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   LSG Baden-Württemberg, 18.02.2021 - L 6 VG 2770/20   

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https://dejure.org/2021,3153
LSG Baden-Württemberg, 18.02.2021 - L 6 VG 2770/20 (https://dejure.org/2021,3153)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.02.2021 - L 6 VG 2770/20 (https://dejure.org/2021,3153)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - L 6 VG 2770/20 (https://dejure.org/2021,3153)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rabüro.de

    Zur Opferentschädigung für erlittene Verletzungen durch einen Terrorangriff im Ausland

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 OEG, § 3a Abs 2 OEG, § 5 S 2 OEG
    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Angriff im Ausland - Terroranschlag während eines Urlaubs in der Türkei - Versagung der Entschädigung wegen Nichtbeachtung der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts - Sicherheitswarnung vor Menschenansammlungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Opferentschädigung nach Terroranschlag im Ausland bei Nichtbeachtung der Reise- ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Opferentschädigung bei Hinwegsetzen über Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 2/10 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Nachstellung - Stalking - Straftat

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2021 - L 6 VG 2770/20
    Nach der Rechtsprechung BSG ist bei der Auslegung des Rechtsbegriffes "vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff" im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG entscheidend auf die Rechtsfeindlichkeit, vor allem verstanden als Feindlichkeit gegen das Strafgesetz, abzustellen; von subjektiven Merkmalen, wie etwa einer kämpferischen, feindseligen Absicht, hat sich die Auslegung insoweit weitestgehend gelöst (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 7. April 2011 - B 9 VG 2/10 R -, SozR 4-3800 § 1 Nr. 18, Rz. 32 m. w. N.).

    Abweichend von dem im Strafrecht umstrittenen Gewaltbegriff im Sinne des § 240 Strafgesetzbuch (StGB) zeichnet sich der tätliche Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG durch eine körperliche Gewaltanwendung (Tätlichkeit) gegen eine Person aus, wirkt also körperlich (physisch) auf einen anderen ein (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2011 - B 9 VG 2/10 R -, SozR 4 3800 § 1 Nr. 18, Rz. 36 m. w. N.).

  • BSG, 25.07.2019 - B 9 V 3/19 B

    Anspruch auf Opferentschädigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2021 - L 6 VG 2770/20
    Eine Entschädigung ist danach ausgeschlossen, wenn das Opfer sich, ohne sozial nützlich oder gar von der Rechtsordnung erwünscht zu handeln, der Gefahr einer Gewalttat bewusst oder leichtfertig aussetzt oder sich einer von ihm erkannten oder leichtfertig verkannten Gefahr nicht entzieht, obwohl ihm dies zumutbar möglich wäre (vgl. BSG, Beschluss vom 25. Juli 2019 - B 9 V 3/19 B -, juris, Rz. 9).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VG 2/05 R

    Gewaltopferentschädigung - schwere Körperverletzung - Erblindung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2021 - L 6 VG 2770/20
    Zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Unbilligkeit im Sinne der zweiten Alternative des § 2 Abs. 1 Satz 1 OEG hat das BSG Fallgruppen gebildet, zu denen das bewusste und leichtfertige Eingehen einer Gefahr gehört, der sich das Opfer ohne weiteres hätte entziehen können, es sei denn, für dieses Verhalten läge ein rechtfertigender Grund vor (vgl. BSG, Urteil vom 29. März 2007 - B 9a VG 2/05 R -, juris, Rz. 16).
  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R

    Opferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - abstrakte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2021 - L 6 VG 2770/20
    Zu prüfen ist, ob sich das Opfer auch anders hätte verhalten können oder müssen, und ob es sich der erkannten oder grob fahrlässig nicht erkannten Gefahr nicht entzogen hat, obwohl ihm dies zumutbar gewesen wäre (vgl. BSG, Urteil vom 18. April 2001 - B 9 VG 3/00 R -, juris, Rz.18).
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 1/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2021 - L 6 VG 2770/20
    Ein solcher Angriff setzt eine unmittelbar auf den Körper einer anderen Person zielende, gewaltsame physische Einwirkung voraus; die bloße Drohung mit einer wenn auch erheblichen Gewaltanwendung oder Schädigung reicht hierfür demgegenüber nicht aus (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 9 V 1/13 R -, juris, Rz. 23 ff.).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2021 - L 6 VG 2770/20
    Zur Erfüllung des Anspruchs sind nach § 3a Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG folgende rechtlichen Grundsätze maßgebend (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 17. April 2013 - B 9 V 1/12 R -, BSGE 113, 205 ):.
  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 1/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2021 - L 6 VG 2770/20
    Ein Versorgungsanspruch setzt zunächst voraus, dass die allgemeinen Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG gegeben sind (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 23. April 2009 - B 9 VG 1/08 R -, juris, Rz. 27 m. w. N).
  • BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R

    Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.02.2021 - L 6 VG 2770/20
    Allgemein ist es in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass als tätlicher Angriff grundsätzlich eine in feindseliger oder rechtsfeindlicher Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen ist, wobei die Angriffshandlung in aller Regel den Tatbestand einer - jedenfalls versuchten - vorsätzlichen Straftat gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit erfüllt (st. Rspr.; vgl. nur BSG, Urteil vom 29. April 2010 - B 9 VG 1/09 R -, SozR 4-3800 § 1 Nr. 17, Rz. 25 m. w. N.).
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