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   LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 6 VG 286/09   

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https://dejure.org/2012,3880
LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 6 VG 286/09 (https://dejure.org/2012,3880)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.02.2012 - L 6 VG 286/09 (https://dejure.org/2012,3880)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - L 6 VG 286/09 (https://dejure.org/2012,3880)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    Gewaltopferentschädigung - Leistungsausschluss - Mitverursachung - leichtfertige Selbstgefährdung - aktive Einmischung in eine Auseinandersetzung alkoholisierter Personen - Spiegelalkoholiker - Steuerungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung; Leistungsausschluss bei leichtfertiger Selbstgefährdung

  • rabüro.de

    Zur Frage der Opferentschädigung bei Einmischung in eine Auseinandersetzung alkoholisierter Personen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OEG § 1 Abs. 1 S. 1; OEG § 2 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Gewaltopferentschädigung; Leistungsausschluss bei leichtfertiger Selbstgefährdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leichtfertige Selbstgefährdung und die Opferentschädigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R

    Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 6 VG 286/09
    Eine Mitverursachung in diesem Sinne kann nur angenommen werden, wenn das Verhalten des Opfers nach der auch im Opferentschädigungsrecht anwendbaren versorgungsrechtlichen Kausalitätsnorm nicht nur einen nicht hinweg zu denkenden Teil der Ursachenkette, sondern eine wesentliche Bedingung neben dem Beitrag des rechtswidrig handelnden Angreifers darstellt (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z. B. BSGE 83, 62).

    Gleiches gilt, wenn sich das Opfer einer konkret erkannten Gefahr leichtfertig nicht entzogen hat, obwohl es ihm zumutbar und möglich gewesen wäre (vgl. BSGE 77, 18; 79, 87; 83, 62).

    Im Gegensatz zum Bürgerlichen Recht gilt jedoch nicht der objektive Sorgfaltsmaßstab des § 276 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), sondern ein individueller Maßstab, der auf die persönlichen Fähigkeiten des Opfers abstellt (vgl. BSGE 83, 62).

    Da bei der Prüfung der leichtfertigen Selbstgefährdung kein objektiver, sondern ein individueller Sorgfaltsmaßstab anzulegen ist, der auf die persönlichen Fähigkeiten des Opfers abstellt (BSGE 83, 62), ist insoweit von erheblicher Bedeutung, dass der Kläger sog. Spiegeltrinker ist und zum Tatzeitpunkt über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit Alkohol und Alkoholmissbrauch verfügt hat.

  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R

    Opferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - abstrakte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 6 VG 286/09
    Als Sonderfall der Unbilligkeit (2. Alternative) ist die 1. Alternative der Vorschrift - Mitverursachung - stets zuerst zu prüfen (BSGE 88, 96; vgl. zum Verhältnis der beiden Alternativen insbesondere BSGE 66, 115; 84, 54).

    Eine leichtfertige Selbstgefährdung in diesem Sinne setzt nach der genannten Rechtsprechung des BSG einen erhöhten Grad von Fahrlässigkeit voraus, der etwa der groben Fahrlässigkeit i. S. des Bürgerlichen Rechts entspricht (BSGE 88, 96 m. w. N.).

    Dafür ist die gesamte tatnahe Situation, wie sie sich nach natürlicher Betrachtungsweise darstellt, zu würdigen (BSGE 88, 96).

  • BSG, 15.08.1996 - 9 RVg 6/94

    Leistungsausschluß wegen Mitverursachung im Recht der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 6 VG 286/09
    Ein Leistungsausschluss ist unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung vor allem dann gerechtfertigt, wenn das Opfer in der konkreten Situation in ähnlich schwerer Weise wie der Täter gegen die Rechtsordnung verstoßen hat (vgl. BSGE 84, 54; 79, 87).

    Gleiches gilt, wenn sich das Opfer einer konkret erkannten Gefahr leichtfertig nicht entzogen hat, obwohl es ihm zumutbar und möglich gewesen wäre (vgl. BSGE 77, 18; 79, 87; 83, 62).

  • BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89

    Gewaltopferentschädigung bei riskantem Verhalten des Opfers

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 6 VG 286/09
    Als Sonderfall der Unbilligkeit (2. Alternative) ist die 1. Alternative der Vorschrift - Mitverursachung - stets zuerst zu prüfen (BSGE 88, 96; vgl. zum Verhältnis der beiden Alternativen insbesondere BSGE 66, 115; 84, 54).

    Während dort nur ein gegenüber den betrieblichen Gefahren deutlich überwiegendes selbstgeschaffenes Risiko den Versicherungsschutz ausschließt, führt auf dem Gebiet des OEG bereits eine etwa gleichwertige Mitverursachung zur Versagung der Entschädigung (BSGE 66, 115).

  • BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R

    Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - vorsätzlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 6 VG 286/09
    Als Sonderfall der Unbilligkeit (2. Alternative) ist die 1. Alternative der Vorschrift - Mitverursachung - stets zuerst zu prüfen (BSGE 88, 96; vgl. zum Verhältnis der beiden Alternativen insbesondere BSGE 66, 115; 84, 54).

    Ein Leistungsausschluss ist unter dem Gesichtspunkt der Mitverursachung vor allem dann gerechtfertigt, wenn das Opfer in der konkreten Situation in ähnlich schwerer Weise wie der Täter gegen die Rechtsordnung verstoßen hat (vgl. BSGE 84, 54; 79, 87).

  • BSG, 10.09.1997 - 9 RVg 9/95

    Gewaltopferentschädigung bei wesentlicher Mitverursachung der Schädigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 6 VG 286/09
    Der Senat hat dabei berücksichtigt, dass bei der Mitverursachung im Sinne der 1. Alternative der Gesetzgeber insbesondere an Fälle wie den Vorliegenden gedacht hat, in denen der Geschädigte Opfer einer Schlägerei geworden ist, in die er nicht ohne eigenes Verschulden hineingezogen wurde (so BSG, Urteil vom 10.09.1997 - 9 RVg 9/95 - SozR 3-3800 § 2 Nr. 7 - unter Hinweis auf die Begründung zu § 3 des Regierungsentwurfs vom 27.08.1974, BT-Drucks. 7/2506 S. 15).
  • BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 26/00 R

    Geschiedenenwitwenrente - Kindererziehung im Zeitpunkt der Ehescheidung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 6 VG 286/09
    Dabei muss die Verwaltung entsprechend dem Umfang des Vorbringens des Antragstellers in eine erneute Prüfung eintreten und den Antragsteller auf der Grundlage der wirklichen Sach- und Rechtslage bescheiden (BSG SozR 3-2600 § 243 Nr. 8; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 23).
  • BSG, 28.01.1981 - 9 RV 29/80

    Zugunstenbescheid im sozialrechtlichen Verfahren - Wiederholte Ablehnung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 6 VG 286/09
    Ist ein Verwaltungsakt rechtswidrig, hat der betroffene Bürger im Interesse der materiellen Gerechtigkeit einen einklagbaren Anspruch auf Rücknahme des Verwaltungsaktes unabhängig davon, ob der Verwaltungsakt durch ein rechtskräftiges Urteil bestätigt wurde (BSGE 51, 139, 141; BSG SozR 2200 § 1268 Nr. 29).
  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 44/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - zweite Sperrzeit - Erlöschen - Überprüfungsantrag -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 6 VG 286/09
    Dabei muss die Verwaltung entsprechend dem Umfang des Vorbringens des Antragstellers in eine erneute Prüfung eintreten und den Antragsteller auf der Grundlage der wirklichen Sach- und Rechtslage bescheiden (BSG SozR 3-2600 § 243 Nr. 8; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 23).
  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 5/95

    Anspruch auf Versorgung nach dem OEG bei Aids-Infektion

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.02.2012 - L 6 VG 286/09
    Gleiches gilt, wenn sich das Opfer einer konkret erkannten Gefahr leichtfertig nicht entzogen hat, obwohl es ihm zumutbar und möglich gewesen wäre (vgl. BSGE 77, 18; 79, 87; 83, 62).
  • BSG, 22.04.1986 - 1 RA 21/85

    Kürzung der Witwenrente - Geschiedenenwitwenrente - Witwenrente

  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 6 VG 2878/17

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Versagungsgrund -

    Nötig ist auch nicht ein bewusstes, aktives Verhalten wie etwa eine Provokation des Täters (Urteil des Senats vom 23. Februar 2012 - L 6 VG 286/09 -, juris, Rz. 30 ff.).

    Bei der Überprüfung dieser Voraussetzungen einer leichtfertigen, missbilligenswerten Selbstgefährdung ist unter anderem zu berücksichtigen, ob der Täter bekanntermaßen gewalttätig war oder ob es bereits im Vorfeld zu anderen, ggfs. abgeschlossenen Gewalttätigkeiten gekommen war (Urteil des Senats vom 23. Februar 2012 - L 6 VG 286/09 - juris, Rz. 34).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 VG 4545/13

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Anspruchsausschluss wegen

    Der Beklagte hat indessen auch zur Überzeugung des Senats zu Recht Leistungen nach § 2 Abs. 1 OEG versagt (vgl. zum Folgenden auch Urteil des Senats vom 23. Februar 2012 - L 6 VG 286/09 - Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2014 - L 6 VG 4507/13
    Der Beklagte hat indessen auch zur Überzeugung des Senats zu Recht Leistungen nach § 2 Abs. 1 OEG versagt (vgl. zum Folgenden auch Urteil des Senats vom 23. Februar 2012 - L 6 VG 286/09 - Juris).
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