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   LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - L 6 U 31/05   

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LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - L 6 U 31/05 (https://dejure.org/2008,3289)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.02.2008 - L 6 U 31/05 (https://dejure.org/2008,3289)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - L 6 U 31/05 (https://dejure.org/2008,3289)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Anerkennung eines Unfalls auf direktem Weg vom Arbeitsamt zu einer Gemeinnützigen GmbH für Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung als Arbeitsunfall; Einbeziehung des Aufsuchens des potentiellen Arbeitgebers alsbald nach einem ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherungsumfang nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII - Weg zum potentiellen Arbeitgeber zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrages alsbald nach einem Vorstellungsgespräch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Bei Jobsuche unfallversichert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unfallversicherung bei der Arbeitssuche

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unfall auf Fahrt zum Vorstellungstermin als Arbeitsunfall versichert

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Bei Jobsuche unfallversichert

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Bei Jobsuche gesetzlich unfallversichert

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Arbeitsloser ist auf dem Weg zu potentiellem Arbeitgeber unfallversichert

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeitssuchende sind bei der Jobsuche unfallversichert!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Unfallversicherung für Arbeitssuchende bei der Jobsuche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Versicherungsschutz eines Arbeitsuchenden in der gesetzlichen Unfallversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2008, 286
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 45/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Arbeitsloser - Meldepflicht - persönliches Erscheinen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - L 6 U 31/05
    Welche konkreten Zwecke von einer Aufforderung umfasst werden, ist in § 309 Abs. 2 SGB III geregelt (zum Begriff der Aufforderung i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII siehe BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 45/02 R - juris).

    Maßstab hierfür ist der Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde nach ihrem erkennbaren Willen bei der Aufforderung einbezogen hat, wobei die Gesamtumstände des Einzelfalls zu beachten sind (BSG, Urteil vom 24. Juni 2003, a.a.O.).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - L 6 U 31/05
    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist danach erforderlich, dass die Verrichtung, die der Versicherte zur Zeit des Unfalls ausübt, der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem von außen auf den Körper wirkenden Ereignis geführt hat (Unfallkausalität) und dass dieses Unfallereignis einen Gesundheits(erst)schaden verursacht hat (siehe nur BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 oder Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18).

    Auf die objektive Dienlichkeit kommt es dagegen nicht an (vgl. BSG, Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 15/86 - SozR 2200 § 539 Nr. 119; BSG, Urteil vom 12. April 2005, a.a.O.).

  • BSG, 08.07.1980 - 2 RU 103/79

    Meldepflicht eines Arbeitslosen - Aufforderung des Arbeitsamtes - Aufsuchen eines

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - L 6 U 31/05
    Denn das wegen noch offener Punkte erforderliche weitere Aufsuchen des potentiellen Arbeitgebers alsbald nach einem Vorstellungsgespräch wird von der Vermittlungsaufforderung mitumfasst und unterfällt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (in diesem Sinne BSG, Urteil vom 8. Juli 1980 - 2 RU 103/79 - SozR 2200 § 539 Nr. 70; unter Bezugnahme hierauf ebenso KassKomm-Ricke, Stand Dezember 2007, § 2 SGB VII Rn. 80).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - L 6 U 31/05
    Das SG hat das als kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (§§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG) zulässige Begehren (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 46/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 3) zu Unrecht abgewiesen.
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86

    Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - L 6 U 31/05
    Auf die objektive Dienlichkeit kommt es dagegen nicht an (vgl. BSG, Urteil vom 20. Januar 1987 - 2 RU 15/86 - SozR 2200 § 539 Nr. 119; BSG, Urteil vom 12. April 2005, a.a.O.).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - L 6 U 31/05
    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist danach erforderlich, dass die Verrichtung, die der Versicherte zur Zeit des Unfalls ausübt, der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem von außen auf den Körper wirkenden Ereignis geführt hat (Unfallkausalität) und dass dieses Unfallereignis einen Gesundheits(erst)schaden verursacht hat (siehe nur BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 oder Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 25/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Meldepflicht nach

