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   LSG Sachsen, 13.08.2014 - L 6 U 142/11   

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https://dejure.org/2014,23551
LSG Sachsen, 13.08.2014 - L 6 U 142/11 (https://dejure.org/2014,23551)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 13.08.2014 - L 6 U 142/11 (https://dejure.org/2014,23551)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 13. August 2014 - L 6 U 142/11 (https://dejure.org/2014,23551)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 29.09.2006 - 23 U 52/06

    Verfahrensrecht - Bindung an Vereinbarung der Hauptparteien über Prozesskosten?

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2014 - L 6 U 142/11
    Hiergegen erhob der Kläger Klage zum Sozialgericht Leipzig (SG), geführt unter dem Aktenzeichen S 23 U 52/06.

    Insoweit macht sich die erkennende Kammer nach eigener Prüfung die nachfolgend wiedergegebenen Ausführungen im Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 08. Juni 2009 (S 23 U 52/06) zur "Wie-BK" zu Eigen, die sinngemäß auf die BK 1104 zu übertragen sind:.

    Dem Senat liegen die Gerichtsakte beider Instanzen sowie die Gerichtsakte des SG zum Aktenzeichen S 23 U 52/06 und die Verwaltungsakten der Beklagten vor.

  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2014 - L 6 U 142/11
    Der Ursachenzusammenhang zwischen beruflicher Einwirkung und Gesundheitsschaden muss nach ständiger Rechtsprechung des BSG im Beweisgrad der Wahrscheinlichkeit nachweisbar sein (BSGE 45, 285); bei vernünftiger Abwägung aller Umstände des Einzelfalls muss den für den Zusammenhang sprechenden Umständen ein deutliches Übergewicht zukommen, so dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann (BSGE 32, 203, 209).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2014 - L 6 U 142/11
    Für den ursächlichen Zusammenhang zwischen den versicherten schädigenden Einwirkungen und der Listenerkrankung gilt die auch sonst im Unfallversicherungsrecht geltende Lehre von der wesentlichen Bedingung (vgl. etwa BSG, Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 27/86, BSGE 61, 127, 129), wonach grundsätzlich die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs ausreicht.
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2014 - L 6 U 142/11
    Der Ursachenzusammenhang zwischen beruflicher Einwirkung und Gesundheitsschaden muss nach ständiger Rechtsprechung des BSG im Beweisgrad der Wahrscheinlichkeit nachweisbar sein (BSGE 45, 285); bei vernünftiger Abwägung aller Umstände des Einzelfalls muss den für den Zusammenhang sprechenden Umständen ein deutliches Übergewicht zukommen, so dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann (BSGE 32, 203, 209).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 45/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2014 - L 6 U 142/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 07.09.2004, Az.: B 2 U 35/03 R und B 2 U 45/03 R) ist das klägerische, auf Anerkennung einer Erkrankung als BK gerichtete Begehren als Feststellungsklage i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG - auszulegen.
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2014 - L 6 U 142/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 07.09.2004, Az.: B 2 U 35/03 R und B 2 U 45/03 R) ist das klägerische, auf Anerkennung einer Erkrankung als BK gerichtete Begehren als Feststellungsklage i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG - auszulegen.
  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2014 - L 6 U 142/11
    Hierbei ist im Sinne einer objektiven Verursachung (Kausalität) ein nach dem jeweils neuesten anerkannten Stand der einschlägigen Fachkunde (Erfahrung, Wissenschaft) geprüfter und festgestellte Wirkungszusammenhang zwischen Ursache und Wirkung heranzuziehen; ein örtlicher und zeitlicher Zusammenhang reicht hierfür nicht aus (BSG, Urteil vom 24.07.2012, Az. B 2 U 9/11 R).
  • LSG Bayern, 21.11.2012 - L 2 U 154/09

    Ablehnung eiens Anspruchs auf Fortgewährung von Verletztengeld

    Auszug aus LSG Sachsen, 13.08.2014 - L 6 U 142/11
    Im sich anschließenden Berufungsverfahren (Aktenzeichen L 2 U 154/09) hob das Sächsische Landessozialgericht mit Urteil vom 25.03.2010 das Urteil des SG auf und wies die Klage ab.
  • SG Karlsruhe, 24.02.2017 - S 1 U 1112/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Der - wie hier - rein zeitliche Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem Auftreten von Gesundheitsstörungen ist nicht ausreichend, die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs zu begründen (vgl. BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, Rdnr. 20 und - im Ergebnis - BSG vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R -, Rdnr. 53; ferner LSG Berlin vom 25.03.2003 - L 2 U 3/01 -, Rdnr. 23; Bay. LSG vom 11.11.2014 - L 2 U 398/13 -, Rdnr. 54 und Sächs. LSG vom 13.08.2014 - L 6 U 142/11 -, Rdnr. 41 ).
  • SG Karlsruhe, 27.06.2019 - S 1 U 3580/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Auch allein der zeitliche Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem Auftreten von Gesundheitsstörungen ist nicht geeignet, den ursächlichen Zusammenhang wahrscheinlich werden zu lassen (vgl. BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, Rdnr. 20; ferner LSG Berlin von 25.03.2003 - L 2 U 3/01 -, Rdnr. 23; Bay. LSG vom 11.11.2014 - L 2 U 398/13 -, Rdnr. 54 und Sächs. LSG vom 13.08.2014 - L 6 U 142/11 -, Rdnr. 41 ).
  • SG Karlsruhe, 20.04.2017 - S 1 U 3641/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallfolge - isolierter

