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   LSG Thüringen, 23.05.2017 - L 6 SF 50/16 B   

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https://dejure.org/2017,20578
LSG Thüringen, 23.05.2017 - L 6 SF 50/16 B (https://dejure.org/2017,20578)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 23.05.2017 - L 6 SF 50/16 B (https://dejure.org/2017,20578)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - L 6 SF 50/16 B (https://dejure.org/2017,20578)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 14 Abs 1 RVG, Nr 3103 RVG, Nr 3106 RVG
    Höhe der dem Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu erstattenden Gebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.05.2017 - L 6 SF 50/16
    Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Satz 4), wobei ihm ein Spielraum (sogenannte Toleranzgrenze) von 20 v.H. zusteht (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R m.w.N., nach juris; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. März 2012 - L 6 SF 1983/11 B und 17. Dezember 2010 - L 6 SF 808/10 B; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 73a Rdnr. 13 f.; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Auflage 2015, § 14 Rdnr. 12).

    Abzustellen ist dabei auf die unmittelbare tatsächliche, ideelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche oder rechtliche Bedeutung für den Auftraggeber, nicht aber für die Allgemeinheit (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R, nach juris).

  • LSG Thüringen, 17.12.2010 - L 6 SF 808/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr - Umfang

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.05.2017 - L 6 SF 50/16
    Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Satz 4), wobei ihm ein Spielraum (sogenannte Toleranzgrenze) von 20 v.H. zusteht (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R m.w.N., nach juris; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. März 2012 - L 6 SF 1983/11 B und 17. Dezember 2010 - L 6 SF 808/10 B; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 73a Rdnr. 13 f.; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Auflage 2015, § 14 Rdnr. 12).

    Unbilligkeit liegt vor, wenn der Rechtsanwalt die Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG unter Beachtung des Beurteilungsspielraums - wie hier - objektiv nicht hinreichend beachtet (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2010 - L 6 SF 808/10 B); dann erfolgt eine Festsetzung nur in Höhe der angemessenen Gebühren.

  • LSG Thüringen, 06.11.2014 - L 6 SF 1022/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - "dieselbe Angelegenheit"

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.05.2017 - L 6 SF 50/16
    Sie ermittelte die festzusetzenden Gebühren unter Berücksichtigung des Punkteschemas nach dem sogenannten "K. Kostenkästchen" (vgl. hierzu: Senatsbeschluss vom 6. November 2014 - L 6 SF 1022/14 B) und berücksichtigte für die Verfahrensgebühr Nr. 3103 VV-RVG 115, 00 Euro sowie für die Terminsgebühr Nr. 3104 VV-RVG 70, 00 Euro.

    Nicht zu folgen ist den Ausführungen der UdG zur Berechnung nach dem sog. "K. Kostenkästchen", denn die dort praktizierte Typisierung ist nicht mit § 14 RVG vereinbar und entspricht nicht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 6. November 2014 - L 6 SF 1022/14 B).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2011 - L 12 AS 381/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.05.2017 - L 6 SF 50/16
    Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Nordhausen vom 12. November 2015 (Az.: S 12 SF 1385/13 E) aufgehoben und die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung des Beschwerdeführers für das Verfahren S 12 AS 422/11 auf 195, 58 Euro festgesetzt.

    Die Beteiligten streiten über die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Rechtsanwaltsvergütung für ein beim Sozialgericht Nordhausen (SG) anhängig gewesenes Verfahren (S 12 AS 422/11) des von dem Beschwerdeführer vertretenen Klägers.

  • LSG Thüringen, 15.03.2011 - L 6 SF 975/10
    Auszug aus LSG Thüringen, 23.05.2017 - L 6 SF 50/16
    Die Beschwerde ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. u.a. Beschluss vom 15. März 2011 - L 6 SF 975/10 B) und zulässig.
  • LSG Thüringen, 21.01.2013 - L 6 SF 1578/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Überprüfung der

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.05.2017 - L 6 SF 50/16
    Beim Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ist vor allem der zeitliche Aufwand im Verfahren zu berücksichtigen, den der Rechtsanwalt im Vergleich mit den übrigen beim Sozialgericht anhängigen Verfahren (nicht eingeschränkt auf Verfahren nach dem SGB II) tatsächlich in der Sache betrieben hat und objektiv auf die Sache verwenden musste (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Januar 2013 - L 6 SF 1578/12 B m.w.N., nach juris).
  • LSG Thüringen, 02.12.2015 - L 6 SF 932/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Bestimmung der billigen

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.05.2017 - L 6 SF 50/16
    Es kommt allerdings angesichts des klaren Wortlaut des § 14 Abs. 1 RVG für die Bemessung der Gebühr nicht nur auf die Dauer der Verhandlung an (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2015 - L 6 SF 932/15 B, nach juris).
  • LSG Thüringen, 29.03.2012 - L 6 SF 1983/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Tätigkeit im