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - L 6 U 31/05
    Gerade derjenige Arbeitsuchende, der sich der Meldepflicht nicht ohne rechtliche Nachteile entziehen kann und aktiv bemüht, das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zu bewirken, unterfällt dem Schutzzweck des § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII (in diesem Sinne jüngst auch BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 25/06 R - Terminbericht vom 8. Februar 2008, abrufbar unter: www.bundessozialgericht.de).
  • BSG, 31.01.1974 - 2 RU 169/72

    Versicherungsschutz - Aufsuchen eines Unternehmers - Arbeitsplatz - Keine

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - L 6 U 31/05
    Zwar entfällt eine versicherte Tätigkeit nach den §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII unter dem Blickwinkel des Zurücklegens eines mit der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses zusammenhängenden Weges bereits deshalb, weil die Beschäftigung des Klägers erst zum 1. Mai 2001 (tatsächlich nach dem Feiertag am 2. Mai 2001) aufgenommen werden sollte (vgl. hierzu bereits BSG, Urteil vom 31. Januar 1974 - 2 RU 169/72 - SozR 2200 § 550 Nr. 1).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - L 6 U 31/05
    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist danach erforderlich, dass die Verrichtung, die der Versicherte zur Zeit des Unfalls ausübt, der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem von außen auf den Körper wirkenden Ereignis geführt hat (Unfallkausalität) und dass dieses Unfallereignis einen Gesundheits(erst)schaden verursacht hat (siehe nur BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17 oder Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 24/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 18).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2008 - L 6 U 143/03

    Sportunfall in "Kaderschmiede" ist unfallversichert

    Entsprechendes gilt nach Überzeugung des Senats dann, wenn - wie hier - die Feststellung des Versicherungsfalls streitbefangen ist und der zuständige Versicherungsträger - wenngleich erst im Berufungsverfahren - beigeladen wird (im Ergebnis ebenso Urteil des Senats vom 21. Februar 2008 - L 6 U 31/05 -, Revision anhängig unter B 2 U 8/08 R; ähnlich zur Versicherungs- und Beitragspflicht, LSG Sachsen-Anhalt, Urteil des 4. Senats vom 20. September 2006 - L 4 P 17/03 -, Revision anhängig unter B 12 P 5/06 R).

    Im Übrigen kann das Verwaltungsakterfordernis dann erfüllt sein, wenn eine Beigeladene ausdrücklich erklärt, sie erkenne den Versicherungsfall nicht an (so im Verfahren des Senats - L 6 U 31/05 -, s.o.).

  • OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 6 U 17/05

    Wettbewerbsverstoß: geschäftliches Handeln bei Verkaufsangeboten auf einer

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl. bereits Beschluss vom 03.06.2005 - 6 U 31/05) die Einordnung eines Angebots unter die vorgenannte Rubrik bereits für sich genommen eine Markenbenutzung im Sinne von § 14 Abs. 2 MarkenG darstellt; denn derjenige, der gezielt nach Schmuck unter der Rubrik "Cartier" sucht, erwartet im allgemeinen, dass ihm dort nur echter Schmuck dieser Marke angeboten wird.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2009 - L 9 U 3501/08
    Insbesondere kommt dem Rechtsstreit keine grundsätzliche Bedeutung zu, da durch die Rechtsprechung (Urteil des BSG vom 24.6.2003 - B 2 U 45/02 R in JURIS; BSG SozR 3-2700 § 2 Nr. 3 und 11, und zuletzt LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21.2.2008 - L 6 U 31/05 - in Breithaupt 2008, 565-569 und in JURIS -) geklärt ist, was unter dem Begriff "Aufforderung" zu verstehen ist.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2005 - L 6 U 31/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,99443
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2005 - L 6 U 31/05 (https://dejure.org/2005,99443)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.12.2005 - L 6 U 31/05 (https://dejure.org/2005,99443)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Dezember 2005 - L 6 U 31/05 (https://dejure.org/2005,99443)
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