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   LSG Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 3979/18   

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https://dejure.org/2019,6555
LSG Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 3979/18 (https://dejure.org/2019,6555)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.03.2019 - L 6 U 3979/18 (https://dejure.org/2019,6555)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. März 2019 - L 6 U 3979/18 (https://dejure.org/2019,6555)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kein Arbeitsunfall - Stolpern über privaten Hund und dadurch aus-gelöster Biss des Hundes - versicherte Tätigkeit Wirkursache des Stolperns - daneben durch Anwesenheit des Privathundes geschaffene Tiergefahr als unversicherte Mitursache - privat geschaffener Gefahr kommt ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 6 Abs 1 SGB 7, § 8 Abs 1 SGB 7, § 90a BGB, § 833 S 1 BGB
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallkausalität - Gang in die Werkstatt - Theorie der wesentlichen Bedingung - Stolpern über den eigenen Hund - Bissverletzung - wesentliche Mitursache - selbst geschaffene Tiergefahr - instinktive Beißreaktion des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Keine Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Bissverletzung durch den eigenen Hund während einer versicherten Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Unfall während der Arbeit - mit dem nicht auf dem Betriebsgelände eingesetzten eigenen Hund

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Biss vom eigenen Hund: Arbeitsunfall?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    In der Werkstatt vom eigenen Hund gebissen - Das ist kein Arbeitsunfall, für den die gesetzliche Unfallversicherung einstehen muss

  • versr.de (Kurzinformation)

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Verwirklichung einer spezifischen Tiergefahr

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anerkennung einer Bissverletzung durch den eigenen Hund als Arbeitsunfall

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Verwirklichung einer spezifischen Gefahr eines privaten Tieres

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bissverletzung durch den eigenen Hund während Ausübung der betrieblichen Tätigkeit kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden - Kein Unfallversicherungsschutz bei Verwirklichung einer spezifischen Gefahr eines privaten Tieres

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Biss von eigenem Hund während Arbeitstätigkeit kein Arbeitsunfall

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 3979/18
    Sie muss aus der nachträglichen Sicht (ex post) nach dem jeweils neuesten anerkannten Stand des Fach- und Erfahrungswissens über Kausalbeziehungen beantwortet werden (grundlegend BSG vom 24.7.2012 - B 2 U 9/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 44 Rz. 55 ff; BSG vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R - BSGE 112, 177 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 46, Rz. 31 ff).

    Das ist der Fall, wenn die unversicherten Wirkursachen das Unfallgeschehen derart geprägt haben, dass sie die versicherte Wirkursache verdrängen, so dass der Schaden "im Wesentlichen" rechtlich nicht mehr dem Schutzbereich des jeweiligen Versicherungstatbestandes, sondern insbesondere dem allgemeinen Lebensrisiko unterfällt (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 44, Rz. 78).

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 3979/18
    Hierbei kommt es darauf an, dass die versicherte Verrichtung für das Unfallereignis und dadurch für den Gesundheitserstschaden oder den Tod eine (Wirk-) Ursache war (BSG vom 26.6.2014 - B 2 U 4/13 R; vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R - BSGE 112, 177 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 46, Rz. 31 ff; hierzu auch Ricke, WzS 2013, 241).

    Sie muss aus der nachträglichen Sicht (ex post) nach dem jeweils neuesten anerkannten Stand des Fach- und Erfahrungswissens über Kausalbeziehungen beantwortet werden (grundlegend BSG vom 24.7.2012 - B 2 U 9/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 44 Rz. 55 ff; BSG vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R - BSGE 112, 177 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 46, Rz. 31 ff).

  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 10/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Überfall - Schutzbereich -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 3979/18
    Die versicherten und die auf der ersten Zurechnungsstufe festgestellten unversicherten Wirkursachen und ihre Mitwirkungsanteile sind in einer rechtlichen Gesamtbeurteilung anhand des zuvor festgestellten Schutzzwecks des Versicherungstatbestandes zu bewerten (BSG, Urteil vom 18. Juni 2013 - B 2 U 10/12 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 47, Rz. 18).
  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 6/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1103 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 3979/18
    Es ist nicht möglich, im Rahmen der Wesentlichkeitsprüfung einen Schwellenwert zu definieren (BSG, 30.3. 2017, B 2 U 6/15 R, juris Rz. 26).
  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 266/08

    Vereinbarkeit der Haftungsprivilegierung des Nutztierhalters mit Art. 3 Abs. 1

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 3979/18
    Der Hund ist nach den klaren Angaben des Klägers privat gehalten und erfüllt nicht die Funktion etwa eines Wachhundes (sog. Luxustier, vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2009 - VI ZR 266/08, NJW 2009, 3233 Rz. 7).
  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 3979/18
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der naturphilosophischen Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst Recht nicht die bloße Möglichkeit (BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R -, juris, Rz. 17; Urteil des Senats vom 19. Juli 2018 - L 6 U 1695/18 -, juris, Rz. 27 ff.).
  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungstatbestand:

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 3979/18
    Hierbei kommt es darauf an, dass die versicherte Verrichtung für das Unfallereignis und dadurch für den Gesundheitserstschaden oder den Tod eine (Wirk-) Ursache war (BSG vom 26.6.2014 - B 2 U 4/13 R; vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R - BSGE 112, 177 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 46, Rz. 31 ff; hierzu auch Ricke, WzS 2013, 241).
  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 3979/18
    Bei dieser reinen Rechtsfrage nach der "Wesentlichkeit" der versicherten Verrichtung für den Erfolg der Einwirkung muss entschieden werden, ob sich durch das versicherte Handeln ein Risiko verwirklicht hat, gegen das der jeweils erfüllte Versicherungstatbestand gerade Schutz gewähren soll (BSG, Urteil vom 04. Dezember 2014 - B 2 U 18/13 R -, BSGE 118, 18-30, SozR 4-2700 § 101 Nr. 2, Rz. 19 m. w. N.).
  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 3979/18
    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 5/15 R -, juris, Rz. 13 m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.03.2017 - L 6 U 2131/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Geschäftsreise - sachlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 3979/18
    Zunächst ist die Klage zwar als Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGG) zulässig, wobei dem Kläger bei der Geltendmachung der Feststellung eines Arbeitsunfalls ein Wahlrecht zwischen gerichtlicher und Verpflichtung zu behördlicher Feststellung zusteht (Urteil des Senats vom 9. März 2017 - L 6 U 2131/16 -, juris, Rz. 36).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2018 - L 6 U 1695/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verhebetrauma eines Bestatters -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2019 - L 14 U 37/19
    Wie bereits im richterlichen Hinweis vom 20. Mai 2019 ausgeführt, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 29. August 2018 - Az.: L 3 U 184/16) und des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 21. März 2019 - Az.: L 6 U 3979/18), dass eine Unfallkausalität zu verneinen ist, wenn ein Unfall - wie im Falle des Klägers - allein rechtlich wesentlich durch die privat geschaffene Gefahr eines privat gehaltenen Hundes verursacht worden ist.
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