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.05.2017 - L 6 SF 50/16
    Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Satz 4), wobei ihm ein Spielraum (sogenannte Toleranzgrenze) von 20 v.H. zusteht (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R m.w.N., nach juris; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. März 2012 - L 6 SF 1983/11 B und 17. Dezember 2010 - L 6 SF 808/10 B; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage 2014, § 73a Rdnr. 13 f.; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 22. Auflage 2015, § 14 Rdnr. 12).
  • LSG Thüringen, 09.12.2015 - L 6 SF 1286/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Gegenstand des

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.05.2017 - L 6 SF 50/16
    Dann sind die damit verbundenen erheblichen Synergieeffekte bei der Vergütungsfeststellung zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Dezember 2015 - L 6 SF 1286/15 B, nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2011 - L 12 AS 1667/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Thüringen, 23.05.2017 - L 6 SF 50/16
    Zu berücksichtigen sei auch, dass die Klageschrift zu großen Teilen der im Verfahren S 12 AS 423/11 entspreche und die Akteneinsicht auch für dieses Verfahren sowie das Verfahren S 12 AS 1667/11 erfolgt sei.
  • LSG Thüringen, 04.01.2019 - L 1 SF 993/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Vorliegen "derselben

    Der daraus resultierende Synergieeffekt mindert den Aufwand im konkreten Verfahren erheblich (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 23. Mai 2017 - L 6 SF 50/16 B m.w.N., nach juris).
  • LSG Thüringen, 18.03.2019 - L 1 SF 700/17

    Rechtsanwaltsvergütung: Rechtsanwaltsgebühren im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Der daraus resultierende Synergieeffekt mindert den Aufwand im konkreten Verfahren ebenfalls erheblich (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 23. Mai 2017 - L 6 SF 50/16 B m.w.N., nach juris).
  • LSG Thüringen, 04.09.2018 - L 1 SF 938/16

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Wesentlich ist dabei die Höhe der geltend gemachten Ansprüche (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 23. Mai 2017 - L 6 SF 50/16 m.w.N., nach juris).
  • LSG Thüringen, 31.08.2018 - L 1 SF 798/18

    Höhe der in einem Verfahren der Grundsicherung angefallenen, aus der Staatskasse

    Eine besondere Bedeutung ergibt sich nicht daraus, dass im Hauptsacheverfahren um Ansprüche nach dem SGB II gestritten wurde, denn wesentlich ist die Höhe der geltend gemachten Ansprüche (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 23. Mai 2017 - L 6 SF 50/16 m.w.N., nach juris).
  • LSG Thüringen, 12.02.2018 - L 1 SF 195/16

    Höhe der einem Rechtsanwalt für ein sozialgerichtliches Verfahren aus der

    Letzterer Anspruch betrifft allerdings nicht das soziokulturelle Existenzminimum und der Beschwerdeführer hätte bei einer Geltendmachung gegen den Kläger gegebenenfalls die Pfändungsfreigrenzen zu beachten (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 23. Mai 2017 - L 6 SF 50/16 B, nach juris).
  • LSG Thüringen, 20.12.2018 - L 1 SF 223/17

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Der daraus resultierende Synergieeffekt mindert den Aufwand im konkreten Verfahren erheblich (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 23. Mai 2017 - L 6 SF 50/16 B m.w.N., nach juris).
  • LSG Thüringen, 04.03.2019 - L 1 SF 258/17

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren in einem Verfahren der Grundsicherung

    Der daraus resultierende Synergieeffekt mindert den Aufwand im konkreten Verfahren erheblich (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 23. Mai 2017 - L 6 SF 50/16 B m.w.N., nach juris).
  • LSG Thüringen, 20.12.2018 - L 1 SF 222/17

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Der daraus resultierende Synergieeffekt mindert den Aufwand im konkreten Verfahren ebenfalls erheblich (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 23. Mai 2017 - L 6 SF 50/16 B m.w.N., nach juris).
  • LSG Thüringen, 31.08.2018 - L 1 SF 798/17
    Eine besondere Bedeutung ergibt sich nicht daraus, dass im Hauptsacheverfahren um Ansprüche nach dem SGB II gestritten wurde, denn wesentlich ist die Höhe der geltend gemachten Ansprüche (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 23. Mai 2017 - L 6 SF 50/16 m.w.N., nach juris).
  • LSG Thüringen, 15.02.2019 - L 1 SF 163/17

    Anfall und Höhe der Rechtsanwaltsgebühren in einem Verfahren der Grundsicherung

    Der daraus resultierende Synergieeffekt mindert den Aufwand im konkreten Verfahren ebenfalls erheblich (vgl. Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 23. Mai 2017 - L 6 SF 50/16 B m.w.N., nach juris).
  • LSG Thüringen, 14.02.2019 - L 1 SF 220/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

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