Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - L 6 U 1735/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Nahrungsaufnahme - besondere Gefahr - Verunreinigung des Kantinenbodens
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Arbeitsunfall - Nahrungsaufnahme - Ausrutschen auf Salatsoße in Betriebskantine - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - keine Ausnahme für Führungskräfte - verunreinigter Kantinenboden keine besondere betriebliche Gefahr
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Besuch der Werkskantine zur Nahrungsaufnahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Nahrungsaufnahme in der Betriebskantine als Arbeitsunfall?
Verfahrensgang
- SG Heilbronn, 26.03.2012 - S 5 U 1444/11
- LSG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - L 6 U 1735/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - L 6 U 1735/12
Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitbegrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern u.a. für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262; und Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196). - BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - L 6 U 1735/12
Für einen Arbeitsunfall ist danach in der Regel erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitbegrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern u.a. für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSGE 94, 262; und Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196). - LSG Baden-Württemberg, 25.10.2001 - L 10 U 1968/00
Unfallversicherungsschutz bei Ausrutscher in Kantine
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - L 6 U 1735/12
Schließlich verwirklicht sich in der Verunreinigung des Kantinenbodens auch keine besondere betriebliche Gefahr (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Oktober 2001, L 10 U 1968/00). - BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - L 6 U 1735/12
Maßgebliches Kriterium für die wertende Entscheidung über den sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist die Handlungstendenz des Versicherten, ob er eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Verrichtung ausüben wollte (st.Rspr. BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 8/06 R - Juris),. - BSG, 24.02.2000 - B 2 U 20/99 R
Unfallversicherungsschutz während der Nahrungsaufnahme eines Lehrgangsteilnehmers …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - L 6 U 1735/12
Ausgehend von diesen Grundsätzen hat das BSG ausnahmsweise den sachlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und einer Nahrungsaufnahme bejaht, wenn die versicherte Tätigkeit ein besonderes Hunger- oder Durstgefühl verursacht hat, der Versicherte sich bei der Mahlzeit infolge betrieblicher Zwänge besonders beeilen musste, er veranlasst war, seine Mahlzeit an einem bestimmten Ort oder in besonderer Form einzunehmen, die Essenseinnahme im Rahmen einer Kur angeordnet war oder dem Kurerfolg dienlich sein sollte oder ganz allgemein, wenn bestimmte betriebliche Umstände den Versicherten zwar nicht zwangen, aber wenigstens veranlassten, seine Mahlzeit an einem bestimmten Ort einzunehmen, betriebliche Umstände die Einnahme des Essens also wesentlich mitbestimmten (vgl. zusammenfassend BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 20/99 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 2 m.w.N.).
- LSG Bayern, 15.01.2014 - L 2 U 204/13
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Zum Teil wird eine betriebliche Gefahr angenommen, wenn sich in der Verunreinigung des Bodens eine besondere betriebliche Gefahr verwirklicht hat (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.2001, Az.: L 10 U 1968/00; verneinend beim Ausrutschen auf einer verschütteten Salatsoße auf einem Betriebskantinenboden: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2012, Az.: L 6 U 1735/12).