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   LSG Baden-Württemberg, 26.09.2013 - L 6 U 3246/12   

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https://dejure.org/2013,29279
LSG Baden-Württemberg, 26.09.2013 - L 6 U 3246/12 (https://dejure.org/2013,29279)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.09.2013 - L 6 U 3246/12 (https://dejure.org/2013,29279)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. September 2013 - L 6 U 3246/12 (https://dejure.org/2013,29279)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - psychischer Gesundheitsschaden gem ICD-10 F 43.1 - posttraumatische Belastungsstörung als Unfallfolge - Nachweis - konstruiertes Unfallgeschehen wegen Bewusstlosigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - psychischer Gesundheitsschaden gem ICD-10 F 43.1 - posttraumatische Belastungsstörung als Unfallfolge - Nachweis - konstruiertes Unfallgeschehen wegen Bewusstlosigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2
    Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 111
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.09.2013 - L 6 U 3246/12
    In Bezug auf diese gesetzlichen Vorgaben hat die Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - zitiert nach juris; inzwischen mit anderer Begrifflichkeit BSG, Urteil vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R - zitiert nach juris) die folgenden Grundsätze entwickelt:.

    Zur Beurteilung der Frage, ob beim Kläger eine posttraumatische Belastungsstörung oder andauernde Persönlichkeitsänderung nach Extrembelastung vorliegt, das heißt zur Anerkennung einer psychischen Störung als Unfallfolge, sollte eine exakte Diagnose der Krankheit nach einem der international anerkannten Diagnosensysteme erfolgen (BSG, Urteil vom 09.05.2006 a. a. O.).

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.09.2013 - L 6 U 3246/12
    In Bezug auf diese gesetzlichen Vorgaben hat die Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R - zitiert nach juris; inzwischen mit anderer Begrifflichkeit BSG, Urteil vom 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R - zitiert nach juris) die folgenden Grundsätze entwickelt:.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.06.2013 - L 6 VG 5753/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.09.2013 - L 6 U 3246/12
    Einer posttraumatischen Belastungsstörung steht bereits entgegen, dass sich der Kläger an das Unfallgeschehen selbst nicht erinnern kann (siehe auch Urteil des Senats vom 20.06.2013 - L 6 VG 5753/11), was der Senat dem Entlassungsbericht der Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie des Klinikums am Gesundbrunnen H. entnimmt, und sich medizinisch auch durch die retrograde Amnesie erklären lässt.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.04.2017 - L 9 U 2724/14
    Unter Verweis auf die Rechtsprechung des 6. Senats des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 26.09.2013 (L 6 U 3246/12) zur Anwendung der Diagnosesysteme ICD-10 und DSM-IV-TR hat es ausgeführt, dass keine posttraumatische Belastungsstörung vorliege.

    Das SG hat unter Bezugnahme auf die im Wortlaut wiedergegebene Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 26.09.2013 (L 6 U 3246/12), der auch der Senat folgt, die Voraussetzungen für die Anerkennung eines posttraumatischen Belastungssyndrom dargestellt und überzeugend dargelegt, dass diese Voraussetzungen für die Anerkennung und Berücksichtigung einer solchen Erkrankung sowohl nach den Vorgaben des ICD-10 als auch nach dem DSM-IV deshalb nicht vorliegen, weil ein erforderlicher Gesundheitserstschaden, der eine subjektive Beeindruckung des Klägers im zeitlichen Zusammenhang mit dem Unfall und damit ein Beleg dafür ist, dass das Unfallereignis eine Wirkursache für eine eingetretene oder sich später manifestierende Erkrankung war und ist, nicht feststellen ließ.

    Unabhängig davon, dass das Gutachten sich nicht mit den diagnostischen Voraussetzungen der Diagnose posttraumatische Belastungsstörung im Einzelnen auseinandersetzt (vgl. hierzu die Ausführungen in dem im Wortlaut zitierten Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 26.09.2013, a. a. O.), beantwortet er auch die Beweisfrage 2 nicht hinreichend danach, welche Umstände (bei unterstelltem Vollbeweis des Vorliegens der Erkrankung) für eine Wahrscheinlichkeit einer beruflichen Verursachung sprechen.

  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2014 - L 6 U 4001/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität -

    Der Annahme einer posttraumatischen Belastungsstörung steht zur Überzeugung des Senats aber bereits entgegen, dass sich der Kläger an das Unfallgeschehen selbst nicht erinnern kann (Urteile des Senats vom 26. September 2013 - L 6 U 3246/12 - Juris - und 20. Juni 2013 - L 6 VG 5753/11), was der Senat den durchgehenden Angaben des Klägers selbst wie dem Intensivprotokoll vom 11. Dezember 1998 ("Amnesie zum Unfallhergang") entnimmt und sich medizinisch auch durch den Bewusstseinsverlust beim Sturz erklären lässt.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.07.2014 - L 8 U 887/14
    Damit musste der Senat auch nicht zu der vom 6. Senat des LSG aufgeworfenen Frage, dass bei Auftreten von Bewusstlosigkeit während des Unfalls mit Gedächtnisverlust keine PTBS ausgelöst werden könne, denn er könne sich an den Unfall nicht erinnern (LSG 27.03.2014 - L 6 U 4001/13 - juris; LSG 26.09.2013 - L 6 U 3246/12 - juris), Stellung nehmen.
  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2014 - L 8 U 2051/10
    Mit dieser Überzeugung setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu der Entscheidung vom 26.09.2013 (L 6 U 3246/12 - juris RdNr. 49 ff; ebenso LSG BW 20.06.2013 - L 6 VG 5753/11).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.02.2022 - L 1 U 1607/21
    Für die Kausalität zwischen dem Arbeitsunfall und den als Unfallfolgen geltend gemachten Gesundheitsstörungen (haftungsausfüllende Kausalität) gilt wie allgemein im Sozialrecht die Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl. zu allem LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. September 2013 - L 6 U 3246/12 -, Rn. 35 ff. juris; BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2014 - L 9 U 260/14
    Der Annahme einer posttraumatischen Belastungsstörung steht zur Überzeugung des Senats aber darüber hinaus entgegen, dass sich der Kläger an das Unfallgeschehen selbst nicht erinnern kann (vgl. hierzu Urteile LSG B.-W. vom 26.09.2013, L 6 U 3246/12, und 27.03.2014, L 6 VG 5753/11, beide in Juris).
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