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   LSG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - L 6 U 2764/11   

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https://dejure.org/2012,6482
LSG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - L 6 U 2764/11 (https://dejure.org/2012,6482)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.01.2012 - L 6 U 2764/11 (https://dejure.org/2012,6482)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Januar 2012 - L 6 U 2764/11 (https://dejure.org/2012,6482)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Fahrt zum Sporttraining - Sportveranstaltung eines Unternehmens - Werbung - Öffentlichkeitsarbeit - Heidelberger Drachenbootsrennen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Teilnahme am Heidelberger Drachenbootsrennen zu Werbezwecken

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Teilnahme am Heidelberger Drachenbootsrennen zu Werbezwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - L 6 U 2764/11
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).

    Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis erforderlich; bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit als erbracht angesehen werden können (BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1 m.w.N.; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - L 6 U 2764/11
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Bedingung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des BSG vom 30. Januar 2007 - B 2 U 8/06 R - zit. nach Juris, sowie vom 27. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 31).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - L 6 U 2764/11
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Bedingung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des BSG vom 30. Januar 2007 - B 2 U 8/06 R - zit. nach Juris, sowie vom 27. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 31).
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 3/99 R

    Unfallversicherungsschutz einer Gastwirtin auf dem Betriebsweg im häuslichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - L 6 U 2764/11
    Innerhalb dieser Wertung stehen bei der Frage, ob der Versicherte zur Zeit des Unfalls eine versicherte Tätigkeit ausgeübt hat, Überlegungen nach dem Zweck des Handelns mit im Vordergrund (vgl. insgesamt zum Vorstehenden Urteil des BSG vom 14. Dezember 1999, B 2 U 3/99 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 1).
  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 42/96

    Arbeitsunfall bei Benefiz-Fußballspiel im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - L 6 U 2764/11
    Der Unfallversicherungsschutz ist aber nicht auf Unfälle beschränkt, die sich bei Verrichtungen ereignen, die den arbeitsvertraglich festgelegten Aufgaben des Versicherten entsprechen (vgl. zum Folgenden BSG, Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 42/96 - zit. nach Juris).
  • LSG Saarland, 18.01.2006 - L 2 U 139/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - L 6 U 2764/11
    Sportliche Aktivitäten eines unfallversicherten "Beschäftigten" können im Einzelfall insbesondere dann unter Unfallversicherungsschutz stehen, wenn das Unternehmen die Sportveranstaltung durch konkrete Maßnahmen als Werbeplattform nutzt und durch die sportliche Vorstellung die Öffentlichkeit auf ihr Unternehmen aufmerksam machen will (LSG Saarland, Urteil vom 18. Januar 2006 - L 2 U 139/04 - zit. nach Juris).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - L 6 U 2764/11
    Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis erforderlich; bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit als erbracht angesehen werden können (BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1 m.w.N.; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - L 6 U 2764/11
    Zunächst muss also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der innere bzw. sachliche Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 2200 § 548 Nrn. 82 und 97; SozR 3-2200 § 548 Nrn. 19 und 26).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - L 6 U 2764/11
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).
  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 22/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - L 6 U 2764/11
    Bei der Tätigkeit - Ausübung von Sport - muss jedoch die Handlungstendenz zur Zeit des Unfallereignisses darauf gerichtet gewesen sein, dem Unternehmen zu dienen (BSG, Urteil vom 30. Juni 2009 - B 2 U 22/08 R - SGb 2009, 533).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2022 - L 17 U 210/20

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen

    Zwar hat etwa das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Urteil für die Annahme des Versicherungsschutzes eines Auszubildenden bei der Teilnahme an einem Drachenbootrennen maßgeblich auf einen solchen Aspekt abgestellt und den Versicherungsschutz des dortigen Klägers ausdrücklich damit begründet, dass die Teilnahme an dem Rennen dem Arbeitgeber zu Werbezwecken und der Öffentlichkeitsarbeit zu dienen bestimmt gewesen sei (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.01.2012 - L 6 U 2764/11 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2013 - L 3 U 488/13
    Bei dieser Bewertung komme dem Merkmal der Betriebsdienlichkeit der Veranstaltung eine besondere Bedeutung zu (Verweis auf LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 11.01.2012, L 6 U 2764/11, Juris Rn. 25).
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