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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1996 - L 6 V 10/96   

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https://dejure.org/1996,34441
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1996 - L 6 V 10/96 (https://dejure.org/1996,34441)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.10.1996 - L 6 V 10/96 (https://dejure.org/1996,34441)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Oktober 1996 - L 6 V 10/96 (https://dejure.org/1996,34441)
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Wird zitiert von ... (2)

  • SG Dortmund, 13.06.2017 - S 19 AS 2057/17

    Gericht verhängt gegen Jobcenter Hagen Verschuldenskosten

    Der Wert einer Richterstunde wurde schon 1986/87 auf umgerechnet 178, 95 EUR bis 230, 08 EUR geschätzt (vgl. LSG NRW, Urteil vom 21.01.2014, L 2 AS 975/13, juris, Rn. 37) und in der Folgezeit - unter Einbeziehung auch des Aufwands auf Seiten der Geschäftsstelle - auf umgerechnet 357, 90 EUR bis 460, 16 EUR (vgl. LSG NRW, Urteil vom 28.06.2016, L 18 KN 89/15 juris, Rn. 24; Urteil vom 29.10.1996, L 6 V 10/96, juris, Rn. 33).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2016 - L 18 KN 89/15

    Feststellung von Kindererziehungszeiten

    Nach zurückhaltenden Schätzungen kostet eine Richterarbeitsstunde (in der Berufungsinstanz) unter Mitberücksichtigung der ebenfalls anfallenden Gerichtshaltungskosten (Schreibdienst, Geschäftsstelle) etwa 700,- bis 900,- DM (Goedelt, Mutwillen und Mutwillenskosten, SGb 1986, 493, 499 ff mwN; LSG NRW, Urteil vom 29.10.1996, Az L 6 V 10/96).
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