebot der Kostendämpfung und Kostenminimierung (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 27.09.2005, Az.: L 6 SF 408/05; Landgericht Meiningen, Beschluss vom 01.09.2009, Az.: 2 Qs 138/09; Hartmann, a.a.O., § 5 JVEG, Rdnr. 2) zu beachten (ständige Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 06.11.2013, Az.: L 15 SF 191/11 B E).
  • LSG Thüringen, 13.09.2018 - L 1 JVEG 487/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Auslagenvergütung - Entschädigung eines

    Zu berücksichtigen ist dabei der haushaltsrechtliche Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, der im Bereich des gesamten Kostenrechts, also auch der Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen, Dritten, ehrenamtlichen Richtern und Beteiligten gilt, und das daraus resultierende Gebot der Kostendämpfung und Kostenminimierung (vgl. ThürLSG Beschluss vom 27. September 2005 - L 6 SF 408/05; Hartmann, Kostengesetze, 48. Auflage 2018, § 5 JVEG, Rn. 2).
  • LSG Bayern, 24.05.2012 - L 15 SF 24/12

    Wegen Entschädigung gem. § 4 JVEG

    Gleichwohl ist auch nach dieser Gesetzesänderung bei der Auslegung zu beachten, dass schon wegen des haushaltsrechtlichen Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Art. 7 Bayerische Haushaltsordnung) im Bereich der Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen, Dritten und ehrenamtlichen Richtern das im gesamten Bereich des Kostenrechts geltende Gebot der Kostendämpfung und Kostenminimierung zu beachten ist (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 27.09.2005, Az.: L 6 SF 408/05; Meyer, Höver, Bach, a.a.O., Rdnr. 5.3; Hartmann, a.a.O., § 5 JVEG, Rdnr. 2).

    Die medizinische Einschätzung eines behandelnden Arztes kann keinen Vertrauenstatbestand schaffen, den das Gericht gegen sich gelten lassen müsste (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 27.09.2005, Az.: L 6 SF 408/05).

  • LSG Thüringen, 15.06.2007 - L 6 SF 20/07

    Gewährung einer Entschädigung anlässlich der Wahrnehmung eines

  • LSG Bayern, 21.10.2015 - L 15 RF 38/15

    Kosten einer Begleitung durch den Ehegatten

  • LSG Bayern, 21.05.2014 - L 15 SF 137/13

    Kostenfestsetzung, Fahrtkostenersatz, Taxibenutzung, Kostenminimierungspflicht

  • LSG Bayern, 18.02.2016 - L 15 SF 208/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbstständiger Tätigkeit von

  • LSG Bayern, 06.11.2013 - L 15 SF 191/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung von Auslagen - Fahrtkostenersatz -

  • LSG Thüringen, 23.03.2006 - L 6 B 70/05

    Fahrtkostenersatz, Begrenzung auf die kürzeste Strecke nach § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1

  • LSG Bayern, 07.01.2015 - L 15 SF 210/14

    Keine Verpflichtung zur kostengünstigsten Fahrkarte bei Anreise mit öffentlichen

  • OLG Naumburg, 16.09.2008 - 1 Ws 184/08

    Fahrtkostenerstattung; Tatsächlich gefahrene oder kürzeste Wegstrecke;

  • LSG Bayern, 23.02.2016 - L 15 RF 35/15

    Verdienstausfall nur für die Zeit der Heranziehung

  • LSG Bayern, 09.05.2016 - L 15 RF 4/16

    Zur Beurteilung von Verdienstausfall

  • VG Berlin, 21.12.2009 - 2 I 2.09

    Voraussetzung für die Geltendmachung eines höheren Stundensatzes für den

  • LSG Bayern, 15.05.2014 - L 15 SF 118/14

    Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG § 189 Abs. 2 SGG

  • LSG Bayern, 14.05.2014 - L 15 SF 122/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung von Auslagen - Fahrtkostenersatz für

  • LSG Bayern, 02.07.2012 - L 15 SF 12/12

    Entschädigung von Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren; Ermittlung der

  • LSG Bayern, 18.07.2016 - L 15 SF 176/16

    Erstattung von Kosten für die Begleitperson

  • LSG Bayern, 22.10.2015 - L 15 RF 24/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbständiger Tätigkeit von

  • LSG Bayern, 19.05.2014 - L 15 SF 30/14

    Eine Entschädigung für Verdienstausfall ist nicht zu gewähren, wenn Gleitzeit

  • LSG Bayern, 13.01.2015 - L 15 SF 170/14

    Verdienstausfall bei Entgang eines mehrtägigen Auftrags

  • LSG Bayern, 21.11.2013 - L 15 SF 91/13

    Zur Entschädigung für Fahrtkosten und für Verdienstausfall bei einem

  • LSG Bayern, 18.11.2013 - L 15 SF 121/11

    Eine Entschädigung für Verdienstausfall eines Selbständigen kann nicht erfolgen,

  • OVG Hamburg, 18.01.2006 - 3 So 67/05

    Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters wegen besonders hoher

  • LSG Bayern, 16.12.2014 - L 15 SF 209/14

    Anträge auf richterliche Festsetzung § 4 JVEG, § 189 Abs. 2 SGG

  • LSG Thüringen, 11.01.2016 - L 6 JVEG 1340/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines Beteiligten -

  • LSG Bayern, 10.12.2014 - L 15 SF 317/14

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 2 JVEG

  • LSG Bayern, 16.10.2015 - L 15 RF 2/15

    Entschädigung eines Prozessbevollmächtigten trotz Abbruchs einer

  • LSG Thüringen, 15.10.2020 - L 1 JVEG 590/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines Beteiligten -

  • LSG Thüringen, 13.05.2013 - L 6 SF 295/13

    Entschädigung des Verfahrensbeteiligten bei Anordnung des persönlichen

  • LSG Thüringen, 06.01.2011 - L 6 SF 744/10
  • LSG Thüringen, 25.05.2011 - L 6 SF 152/11
  • SG Aachen, 13.12.2005 - S 17 SB 59/03

    Ersatz für die Kosten der Begleitung zu einer gerichtlich angeordneten

  • SG Aachen, 13.12.2005 - S 17 SB 95/03

    Voraussetzungen für die Erstattung von Auslagen für die Untersuchung durch einen

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