    Ein - angesichts der Vorbehandlungen bei Dr. W. ohnedies nicht gegebener - rein zeitlicher Zusammenhang zwischen einem versicherten Unfallereignis und dem Auftreten von Gesundheitsstörungen reicht nämlich nicht aus, die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs im Rechtssinn zu begründen (vgl. BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R - Rdnr. 20 und - im Ergebnis - BSG vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R -, Rdnr. 53; ferner Sächs. LSG vom 13.08.2014 - L 6 U 142/11 -, Rdnr. 41 und Bay. LSG vom 11.11.2014 - L 2 U 398/13 -, Rdnr. 54 ).
  • SG Karlsruhe, 24.02.2017 - S 1 U 803/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Allein der - wie hier - rein zeitliche Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem Auftreten von Gesundheitsstörungen ist nicht ausreichend, die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs zu begründen (vgl. BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, Rdnr. 20 und - im Ergebnis - BSG vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R -, Rdnr. 53; ferner LSG Berlin vom 25.03.2003 - L 2 U 3/01 -, Rdnr. 23; Bay. LSG vom 11.11.2014 - L 2 U 398/13 -, Rdnr. 54 und Sächs. LSG vom 13.08.2014 - L 6 U 142/11 -, Rdnr. 41 ).
  • SG Karlsruhe, 28.07.2017 - S 1 U 2602/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallfolge - isolierter

    e) Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass ein rein zeitlicher Zusammenhang zwischen einem versicherten Unfallereignis und dem Auftreten von Gesundheitsstörungen nicht ausreicht, die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs im Rechtssinn zu begründen (vgl. BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, Rdnr. 20 und - im Ergebnis - BSG vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R -, Rdnr. 53; ferner Sächs. LSG vom 13.08.2014 - L 6 U 142/11 -, Rdnr. 41 und Bayr. LSG vom 11.11.2014 - L 2 U 398/13 -, Rdnr. 54 - ), und zwar selbst dann nicht, wenn sich eine andere - nicht versicherte - Ursache nicht feststellen lässt.
  • SG Karlsruhe, 26.02.2019 - S 1 U 2389/18

    Anerkennung eines Rotatorenmanschettenschadens der rechten Schulter als weitere

    Allein der - wie hier - rein zeitliche Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem Auftreten von Gesundheitsstörungen ist nicht ausreichend, die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs zu begründen (vgl. BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, Rdnr. 20 und - im Ergebnis - BSG vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R -, Rdnr. 53, ferner LSG Berlin vom 25.03.2003 - L 2 U 3/01 -, Rdnr. 23; Bay. LSG vom 11.11.2014 - L 2 U 398/13 -, Rdnr. 54 und Sächs. LSG vom 13.08.2014 - L 6 U 142/11 -, Rdnr. 41 (jeweils juris)).
  • SG Karlsruhe, 27.06.2019 - S 1 U 3579/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Allein der - wie hier - rein zeitliche Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem Auftreten von Gesundheitsstörungen ist ungeachtet des bereits dem Grunde ungeeigneten Unfallhergangs nicht ausreichend, die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs zu begründen (vgl. BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, Rn. 20; ferner LSG Berlin vom 25.03.2003 - L 2 U 3/01 -, Rn. 23; Bay. LSG vom 11.11.2014 - L 2 U 398/113 -, Rn. 54 und Sächs. LSG vom 13.08.2014 - L 6 U 142/11 -, Rn. 41 ).
  • SG Karlsruhe, 27.06.2019 - S 1 U 3879/18

    Anerkennung von weiteren Gesundheitsstörungen im Bereich des linken Kniegelenks

    Allein der - wie hier - rein zeitliche Zusammenhang zwischen einer versicherten Tätigkeit und dem Auftreten von Gesundheitsstörungen ist ungeachtet des bereits dem Grunde ungeeigneten Unfallhergangs nicht ausreichend, die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs zu begründen (vgl. BSG vom 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R -, Rn. 20; ferner LSG Berlin vom 25.03.2003 - L 2 U 3/01 -, Rn. 23; Bay. LSG vom 11.11.2014 - L 2 U 398/113 -, Rn. 54 und Sächs. LSG vom 13.08.2014 - L 6 U 142/11 -, Rn. 41 (jeweils juris)).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2013 - L 6 U 142/11 WA   

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https://dejure.org/2013,106158
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2013 - L 6 U 142/11 WA (https://dejure.org/2013,106158)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.03.2013 - L 6 U 142/11 WA (https://dejure.org/2013,106158)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. März 2013 - L 6 U 142/11 WA (https://dejure.org/2013,106158)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 KN 1/08 U R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Quasi-Berufskrankheit - Aufnahme in

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2013 - L 6 U 142/11
    Denn die Bezeichnung einer Erkrankung als Listen-BK in der BKV führt nicht zum Erlöschen eines schon vorher entstandenen Anspruchs auf Anerkennung dieser Erkrankung als Wie-BK (BSG, Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 KN 1/08 U R).
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