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   LSG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - L 6 U 3698/05   

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https://dejure.org/2006,7397
LSG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - L 6 U 3698/05 (https://dejure.org/2006,7397)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.06.2006 - L 6 U 3698/05 (https://dejure.org/2006,7397)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - L 6 U 3698/05 (https://dejure.org/2006,7397)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vererbung noch nicht erloschener und nicht fälliger Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Bekanntgabe der Entscheidung über die Gewährung der Übergangsleistung als Voraussetzung für den Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung; Analoge Anwendung des § ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Sonderrechtsnachfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 613
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - L 6 U 3698/05
    Der Gesetzgeber hat in § 40 Abs. 2 SGB I bei Ermessensleistungen das Entstehen des Anspruchs von der Bekanntgabe der Entscheidung abhängig gemacht, weil "die Ausübung des Ermessens oft schwierige Ermittlungen und Bewertungen nötig macht, sodass vielfach nicht feststellbar ist, zu welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen vorgelegen haben" (BT-Drucks. 7/868 S. 29).

    Dies ergibt sich aus Sinn und Zweck der §§ 56-59 SGB I. So hat § 56 SGB I seinen Sinn darin, die dadurch entstandene Benachteiligung, dass bei nicht rechtzeitiger Erfüllung von Ansprüchen auf Geldleistungen nicht nur die Lebensführung des Leistungsberechtigten, sondern aller mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen, beschränkt wird, dadurch auszugleichen, dass in Abweichung vom Erbrecht deren Rechtsnachfolge angeordnet wird (BT-Drucks 7/868 S. 29; siehe Diebold in LPK-SGB I, § 56, Rz. 4).

    Dass eine derartige Folge vom Gesetzgeber nicht erwünscht war, ergibt sich aus den den §§ 56-59 SGB I zu Grunde liegenden Motiven, in welchen ausgeführt wird, dass sich die Rechtsnachfolge nach Erbrecht richte, wenn "kein Sonderrechtsnachfolger vorhanden" ist oder "es sich um andere als laufende Geldleistungen" handelt (BT-Drucks 7/868 S. 29).

  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 25/95

    Berücksichtigung einer Verletztenrente bei der Höhe einer Übergangsleistung nach

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - L 6 U 3698/05
    Dagegen steht die Entscheidung über Art, Dauer und Höhe der Leistung im pflichtgemäßen Ermessen des Unfallversicherungsträgers (BSG, Urteil vom 11. Oktober 1973 - 8/7 RU 51/72 - SozR Nr. 3 zu § 3; BSG, Urteil vom 23. Juni 1983 - 2 RU 57/82 - SozR 5677 § 3 Nr. 3; BSG, Urteil vom 31. Mai 1996 - 2 RU 25/95 - SozR 3-5670 § 3 Nr. 2; Mehrtens/Perlebach, Die Berufskrankheitenverordnung, G § 3, 5.2).

    Dies ergibt sich daraus, dass nach § 39 Abs. 1 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) ein Verwaltungsakt zu seiner Wirksamkeit der Bekanntgabe an den Adressaten bedarf (BSG, Urteil vom 31. Mai 1996 - 2 RU 25/95 - SozR 3-5670 § 3 Nr. 2; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Dezember 2000 - L 17 U 231/97 - HVBG-Info 2001, 1200; Seewald in Kasseler Kommentar, SGB I § 40 Rz. 50 und § 59 Rz. 5).

  • BGH, 05.04.2006 - IV ZR 139/05

    Prozessführungsbefugnis eines einzelnen Miterben bei Zwangsvollstreckung in ein

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - L 6 U 3698/05
    Die Prozessführungsbefugnis der Klägerin ergibt sich aus § 2039 Satz 1 BGB , der sie berechtigt, in gesetzlicher Prozessstandschaft für die Erbengemeinschaft - und nicht etwa in Vertretung der übrigen Miterben - zum Nachlass gehörende Ansprüche ohne deren Mitwirkung auch klageweise geltend zu machen (BGH, Urteil vom 5. April 2006 - IV ZR 139/05 - m. w. N.).
  • BSG, 24.06.1987 - 5a RKnU 2/86

    Ermessensleistung - Bekanntgabeanspruch - Unfallversicherung - Abfindung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - L 6 U 3698/05
    Denn dieses Ergebnis kann erst nach Prüfung aller Umstände gewonnen werden, die für das Ermessen von Bedeutung sind und die - anders als bei den Voraussetzungen für Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht - nicht im Einzelnen im Gesetz genannt sind (BSG, Urteil vom 24. Juni 1987 - 5a RKnU 2/86 - SozR 1200 § 40 Nr. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2000 - L 17 U 231/97

