Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2020 - L 6 U 30/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Voraussetzung für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls; Sturz während einer Doktorandenfeier; Aufgabenbereich als Entsorgungsbeauftragte; Beweislast für anspruchsbegründende Tatsachen
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung - Teilnahme an einem traditionellen Promotionsumzug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Promotionsumzug zum Göttinger Gänseliesel nicht unfallversichert
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unfall beim Promotionsumzug
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Promotionsumzug zum Göttinger Gänseliesel nicht unfallversichert
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Küssen auf eigene Gefahr
- datev.de (Kurzinformation)
Promotionsumzug ist nicht unfallversichert
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Sturz wegen Vorerkrankung ist kein Arbeitsunfall
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Sturz wegen Vorerkrankung ist kein Arbeitsunfall
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Sturz wegen Vorerkrankung ist kein Arbeitsunfall
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Promotionsumzug zum Göttinger Gänseliesel nicht unfallversichert - Promotionsumzug hat keinen betrieblichen Charakter - Veranstaltung ist Ausdruck der persönlichen Freude und dient dem Erhalt einer langen studentischen Tradition
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 19.12.2017 - S 21 U 6/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2020 - L 6 U 30/18
Papierfundstellen
- NZA-RR 2020, 502
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 19.01.1995 - 2 RU 7/94
Unfall - Nichtbetriebliche Veranstaltung - Umzug von Doktoranden - Versicherte …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2020 - L 6 U 30/18
Eine Angestellte eines Forschungsinstituts steht während des traditionellen Promotionsumzugs eines Doktoranden der Universität Göttingen zum "Gänseliesel-Brunnen" nicht unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung (Anschluss an Bundessozialgericht Urteil vom 19.1.1995 - 2 RU 7/94 -).Das BSG (Urteil vom 19. Januar 1995 - 2 RU 7/94 -) hat den Unfallversicherungsschutz für eine wissenschaftliche Angestellte einer Hochschule während eines Promotionsumzugs verneint: Der Umzug sei nicht mit der Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung gleichzusetzen.
- BSG, 05.07.2016 - B 2 U 19/14 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2020 - L 6 U 30/18
Entgegen der Auffassung der Klägerin und des MPI besteht aber auch kein Versicherungsschutz aufgrund der vom Bundessozialgericht (BSG) entwickelten Kriterien zum Versicherungsschutz bei der Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung, die der Förderung des Betriebsklimas und der Stärkung des Zusammenhalts der Beschäftigten untereinander dient (zB BSGE 121, 297/302 f).