    Anspruch auf Sterbegeld und Witwenrente sowie Pflegegeldleistungen aus

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - L 6 U 3698/05
    Dies ergibt sich daraus, dass nach § 39 Abs. 1 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) ein Verwaltungsakt zu seiner Wirksamkeit der Bekanntgabe an den Adressaten bedarf (BSG, Urteil vom 31. Mai 1996 - 2 RU 25/95 - SozR 3-5670 § 3 Nr. 2; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Dezember 2000 - L 17 U 231/97 - HVBG-Info 2001, 1200; Seewald in Kasseler Kommentar, SGB I § 40 Rz. 50 und § 59 Rz. 5).
  • BSG, 11.10.1973 - 7 RU 51/72

    Unfallversicherung - Übergangsleistung - Ermessen - Einmaliger Betrag -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - L 6 U 3698/05
    Dagegen steht die Entscheidung über Art, Dauer und Höhe der Leistung im pflichtgemäßen Ermessen des Unfallversicherungsträgers (BSG, Urteil vom 11. Oktober 1973 - 8/7 RU 51/72 - SozR Nr. 3 zu § 3; BSG, Urteil vom 23. Juni 1983 - 2 RU 57/82 - SozR 5677 § 3 Nr. 3; BSG, Urteil vom 31. Mai 1996 - 2 RU 25/95 - SozR 3-5670 § 3 Nr. 2; Mehrtens/Perlebach, Die Berufskrankheitenverordnung, G § 3, 5.2).
  • SG Hamburg, 30.09.2002 - S 36 U 273/99

    Pflegegeld (§ 44 SGB VII) als Geldleistung - Anspruchsübergang auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - L 6 U 3698/05
    Der Senat folgt insoweit nicht dem Urteil des SG Hamburg vom 30. September 2002 - S 36 U 273/99 -, in welchem ausgeführt wird, ein Anspruch auf Bescheidung sei nicht vererbbar, da § 59 Satz 2 SGB I verbindlich diejenigen sozialrechtlichen Ansprüche benenne, die überhaupt von Todes wegen übertragen werden könnten und bei Vererbung von Bescheidungsansprüchen die Grundsätze der Vererbbarkeit von Ansprüchen auf fällige Leistungen unterlaufen würden, was vom Gesetzgeber mit den abschließenden Regelungen des SGB I offensichtlich nicht gewollt sei.
  • BSG, 23.06.1983 - 2 RU 57/82

    Ermittlung wirtschaftlicher Nachteile - Übergangsleistung - Aufstockungsbetrag

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.06.2006 - L 6 U 3698/05
    Dagegen steht die Entscheidung über Art, Dauer und Höhe der Leistung im pflichtgemäßen Ermessen des Unfallversicherungsträgers (BSG, Urteil vom 11. Oktober 1973 - 8/7 RU 51/72 - SozR Nr. 3 zu § 3; BSG, Urteil vom 23. Juni 1983 - 2 RU 57/82 - SozR 5677 § 3 Nr. 3; BSG, Urteil vom 31. Mai 1996 - 2 RU 25/95 - SozR 3-5670 § 3 Nr. 2; Mehrtens/Perlebach, Die Berufskrankheitenverordnung, G § 3, 5.2).
  • LSG Bayern, 19.01.2010 - L 17 U 390/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Gewährung nach fünfjährigem

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 22.06.2006 (L 6 U 3698/05), das für den Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf Übergangsleistungen auf die Fälligkeit des Anspruchs des Versicherten auf pflichtgemäße Ermessensentscheidung über die Art, die Dauer und die Höhe der Übergangsleistung i.S. von § 3 Abs. 2 Satz 2 BKVO abstelle.

    Dieser vom Senat vertretenen Rechtsauffassung steht die Entscheidung des BSG vom 05.02.2008 (- B 2 U 18/06 R, RdNr 25 - vorgehend LSG Baden-Württemberg vom 22.06.2005 - L 6 U 3698/05) nicht entgegen.

  • SG Karlsruhe, 27.04.2010 - S 4 SO 3120/08

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Übernahme ungedeckter Heimkosten -

    Denn die Klägerin ist nunmehr jedenfalls seine Sonderrechtsnachfolgerin gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB I. Als Ehegattin ist sie nämlich vorrangig (nacheinander) vor den Kindern des Verstorbenen aktiv legitimiert und klagebefugt (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Juni 2006, L 6 U 3698/05, JURIS = NZS 2006, 613 f. und Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. April 2007, L 2 U 114/05, JURIS Rn 38 f.).
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